Genner Ruth · Nationalrat · 2003-09-18
Genner Ruth · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2003-09-18
Wortprotokoll
Eingriffe in Embryonen sind unzulässig. Das ist das, was wir in Artikel 119 der Bundesverfassung lesen können, und das ist das, was auch die Bürgerinnen und Bürger glauben. Das am 1. Januar 2001 in Kraft getretene Fortpflanzungsmedizingesetz verbietet die Embryonenforschung und damit auch die Abspaltung eines Teils der Zellen zur Gewinnung von embryonalen Stammzellen explizit. Dieses Forschungsverbot war im Abstimmungskampf ein zentrales Argument der Befürworter und war ausschlaggebend dafür, dass das Gesetz überhaupt angenommen wurde.
Das neue Embryonenforschungsgesetz will nun dieses Forschungsverbot explizit aufheben. Wir sind der Meinung, dass eine derartige Kehrtwendung in einem so sensiblen Bereich keineswegs ohne ausführliche Meinungsbildung in der Öffentlichkeit gemacht werden darf. Für diese Meinungsbildung und eventuell neue Konsensfindung unter Verletzung von heutigen Tabus brauchen wir Jahre. Die Forschenden und die interessierte Industrie haben diesen Sachverhalt zu respektieren, zumal viel versprechende Alternativen bestehen.
Dass der Bundesrat und die Mehrheit der Räte so unsorgfältig, ja fahrlässig und lasch, mit Artikel 119 der Bundesverfassung umgehen, verlangt Kritik und lässt viele Leute daran zweifeln, ob wir hier drin mehrheitlich Volksinteressen oder eben reine Geschäfts- und Machtinteressen verfolgen. Das Fortpflanzungsmedizingesetz ist noch sehr jung, es ist noch keine drei Jahre alt. Die klare Abmachung, dass Embryonen, die vor dem Inkrafttreten des Fortpflanzungsmedizingesetzes erzeugt wurden, höchstens bis zum Ende des laufenden Jahres aufbewahrt werden dürfen, soll nun missachtet werden. Diese gefrorenen Embryonen sind einmal klar mit dem Ziel einer Einpflanzung erzeugt worden. Nie war davon die Rede, dass sie für Forschungszwecke verwendet werden sollen. Und nun will die Kommissionsmehrheit nicht nur die Frist über jedes Mass hinaus, über Jahre hinaus, verlängern, nein, sie will die Embryonen, die einmal als künftige Föten gedacht waren, umwandeln und als Forschungsrohstoff freigeben.
Es geht mir darum, hier nochmals die grundsätzliche Kritik an der Forschung mit Embryonenverbrauch anzubringen. Die Vernutzung von Embryonen hat nicht nur direkte Auswirkungen auf den Embryo, der dabei abstirbt; sie hat auch Auswirkungen auf die gesamte Gesellschaft. Es handelt sich um einen massiven Tabubruch, der unser Menschenbild infrage stellt. Alle Entwicklungsstufen des menschlichen Lebens und die Teile des menschlichen Körpers werden zu Material, das verbraucht und vermarktet werden kann. Ausserdem betrifft sie direkt jene Frauen, denen in einem für sie aufwendigen und potenziell gesundheitsschädigenden Verfahren - Stichworte Hormonstimulierungen, instrumenteller Eingriff - die Eizellen entnommen worden sind. Frauen aus Drittweltländern sind hier besonders missbrauchs- und ausnutzungsgefährdet. Zu den embryonalen Stammzellen bestehen echte Alternativen, und das sind die adulten Stammzellen. Auch hier hat die Forschung erst angefangen; ihr Potenzial ist noch nicht ausgeschöpft. Bevor in einem Hauruckverfahren die verbrauchende Forschung freigegeben wird, sollte diese Alternative ernsthaft untersucht werden.
Der Bundesrat hat die Aufbewahrungsfrist in Bezug auf Artikel 42 im Wissen darum, dass es sich um eine heikle Frage handelt, wohlweislich um ein einziges Jahr verlängert. Die Kommissionsmehrheit dagegen hat - offensichtlich unter dem Druck der Lobby der Pharmaindustrie - nicht nur die Jahre für die Aufbewahrung massiv erstreckt, sie hat auch die Möglichkeit eröffnet, dass diese Embryonen zu Forschungszwecken verwendet werden können. Die Versprechungen, dass aus Embryonen Chancen und Mittel gewonnen werden können, um Krankheiten zu heilen, sind bei weitem überrissen. Der Motor für den Druck sind klar wirtschaftliche Interessen. Wir Grünen machen bei diesem "Stammzellen-Monopoly" nicht mit.
Ich bitte Sie, auf den Gesetzentwurf nicht einzutreten, geltendes Recht beizubehalten und die Minderheitsanträge klar abzulehnen.
Ich möchte auch hier noch einmal betonen, dass wir für die Forschung eintreten; wir kämpfen auch dafür. Im Bereich der Stammzellen möchten wir aber wiederholen: Wir sehen durchaus, dass hier die Forschung mit adulten Stammzellen ein Potenzial hat.
Vielleicht noch eine abschliessende Bemerkung rein zum Sprachgebrauch in dieser Debatte: Auch der Kommissionssprecher Neirynck hat vorhin davon gesprochen, dass wir Grünen die Embryonen zerstören wollten; die Forschung wolle sie höchstens verbrauchen. Ich kann Ihnen sagen: Wir möchten sie einfach so sterben lassen, wie sie einmal entstanden sind, ohne dass wir eigentlich wollten, dass sie entstanden sind.