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Heimgartner Stefanie · Nationalrat · 2025-09-24

Heimgartner Stefanie · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2025-09-24

Wortprotokoll

Niemand hier im Saal bestreitet, wie wichtig der Schutz unserer Kinder und Jugendlichen ist. Aber die entscheidende Frage lautet: Wie erreichen wir dieses Ziel am besten?

Die vorliegenden sechs Motionen verlangen verbindliche, standardisierte Schutzkonzepte für alle Organisationen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, und zwar auf Bundesebene. Die Minderheit, die ich heute vertrete, ist überzeugt: Das ist der falsche Weg. Es gilt, den Föderalismus zu respektieren. Unsere Bundesverfassung ist klar: Schulen und Kirchen fallen in die Verantwortung der Kantone. Der Bund hat hier schlicht keine direkte Zuständigkeit. Es wäre nicht seriös, heute Gesetze zu beschliessen, von denen wir schon jetzt wissen, dass sie in zentralen Bereichen gar nicht durchsetzbar wären. Die Kantone haben zudem Möglichkeiten, selbst Vorgaben zu machen. Manche tun das bereits, indem sie zum Beispiel finanzielle Beiträge an Bedingungen knüpfen. Genau das ist der richtige Weg: dort handeln, wo die Zuständigkeit liegt.

Ausserdem ist der Bericht des Bundesrates bereits in Arbeit. Der Bundesrat tut keineswegs nichts. Im Gegenteil: Er hat das Bundesamt für Sozialversicherungen beauftragt, gemeinsam mit Fachstellen, Kantonen, Kirchen und Jugendverbänden eine umfassende Analyse zu erarbeiten. Dieser Bericht wird aufzeigen, welche Schutzkonzepte bereits existieren, wo Lücken bestehen und welche Massnahmen, auch rechtlicher Art, sinnvoll sind.

Wir haben also bereits einen breit abgestützten Prozess, wissenschaftlich begleitet und mit allen relevanten Akteuren am Tisch. Diesen Prozess jetzt durch voreilige Bundesvorgaben zu überspringen, wäre schlicht widersinnig.

Schutzkonzepte ja, aber mit Augenmass: Selbstverständlich sind Schutzkonzepte wichtig. Viele Organisationen haben sie schon heute eingeführt, und zwar aus Eigenverantwortung, nicht weil ein Gesetz es verlangt. Aber eine starre Pflicht auf Bundesebene schiesst über das Ziel hinaus. Denn ein landesweit einheitliches Schema für alle funktioniert nicht. Ein Fussballverein im Dorf, eine Kirchengemeinde, ein Kinderhort: Sie alle haben völlig unterschiedliche Strukturen. Ihnen identische Vorgaben überzustülpen, ist nicht praxistauglich. Schutzkonzepte müssen flexibel bleiben, damit sie auch wirklich gelebt werden können.

Besonders problematisch ist die Frage des Ehrenamtes. Wir alle wissen: Schon heute ist es schwierig, genügend [PAGE 1827] Freiwillige für Vereine, Jugendgruppen oder Sportclubs zu gewinnen. Wenn wir jetzt zusätzlich komplizierte Vorgaben einführen, riskieren wir, diese letzten Engagierten zu vergraulen. Prävention lebt nicht von Formularen und Bürokratie, sondern von Bewusstsein, Schulung und klarer Verantwortung. Wer sich ehrenamtlich für Kinder einsetzt, soll nicht durch Papierschlachten abgeschreckt werden, sondern durch einfache praxisnahe Hilfestellungen gestärkt werden.

Ein weiterer Punkt: Wenn der Bund einheitliche Schutzkonzepte vorschreibt, besteht die Gefahr, dass Organisationen das Ganze abhaken und sich in falscher Sicherheit wiegen. Aber Missbrauch lässt sich leider nie vollständig verhindern. Viel wichtiger als starre Pflichtübungen ist eine Kultur der Aufmerksamkeit und Verantwortung, und genau darauf müssen wir setzen.

Wir alle wollen dasselbe Ziel erreichen, den bestmöglichen Schutz für Kinder und Jugendliche. Aber der Weg über bundesrechtlich verordnete Schutzkonzepte ist der falsche Weg. Er ist verfassungsrechtlich fragwürdig, er läuft den laufenden Arbeiten des Bundesrates zuwider, er belastet Vereine und Ehrenamtliche mit zusätzlicher Bürokratie, und er suggeriert eine Sicherheit, die es so nie geben wird.

Darum bitte ich Sie im Namen der Minderheit: Stärken Sie das Ehrenamt, und lehnen Sie diese Motionen ab.