Müller Leo · Nationalrat · 2025-09-23
Müller Leo · Nationalrat · Luzern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-09-23
Wortprotokoll
Ich spreche für die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP und nehme auch noch Stellung zum Antrag der Minderheit Bregy.
Zuerst grundsätzlich zu dieser Vorlage: Die Vorlage zur parlamentarischen Initiative 16.484 verfolgt das Ziel, den Entwicklungen der Arbeitswelt Rechnung zu tragen und die Rahmenbedingungen für die Telearbeit zu schaffen. Mit dieser Vorlage soll einerseits das Bundesgesetz über die Arbeit, Industrie, Gewerbe und Handel, kurz Arbeitsgesetz, revidiert werden, es sollen dort Änderungen vorgenommen werden. Zudem soll im Anhang auch das Arbeitsrecht im Obligationenrecht angepasst werden.
Die Mitte-Fraktion begrüsst diese Neuregelung. Es ist nämlich richtig und wichtig, dass Regeln definiert werden, die für das Homeoffice oder, wie es jetzt definiert ist, die Telearbeit gelten. Sie haben vom Kommissionsberichterstatter gehört, warum der Begriff "Telearbeit" eingeführt wird. Es ist wichtig, dass klar ist, was dort gelten soll. Es geht um die Definition von Spielregeln, die zwischen Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden zu vereinbaren sind. Es ist wichtig, dass der Geltungsbereich sowohl Arbeitnehmende mit grosser Autonomie wie auch solche mit geringer Autonomie umfasst. Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP tritt auf die Vorlage ein und bittet Sie, es ihr gleichzutun.
Jetzt kurz zu den einzelnen Bestimmungen: Es geht einerseits um Artikel 8a des Arbeitsgesetzes. Diesbezüglich wurde in der Kommission - Sie haben es vorhin auch gehört - diskutiert, ob es richtig sei, dass diese Bestimmung allen anderen Bestimmungen vorangesetzt wird und somit im allgemeinen Teil enthalten ist. Wir sind der Meinung, dass das so richtig sei. Diese Regelung soll nicht nur für die Telearbeit gelten, sondern generell. Es soll dort Sicherheit geschaffen werden, indem eine gewisse Nichterreichbarkeit geregelt wird. Es geht aber nicht darum, wie behauptet wurde, dass in Notfällen keine Kontaktaufnahme möglich sein soll. Vielmehr geht es generell darum, dass man das Recht hat, für eine gewisse Zeit nicht erreichbar zu sein. Wie Sie wissen, soll diese Regelung einerseits im Arbeitsgesetz enthalten sein und andererseits auch im Obligationenrecht. Wer die Vorlage genau angeschaut hat, hat festgestellt, dass im Arbeitsgesetz eine leicht andere Formulierung festgeschrieben ist, als dies im OR, im Anhang zum Arbeitsgesetz, der Fall ist. Dies geht darauf zurück, dass im Arbeitsgesetz vor allem die Gesundheit relevant ist. Hier geht es vor allem darum, während der Ruhezeit und an Sonntagen diesen Schutz zu gewähren, weil das gesundheitsrelevant ist. Im OR ist es unter "Freizeit, Ferien und Urlaub" formuliert, das ist dann privatrechtlich.
Die Verankerung im Arbeitsgesetz entspricht auch der Haltung des Bundesrates. Der Bundesrat hat zu dieser Vorlage Stellung genommen und festgehalten, dass eine solche Regelung im allgemeinen Teil festgehalten werden soll.
Weiter geht es im Arbeitsgesetz um die Artikel 28a, 28b, 28d, 28e und 28f. Hier bitten wir Sie, der Mehrheit zu folgen.
Diskutiert wurde und wird weiterhin die Regelung in Artikel 28e, wo es um den Lohnzuschlag geht. Hier weise ich einfach darauf hin, dass dieser Lohnzuschlag bereits heute in Artikel 19 Absatz 3 ArG geregelt ist, ebenso in den Ausführungsbestimmungen, nämlich in Absatz 3 der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz. Das zu diesen Bestimmungen.
Jetzt komme ich zum Antrag der Minderheit Bregy. Hier geht es um die Frage: Soll im Anhang beim Obligationenrecht ein besonderer Titel eingeführt werden, der die Telearbeit definiert, oder sollen einzelne Bestimmungen im Obligationenrecht angepasst werden? Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP unterstützt die Minderheit Bregy. Auch hier geht es um Klarheit. Wenn Sie in einzelnen Bestimmungen des Arbeitsrechts Anpassungen vornehmen, müssen Sie jeweils schauen, was jetzt wo geregelt ist. Folgen Sie der Minderheit Bregy, wird im OR ein neuer Titel, "Der Telearbeitsvertrag", eingeführt, und darunter sind alle relevanten Bestimmungen des privaten Arbeitsrechtes versammelt.
Diese Regelung ist besser. Der Bundesrat hat zuerst auch darüber nachgedacht, hat sich aber in seiner Stellungnahme anders entschieden. Wir sind aber nach wie vor der Meinung - ich habe es gesagt, wegen der Klarheit -, dass ein besonderer Titel eingefügt werden soll und dass dort alle Bestimmungen zusammengefasst werden sollen. Dann haben wir Klarheit und eine gute Übersicht. [PAGE 1767]
Kurz zusammengefasst: Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP bittet Sie, überall der Mehrheit zu folgen, ausser bei Ziffer Ia. Dort bitten wir Sie der Minderheit Bregy zu folgen.