Zopfi Mathias · Ständerat · 2025-09-24
Zopfi Mathias · Ständerat · Glarus · Grüne Fraktion · 2025-09-24
Wortprotokoll
Der Berichterstatter hat bereits gesagt, dass es mit dieser Massnahme verboten werden soll, dass Angehörige der Armee, die alle Diensttage geleistet haben, ein Zivildienstgesuch einreichen. Sie sollen das erst tun dürfen, nachdem sie zu einem Assistenz- oder Aktivdienst aufgeboten worden sind.
Mir geht es hier nicht um diejenigen, die sich der Schiesspflicht entziehen wollen, sondern um diejenigen, die tatsächlich aufgrund eines Gewissenskonfliktes ein Gesuch einreichen wollen. Das ist nun einmal ein verfassungsmässiges Recht, und diese Personen müssen das tun können. In der Botschaft steht, dass trotzdem sichergestellt bleibe, dass diese Angehörigen der Armee ihr verfassungsmässiges Recht wahrnehmen können.
Kollege Salzmann hat es gesagt: Der Zivildienst ist ein Ersatzdienst. Damit bin ich einverstanden. Es lässt sich aber auch aus der Verfassung ableiten, dass Militärdienstpflichtige vor einem Dienst die Möglichkeit haben müssen, ein solches Gesuch einzureichen, damit sie, wenn sie ein Gesuch gestellt haben, nicht einrücken müssen. Wenn wir nur an diejenigen denken, die sich der Schiesspflicht entziehen wollen, also quasi nur an die missbräuchlichen Fälle, übersehen wir Folgendes: Praktisch ist es so, dass sofort zu einem Aktiv- oder Assistenzdienst aufgeboten werden kann, während die Bearbeitung eines Zulassungsgesuches zum Zivildienst viel länger dauert. Zudem sind gemäss Artikel 17 Absatz 1 [PAGE 1020] ZDG nur diejenigen Gesuchsteller nicht einrückungspflichtig, die das Gesuch spätestens drei Monate vor dem nächsten Dienst eingereicht haben. Hier besteht also ein rein praktisches Problem.
Der Bundesrat gibt dies an sich zu und sagt, dass es ein Problem gibt. Er sagt auch, dass er die Kompetenz habe, von dieser Dreimonatsregel, die ich erwähnt habe, abzuweichen, und dass das Problem dann auf Verordnungsebene gelöst werden könne. Es genügt aber eben nicht, die Dreimonatsfrist aufzuheben, denn das Problem bleibt auch dann bestehen. Noch einmal: Man kann von heute auf morgen zu einem Aktiv- oder Assistenzdienst aufgeboten werden. Es ist jedoch unmöglich, von heute auf morgen ein Zivildienstgesuch einzureichen und von der Einrückungspflicht entbunden zu werden. Der Bundesrat hat eigentlich noch nicht verraten, wie er dieses Problem lösen will.
Die Unmöglichkeit, rechtzeitig ein Gesuch einzureichen, das von der Einrückungspflicht entbindet, erweist sich gemäss der Botschaft des Bundesrates "mit Blick auf den klaren Wortlaut von Artikel 59 Absatz 1 der Bundesverfassung sowie die Glaubens- und Gewissensfreiheit [...] als verfassungs- und völkerrechtswidrig". Solange der Bundesrat nicht aufgezeigt hat, wie er dieses Problem genau lösen will, finde ich, dass wir dieser Massnahme nicht zustimmen dürfen. Denn es geht nicht nur um diejenigen, die sich einer Pflicht entziehen wollen, sondern auch um diejenigen, die ihr verfassungsmässiges Recht wahrnehmen können müssen, ein Gesuch für einen Ersatzdienst zu stellen. Zudem - das müssen wir auch sehen - betrifft die Massnahme nur etwa zwei Dutzend Armeeangehörige pro Jahr. Der Einfluss auf die Alimentierung der Armee ist also verschwindend gering.