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Jans Beat · Bundesrat · 2025-09-23

Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2025-09-23

Wortprotokoll

Wie der Vorredner gesagt hat, ist es dem Bundesrat ein Anliegen, Ihnen aufzuzeigen, dass er das Kernanliegen der Motion teilt, das auch im Text dieser Motion genannt wird, nämlich an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu gelangen und ihn daran zu erinnern, dass er seine Kernaufgabe wahrnehmen soll. Er hat von Ihnen aber bereits mit der Motion Caroni 24.3485 den Auftrag erhalten, das zu machen. Er ist bereits daran, dies umzusetzen - und das ist das richtige Format.

Die Motion Germann sagt immerhin auch im Titel: "Die Schweiz schliesst sich der Initiative zur Reform der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) an". Diese Initiative ist nun einmal ein offener Brief mit unklarem Adressaten, mit unklarem Format. Der Bundesrat soll sich dafür einsetzen, dass der EGMR für das Subsidiaritätsprinzip einsteht. Das macht der Bundesrat auch mit der Motion Caroni, aber er macht es im richtigen Format. Die Initiative des offenen Briefes vom 22.[NB]Mai 2025 wurde von Italien und Dänemark ursprünglich im Rahmen der EU ergriffen. Sie bewegt sich eben ausserhalb der institutionellen Verfahren des Europarates, und aus dem offenen Brief geht nicht hervor, in welchem Format und in welchem institutionellen Rahmen der angestrebte Dialog mit dem EGMR umgesetzt werden soll - anders bei der Motion Caroni.

Die Anlässe mögen unterschiedlich sein, aber im Kern geht die Initiative der neun europäischen Staaten in eine ähnliche Richtung. Die Motion Caroni wurde im Nachgang zum Urteil im Fall der Klimaseniorinnen gegen die Schweiz eingereicht. In diesem Zusammenhang möchte ich erwähnen, dass das Ministerkomitee des Europarates heute vor einer Woche die Umsetzung des Urteils zum zweiten Mal geprüft hat. In seinem Entscheid würdigt es die positiven Entwicklungen in der Schweiz und gratuliert unserem Land ausdrücklich zur Schaffung eines vollständigen Rechtsrahmens. Sie haben das auch gehört. Insgesamt bekräftigt der Entscheid die Haltung des Bundesrates, dass die Schweiz die klimapolitischen Anforderungen des Urteils erfüllt.

Vor diesem Hintergrund sieht der Bundesrat im Nachgang zu diesem Urteil keinen weiteren Handlungsbedarf. Aber er ist nichtsdestotrotz daran, die Motion Caroni, die er von Anfang an begrüsst hat, umzusetzen. So haben Schweizer Vertreterinnen und Vertreter im Juni im Rahmen des Europarates einen institutionalisierten Dialog zwischen den Mitgliedstaaten und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte über die Entwicklung von dessen Rechtsprechung angeregt. Der Präsident des EGMR hat sich für einen solchen Dialog offen gezeigt. Die Vertreter der Schweiz haben das Anliegen zudem anlässlich mehrerer Sitzungen im Europarat vorgebracht, namentlich an jenen des Ministerkomitees, und im Hinblick auf eine Umsetzung dieser Motion Kontakte mit Vertretern anderer Staaten geknüpft.

Der Bundesrat misst, ich sage das nochmals, dem Subsidiaritätsprinzip eine grosse Bedeutung zu. Er ist der Ansicht, dass das Parlament ihm mit der Annahme der Motion Caroni bereits genügend deutlich das Mandat erteilt hat, alles dafür zu tun, dieses Prinzip zu stärken. Für den Bundesrat ist die Umsetzung der Motion Caroni der institutionell richtige und zielgerichtete Weg, um die Rechtsprechung des EGMR im Sinne des Subsidiaritätsprinzips sicherzustellen.

Ich nehme zur Kenntnis, wenn ich die Aussage von Herrn Ständerat Rieder wiedergeben darf, dass wir uns, sollten wir nochmals ein Zeichen im selbigen Sinn nach Strassburg setzen, nicht auf diesen Brief der neun Staaten stützen müssen, sondern das unabhängig machen können. Wir können gerne nochmals ein Signal senden; ich kann Ihnen aber sagen: Das Signal wurde bereits klar gesendet, und es ist auch angekommen. Die Arbeiten zur Umsetzung der Motion Caroni laufen.

In diesem Sinne bitte ich Sie im Namen des Bundesrates, die Motion Germann abzulehnen.