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Zopfi Mathias · Ständerat · 2025-09-24

Zopfi Mathias · Ständerat · Glarus · Grüne Fraktion · 2025-09-24

Wortprotokoll

Sie haben jetzt vielleicht auch eine kleine Verwirrung festgestellt. Zumindest auf meiner Fahne werden beide Minderheiten von Frau Roth vertreten und angeführt, aber die Minderheit I vertrete jetzt ich. Wenn Sie schon auf die Fahne geschaut haben, haben Sie vielleicht auch festgestellt, dass diese Minderheit im Gegensatz zu den vorherigen um 50 Prozent grösser ist, weil sich Kollege Jositsch noch zu uns gesellt hat, und das wird Sie sicher überzeugen, dieser Minderheit zuzustimmen. Wenn das noch nicht reicht, bringe ich Ihnen aber auch noch ein paar zusätzliche Argumente.

Der Bundesrat schlägt hier eine massive Kürzung von aktuell drei Jahren auf ein Jahr vor. Es wurde bereits gesagt: Das hätte zur Folge, dass ein Zivildienstleistender, der im Dezember zugelassen wurde, innerhalb der nächsten zwölf Monate einen sechsmonatigen Zivildiensteinsatz planen, mit dem Einsatzbetrieb vereinbaren und vollständig leisten muss. Die neue Regelung würde es auch verunmöglichen, den langen Einsatz in zwei Teilen innerhalb von zwei Kalenderjahren zu leisten. Der Bundesrat argumentiert, er bezwecke mit seiner Verschärfung die Angleichung an den Dienstleistungsrhythmus der Angehörigen der Armee - das haben wir auch vom Berichterstatter gehört - und damit eben die Stärkung der Gleichwertigkeit. Die Massnahme trage zur Senkung der Attraktivität des Zivildienstes bei.

Es handelt sich jedoch eben nicht um eine Angleichung an die Armee, sondern um eine substanzielle Schlechterstellung. Zivildienstleistende müssten im Vergleich zu Rekruten in einer kürzeren Zeit mehr Diensttage leisten. Die Massnahme des Bundesrates hätte zur Folge, was gemäss dem Bundesamt für Justiz nicht sein darf: "Der zivile Ersatzdienst darf nicht absichtlich beschwerlich oder unangenehm ausgestaltet werden, jedenfalls darf er keinen übermässig dissuasiven oder gar pönalen oder rechtsungleichen Charakter erhalten." Die Massnahme würde der Armee auch nicht besonders viel nützen, denn sie könnte umgangen werden, zum Beispiel mit der Einreichung des Gesuchs vor oder nach der Rekrutenschule.

Die Verschärfung träfe aber nicht bloss die Zivildienstleistenden, sondern auch deren Arbeitgeber und auch die Einsatzbetriebe. Heute planen viele Zivildienstleistende und Einsatzbetriebe die Einsätze, insbesondere die langen Einsätze, lange, oft deutlich länger als ein Jahr, im Voraus. Die Arbeitgeber der Zivildienstleistenden würden damit konfrontiert, dass ein Mitarbeiter kurzfristig während eines halben Jahres ausfällt, nachdem er kurz zuvor bereits mehrere Monate in einer RS war. Die Massnahme des Bundesrates würde alle Beteiligten zur kurzfristigen Planung zwingen.[NB]Die[NB]Flexibilität[NB]dieser[NB]Beteiligten[NB]würde massiv eingeschränkt. Das hätte auch negative Auswirkungen auf die Qualität der Einsätze, und das kann nicht im Sinne von uns allen sein.

Die Vollzugsregeln des Zivildienstes gewährleisten bereits heute, dass alle den langen Einsatz fristgerecht leisten. Im Jahr 2024 hatten bei der ordentlichen Entlassung 98,3 Prozent der Zivildienstleistenden alle verfügten Zivildiensttage geleistet. Die Massnahme verstösst deshalb, ich habe das Bundesamt für Justiz zitiert, gegen die Verfassung. Sie hat Strafcharakter und verletzt die Gebote der Verhältnismässigkeit und der Rechtsgleichheit.

Deshalb bitte ich Sie, meinem Streichungsantrag zuzustimmen.