Marti Samira · Nationalrat · 2025-09-24
Marti Samira · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2025-09-24
Wortprotokoll
Ich möchte Sie nun ein zweites Mal bitten, der vorliegenden Motion, die vom Ständerat zweimal einstimmig angenommen wurde, zuzustimmen. Es gibt berechtigte Gründe, die heutige Beschränkung nach Artikel 46 BVV 2 für öffentlich-rechtliche Kassen aufzuheben:
1.[NB]Öffentlich-rechtliche Pensionskassen stehen nicht gleichermassen im Wettbewerb wie Sammeleinrichtungen. Sie verfolgen oft feste Leistungsziele und brauchen sich nicht mit besonders hohen Verzinsungen einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen, weil ihr Versichertenkreis gesetzlich stark eingeschränkt ist. Entsprechend verfolgen sie keine oder wenn, dann nur eine sehr gezielte Expansionsstrategie.
2.[NB]Aufgrund dieser festen Leistungsziele, die sie verfolgen, haben sie nicht den Anreiz, nach einer guten Performance eine möglichst hohe Verzinsung zu gewähren, sondern sie verzinsen leistungszielabhängig und damit auch konstanter.
3.[NB]Die öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber können die Pensionskassen nicht verlassen, wenn diese in finanzielle Schwierigkeiten geraten, da sie eben per Gesetz oder per Dekret dort versichert sein müssen. Darum haben sie selbst auch ein intrinsisches Interesse daran, dass die Kasse nicht in finanzielle Schwierigkeiten gerät. Im Unterschied dazu können bei Gemeinschafts- und bei Sammeleinrichtungen versicherte Arbeitgeber die Pensionskasse verlassen, wenn diese ins Schlingern gerät.
Das zeigt sich auch in den Zahlen. Öffentlich-rechtliche Pensionskassen weisen höhere Soll-Wertschwankungsreserven aus als vergleichbare andere Pensionskassen und legen trotzdem weniger riskant an. Das zeigt, dass sie vorsichtiger sind und dass das Anliegen der vorliegenden Motion gerechtfertigt ist.
Noch ein Wort zum Argument der Kommissionsmehrheit und des Kommissionssprechers, dass am Schluss die Steuerzahler dafür hinstehen müssen: Dieses Argument ist natürlich nicht ganz ehrlich angesichts der Tatsache, dass der Nationalrat und die Kommissionsmehrheit die Motion ursprünglich abändern und genau diese Lockerung aufheben wollten, und zwar nicht nur für die öffentlich-rechtlichen, sondern für alle Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen. Damals wurde das Argument mit den Steuerzahlern auch nicht ins Feld geführt. In diesem Sinne scheint es heute nicht darum zu gehen, ob das die öffentlich-rechtlichen Pensionskassen prästieren können, sondern nur darum, ob diese Ungleichbehandlung gerechtfertigt ist. Und diese scheint mir angesichts der von mir vorgetragenen Argumente doch sinnvoll zu sein.
Ich bitte Sie deshalb ein zweites Mal, meiner Minderheit und damit dem einstimmigen Ständerat zu folgen.