Rieder Beat · Ständerat · 2025-09-24
Rieder Beat · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-09-24
Wortprotokoll
Das ist nun das erste richtig harte Kriterium für den Anwendungsbereich dieses Gesetzes. Man schliesst die privaten Investoren von der Kontrolle aus. Kein anderes OECD-Land macht das; es ist so, wie es der Minderheitssprecher richtigerweise erwähnt hat. Die Schweiz beschränkt die Investitionskontrolle auf ausländische staatliche Investoren. Immerhin werden die Umgehungstatbestände in Artikel 2 Litera d Ziffern 3 und 4 aufgenommen. Das heisst, auch wenn ein ausländischer Staat versucht, dieses Kontrollsystem über private Investoren zu umgehen, kann dies der Bundesrat verhindern.
Und jetzt muss ich halt zu einem Argument greifen, das uns die Bundesräte jeweils in der Kommission vorbringen, indem ich mich frage: Ist das Glas für mich halb voll oder halb leer? Für mich ist das Glas halb voll. Ich werde dem Bundesrat in dieser Phase folgen, weil alleine schon die Kontrolle von ausländischen staatlichen Investoren ein sehr grosser Fortschritt ist und eine sehr wichtige Verteidigungslinie für die zukünftige wirtschaftliche Landesverteidigung der Schweiz sein kann. "Wirtschaftliche Landesverteidigung" ist übrigens ein Begriff, den man aufgehoben hat in den Zeiten, wo es keine Blockbildung mehr gab, und den man umgewandelt hat in "wirtschaftliche Landesversorgung". Aber es geht hier eigentlich um nichts anderes als um die wirtschaftliche Landesverteidigung.
Bei den Tech-Unternehmen habe ich nicht die gleiche Perspektive wie der Kommissionsberichterstatter. Sie haben erwähnt, dass private Investoren Tech-Unternehmen übernehmen könnten. Hier sind wir bereits viel weiter. Jetzt werden Staaten aktiv und übernehmen Anteile von Tech-Unternehmen. Das heisst, staatliche Akteure, insbesondere der USA und nicht nur Chinas, übernehmen Tech-Unternehmen. Das kann doch nicht im Sinne einer liberalen Wirtschaft sein. Oder habe ich diesen Liberalismus falsch verstanden? Das können Sie mir vielleicht später noch erklären.
Mit Artikel 1 Absatz 2 wurde wirklich ein ganz hartes Kriterium eingefügt, welchem ich mich fügen kann, sofern Sie später dann nicht noch weitere Einschränkungen vornehmen. Wenn Sie dieses Kriterium entsprechend der Mehrheit und dem Bundesrat befürworten, dann sprechen wir in der Folge bei den übrigen Artikeln nur mehr über staatliche oder staatlich kontrollierte ausländische Unternehmen, welche in der Schweiz zugreifen wollen. Dieses Kriterium dort noch weiter aufzuweichen, wäre völlig absurd. Insbesondere bei Artikel 3 empfehle ich Ihnen wirklich, der Minderheit Hegglin Peter zu folgen. Es ist ja nicht zu verstehen, wieso wir uns nicht zumindest dazu herablassen können, in der Schweiz die Übernahmen von inländischen Unternehmen durch ausländische staatliche Player zu kontrollieren - ich sage nicht: zu verbieten. Kollege Sommaruga hat es erwähnt: Ein Investitionsschutzgesetz ist keine Verbotsgesetzgebung. Es ist eine Kontrollgesetzgebung, die dann greift, wenn es notwendig ist, und die allenfalls Übernahmen erlaubt,[NB]allenfalls[NB]Bedingungen auferlegt oder allenfalls Übernahmen verbietet. Hier zeigen sich auch wirklich die Grenzen dieses Gesetzes. Wir wollen mit diesem Gesetz nicht den Freihandel verbieten. Wir wollen freien Handel ermöglichen. Das ist das, was ich, an die Kommissionsmehrheit gerichtet, sagen kann.
Die Kommissionsminderheit hat in ihrer Argumentation sehr viele Punkte aufgeführt. Es wäre insbesondere auch möglich, einen Kompromiss zu treffen. Ich habe dieses Gesetz mehrfach verteidigt. Ich habe immer gesagt, Länder, die Reziprozität gewähren, Länder, die den Schweizer Firmen einen freien Zugang in ihrem eigenen Land gewähren, können wir hier nicht bestrafen. Denen müssen wir auch einen freien Zugang gewähren. Wenn wir aber Ländern Zugang gewähren, die das nicht tun, weder gegenüber staatlichen noch gegenüber privaten Akteuren, dann ist das schon ziemlich blauäugig und naiv, und vielleicht wird sich dann beim ersten Knall in der Schweiz schon etwas ändern. Ob es die UBS sein wird, weiss ich nicht - wahrscheinlich nicht; die UBS spricht ja selbst davon, aus der Schweiz wegzuziehen.
Ich glaube, damit ist das Limit wirklich erreicht. Wenn Sie das Gesetz in den anschliessenden Artikeln noch weiter schwächen, dann ist es effektiv zu schwach, um zu wirken. Deshalb folge ich bei Artikel 1 Absatz 2 der Mehrheit und dem Bundesrat, anschliessend folge ich aber jeweils den Minderheiten.