Roth Franziska · Ständerat · 2025-09-23
Roth Franziska · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2025-09-23
Wortprotokoll
In diesem offenen Brief, den neun Regierungen von Mitgliedstaaten der EU unterzeichnet haben - sie sind vom Motionär aufgezählt worden -, geht es doch vor allem um Migration. Ich bin froh, dass mein Kollege Jositsch auch erkennt, dass sich der Brief vor allem gegen die Einwanderer richtet. Der Brief beginnt eigentlich mit einer Stimmungsmache. Sie schreiben, andere Einwanderer seien gekommen und hätten sich gegen eine Integration entschieden, indem sie sich in Parallelgesellschaften isolieren und sich von unseren Grundwerten Gleichheit, Demokratie und Freiheit distanzieren. So beginnt der Brief.
Ohne dass auch nur annähernd konkretisiert wird, was oder wer damit gemeint ist, wird die pauschale Behauptung, andere Migranten würden sich von unseren Grundwerten distanzieren, der Realität so nicht gerecht. Was angeblich integrationsunwillige Parallelgesellschaften anbelangt, wäre doch zu hinterfragen, ob man hier nicht Integration mit Assimilation verwechselt. Oder man sagt: Wer die freiheitliche Ordnung und die Gesetze des Einwanderungslandes respektiert, ist integriert und nicht desintegriert.
Auch wenn der Brief in Frageform und verbunden mit der Forderung nach einer Analyse verfasst wird, so unterstellt er dem EGMR, den Geltungsbereich der Konvention im Vergleich zu ihrem ursprünglichen Sinn zu sehr auszuweiten und die Fähigkeit der Staaten, politische Entscheidungen zu treffen, einzuschränken. Aber so geht das doch nicht. Einfach eine pauschale Kritik und Behauptung aufzustellen, ohne dann zu sagen, auf welche Gerichtsentscheide und Verfehlungen sie dies abstützen - das kann ich, Entschuldigung, als nichts anderes als eine hohle Anschuldigung bezeichnen.
Für mich ist der Brief auch eine Absage an die geltungszeitliche Auslegung von Gesetzen bzw. von völkerrechtlichen Verträgen. Die im Brief beabsichtigte Verabsolutierung der historischen Auslegung widerspricht nicht nur der schweizerischen Praxis der Gesetzesauslegung, sondern wohl auch der Auslegungspraxis der meisten europäischen Staaten.
Der Brief beklagt, dass kriminelle ausländische Staatsangehörige nicht ausgeschafft werden könnten. In diesem Kontext wäre wichtig zu wissen, woran Ausweisungen, die der Brief offenbar im Auge hat, denn konkret scheitern. Das setzt aber voraus, diesbezüglich einschlägige Entscheidungen zu nennen und nicht bloss zu pauschalisieren. Wer kann sagen, dass gewisse Entscheidungen des Gerichtshofes bei einer engeren Auslegung der EMRK anders ausgefallen wären? Das ist nur mit einer differenzierten Betrachtung zu machen, und eine solche fehlt in diesem Brief gänzlich.
Ich habe mich zudem informiert, dass die Ausschaffung krimineller Ausländer in aller Regel vom Gerichtshof gedeckt und nur in sehr wenigen Fällen, namentlich bei Secondas und Secondos mit weniger schwerwiegenden Straftaten, untersagt wird. Noch einmal: Pauschale Kritik dient bloss der Stimmungsmache und ist nicht hilfreich, weder beim Ansinnen, das vorhin mein Kollege Herr Jositsch genannt hat, noch bei dem, was der Motionär wirklich will.
Der Brief fordert mehr Spielraum und mehr Freiheit bei Entscheidungen, insbesondere dann, wenn es darum geht, wirksame Schritte zu unternehmen, um feindlichen Staaten entgegenzutreten, die versuchen, unsere Werte und Rechte gegen uns einzusetzen, indem sie Migrantinnen und Migranten an unseren Grenzen instrumentalisieren. Die Forderung betrifft offensichtlich konkrete, zurzeit bei der Grossen Kammer des EGMR hängige Fälle. Es geht um Polen und Estland. Hintergrund dieser Fälle ist das Phänomen, dass namentlich aus Belarus Migranten in die baltischen Staaten und nach Polen geschleust werden, in der Absicht, die EU durch die Schaffung chaotischer Asylzustände zu destabilisieren.
Es geht um die Beurteilung kollektiver Rückweisungen ohne Prüfung der Asylwürdigkeit, die sogenannten Pushbacks. Weil die Fälle vor der Grossen Kammer des EGMR hängig sind, läuft der Brief auf eine unübliche Einmischung in hängige Verfahren hinaus, zumal die betroffenen Staaten in diesen Verfahren zu allen einschlägigen Fragen ausführlich Stellung nehmen konnten. Kritik an der Rechtsprechung ist legitim, ja für die Fortentwicklung des Rechts unentbehrlich, da[NB]gehe[NB]ich[NB]mit[NB]meinen beiden Vorrednern einig. Pauschale Kritik, wie sie im offenen Brief vorgetragen wird, ist hingegen nicht nur wenig hilfreich, sondern dient vorab der Stimmungsmache.
Das gilt namentlich für die nicht näher begründete Verabsolutierung der historischen Auslegung von Gesetzen, aber auch für die heikle, aber unabdingbare Differenzierung, ob die im Brief postulierten Ergebnisse letztlich an der Auslegungsmethode des EGMR scheiterten oder ungeachtet der Auslegungsmethode am Vertragstext, über den sich das Gericht nicht hinwegsetzen darf. In letzterem Fall wäre der Vertragstext zu diskutieren und nicht die Rechtsprechung.
Abgesehen davon, dass die Schweiz von gewissen im offenen Brief angesprochenen Fragen gar nicht berührt ist, sind wir doch gut beraten, uns nicht in diesen Handel einzumischen. Probleme, wie sie das eidgenössische Parlament etwa im Klimaurteil des EGMR zu erkennen glaubte und in direktem Kontakt mit dem EGMR angesprochen hat, sollten weiterhin bilateral erörtert werden. Mit dem Aufspringen auf den in erster Linie der Stimmungsmache dienenden [PAGE 1006] offenen Brief gewinnt die Schweiz meines Erachtens nichts. Pauschale Kritik einzelner Regierungschefs zu unterstützen, ist sicher alles andere als schweizerisch.
Ich bitte Sie, die Motion abzulehnen.