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Aeschi Thomas · Nationalrat · 2025-09-24

Aeschi Thomas · Nationalrat · Zug · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2025-09-24

Wortprotokoll

Mit der Motion 25.3566 wird der Bundesrat aufgefordert, die folgenden beiden Anhänge zum EJPD-Antrag von 2004, in dem die Unterstellung des Schengen/Dublin-Abkommens unter das obligatorische Staatsvertragsreferendum gefordert wurde, zu veröffentlichen:

1.[NB]den Antrag des EDA und des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements vom 3.[NB]Juni 2004;

2.[NB]den Entwurf des Mitberichtes vom 4.[NB]Juni 2004.

Anlässlich der Beratung des Geschäfts "Genehmigung des Zeitplans und Vorbereitung des Verfahrens zur Genehmigung der Bilateralen II" an der Bundesratssitzung vom 7.[NB]Juni 2004 stellte das EJPD den folgenden Antrag:

"2. Zusammenfassung und Vorschlag

2.1 Vorlage des Ergebnisses

In Übereinstimmung mit Ihrem Mandat unterbreiten wir Ihnen in der Beilage den Entwurf eines Mitberichts, in dem wir vorschlagen, das Abkommen Schengen/Dublin dem obligatorischen Staatsvertragsreferendum zu unterstellen, in dem wir gegen den vorgeschlagenen Zeitplan für die Genehmigung der Abkommen und der Umsetzungsgesetzgebung Einspruch erheben und in dem wir insbesondere vorschlagen, dem Bundesrat, dem Parlament und den Kantonen mehr Zeit zuzugestehen und entsprechend auf das in Artikel 85 des Parlamentsgesetzes vorgesehene beschleunigte Verfahren vor dem Parlament zu verzichten. Herr [BJ-Direktor Heinrich] Koller hat das vorliegende Begleitblatt und den beigefügten Entwurf des Mitberichts gelesen und genehmigt. [...]

Anhänge:

Antrag des EDA und des EVD [Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement] vom 3.[NB]Juni 2004.

Entwurf des Mitberichts [vom 4.[NB]Juni 2004]."

Während der Bundesrat den oben stehend zitierten zweiseitigen Antrag für die Öffentlichkeit freigegeben hat, hält er die beiden Anhänge zu diesem Antrag, in welchem dieser juristisch begründet wird, weiterhin nicht nur unter Verschluss, sondern hat zwischenzeitlich sogar ein anderes, einige Tage älteres Verwaltungsgutachten vom 1.[NB]Juni 2004 veröffentlicht, das zum gegenteiligen Schluss kommt: "Bericht der verwaltungsinternen Arbeitsgruppe Genehmigungsverfahren für die Bilateralen II".

Diese selektive Informationspolitik des Bundesrates ist nicht akzeptabel. Der Bundesrat wird mit dieser Motion aufgefordert, Transparenz zu schaffen und neben dem Verwaltungsgutachten vom 1.[NB]Juni 2004 auch die beiden Anhänge zum oben stehend zitierten EJPD-Antrag zu veröffentlichen.

In seiner Stellungnahme vom 27.[NB]August 2025 argumentiert der Bundesrat nun, dass Dokumente des Mitberichtsverfahrens grundsätzlich dem Amtsgeheimnis unterlägen, und zwar längstens bis zum Ablauf der archivrechtlichen Schutzfrist von 30 Jahren. Der Bundesrat vergisst dabei jedoch, dass es sehr wohl schon vorgekommen ist, dass bundesrätliche Mitberichte veröffentlicht wurden. So veröffentlichte das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement im Sommer 2002 den Mitbericht von Bundesrätin Ruth Metzler zur Senkung des Mindestzinses bei der Pensionskasse von 4 auf 3 Prozent, der am 3.[NB]Juli 2002 im Bundesrat beraten wurde. Im März 2021 veröffentlichte das Eidgenössische Finanzdepartement einen Mitbericht von Bundesrat Ueli Maurer, der[NB]nach[NB]der[NB]ersten Covid-Welle am 24.[NB]Februar im Bundesrat die vollständige Öffnung der Restaurants per 22.[NB]März forderte.

Meine Frage nun an den Bundeskanzler: Wie kann es sein, dass der frühere Direktor des Bundesamts für Justiz, Herr Heinrich Koller, die Unterstellung des Schengen/Dublin-Abkommens unter das obligatorische Staatsvertragsreferendum forderte, während der heutige BJ-Direktor Michael Schöll zusammen mit Susanne Kuster nun aber genau das Gegenteil fordert? Ich danke Ihnen für die Beantwortung dieser Frage.