Lexipedia

Rechsteiner Thomas · Nationalrat · 2025-09-24

Rechsteiner Thomas · Nationalrat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-09-24

Wortprotokoll

Mit meiner Minderheit will ich erreichen, dass diese Gesetzesänderung bzw. Vorlage nicht als indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative "Ja zu fairen AHV-Renten auch für Ehepaare - Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!" der Mitte-Partei gilt. Schauen Sie, die Ausgangslage ist so: Der Bundesrat unterbreitet uns aufgrund eines EGMR-Urteils eine Gesetzesrevision. Damit soll die Diskriminierung von Witwern gegenüber Witwen aufgehoben werden. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates ergänzt das nun mit dem Versuch, einen Gegenvorschlag zur Mitte-Initiative zu zimmern, weil es sich um die AHV-Gesetzgebung handelt. Oder einfach gesagt: Witwen sollen schlechtergestellt werden, und gleichzeitig sollen verheiratete Rentnerpaare in der AHV bessergestellt werden. Das ist schon fast zynisch.

Das Alter ist für alle planbar und vorhersehbar. Die Altersrente betrifft faktisch alle, auch Unverheiratete. Das grösste Risiko in der Schweiz ist nicht, vor dem AHV-Rentenbezug zu sterben, sondern lange zu leben. Deshalb müssen das Alter und der Todesfall in der AHV separat betrachtet werden. Der Todesfall vor dem Beginn der Altersrente ist hingegen nicht planbar und betrifft auch nicht die gesamte Bevölkerung, sondern nur einen kleinen Teil.

Einige Zahlen dazu: Ende 2024 wurden rund 193[NB]000 laufende Witwen- und Witwerrenten mit einem jährlichen Betrag von 1,88 Milliarden Franken ausgezahlt. Übrigens ging etwa die Hälfte dieser Renten ins Ausland, Empfängerinnen und Empfänger von Witwer- und Witwenrenten mit Wohnsitz im Ausland erhalten insgesamt jährlich 938 Millionen Franken. Bei der Altersrente hingegen wurden per Ende 2024 insgesamt 2,86 Millionen Renten im Umfang von 47 Milliarden Franken bezahlt; rund ein Drittel aller Renten ging ins Ausland. Das Verhältnis der Hinterlassenenrenten zu den Altersrenten beträgt somit 1 zu 15 bei der Anzahl[NB]und[NB]1[NB]zu[NB]25[NB]beim[NB]Rentenbetrag. Dieser kleine Bevölkerungsteil soll nun mit schlechteren Leistungen im Todesfall Minderausgaben generieren, welche dann umgehend für Altersleistungen ausgegeben werden. Das ist eine Ungleichung und unfair.

Deshalb habe ich während der Beratung in der Kommission mehrmals beantragt, die Behandlung des Geschäftes zu sistieren, bis das Ergebnis der Volksabstimmung zur Mitte-Initiative "Ja zu fairen AHV-Renten auch für Ehepaare - Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!" vorliegt. Denn dann herrscht Klarheit, was die Altersrenten betrifft. Dann können die Hinterlassenenrenten und die Übergangsbestimmungen so definiert werden, dass sie sozial verträglich und der gesellschaftlichen Realität angepasst sind. Und dann können auch Übergangsbestimmungen definiert werden, welche diesen Namen verdienen. Die Mitte-Initiative muss überhaupt nicht an diese AHV-Gesetzesänderung gebunden werden. Die Initiative wird sowieso selbstständig beraten, und in diesem Rahmen sind übrigens auch bereits Ideen für die Finanzierung vorhanden, welche nicht der Revision der Hinterlassenenrenten geopfert werden müssen.

Ich bitte Sie deshalb, den Antrag meiner Minderheit zu unterstützen und sachlich und objektiv zu legiferieren.