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Schneider Meret · Nationalrat · 2025-09-25

Schneider Meret · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2025-09-25

Wortprotokoll

Die vorliegende Motion Ihrer Kommission für Rechtsfragen beauftragt den Bundesrat, eine Anpassung der gesetzlichen Grundlagen vorzunehmen, welche die Anordnung einer Landesverweisung gegenüber Ausländerinnen und Ausländern ohne Aufenthaltsrecht auch im Strafbefehlsverfahren ermöglicht. Meine Minderheit beantragt Ihnen, diese Motion abzulehnen, und zwar aus zwei Gründen.

Der erste Grund ist ein formaljuristischer, da es sich bei der Landesverweisung um eine Massnahme und nicht um eine Strafe handelt. Diese Massnahme ist formal etwas anderes als eine Strafe, die durch einen Strafbefehl ausgesprochen wird, und hat in diesem Verfahren schlicht nichts zu suchen. Ich bitte daher alle, die meinen Ausführungen zum zweiten [PAGE 1887] Grund nicht folgen, rein mit dem Argument der formalen Korrektheit nicht ohne Not Strafen und Massnahmen zu vermischen und die Motion abzulehnen.

Der zweite und für mich sehr viel relevantere Grund ist ein inhaltlicher. Über 90 Prozent der Straftaten werden nicht von Gerichten, sondern von Staatsanwaltschaften beurteilt. Das ist möglich, wenn eine Busse, eine Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen oder eine Freiheitsstrafe bis zu 6 Monaten ausgesprochen wird. Das Strafbefehlsverfahren ist sehr effizient, prozessökonomisch, ressourcenschonend und kostengünstig. Wenn Staatsanwaltschaften selbst entscheiden und nicht vor Gericht Anklage erheben müssen, können Strafverfahren viel schneller abgeschlossen werden. Den Staatsanwaltschaften ist es aber nicht erlaubt, per Strafbefehl eine Landesverweisung anzuordnen, und dies aus gutem Grund. Bei der Entstehung der Bestimmung zur Landesverweisung wurde nämlich aus rechtsstaatlichen Gründen bewusst und im Einklang mit der Europäischen Menschenrechtskonvention darauf verzichtet, dass die Landesverweisung im Strafbefehlsverfahren ausgesprochen werden kann. In der Regel geht es hier um sehr viel mehr als um etwas, das in einem Strafbefehlsverfahren rasch entschieden werden kann. Staatsanwaltschaften müssen in solchen Fällen vor Gericht Anklage erheben und können solch drastische Massnahmen aus rechtsstaatlichen Gründen nicht einfach in einem schnellen schriftlichen Verfahren aussprechen.

Die Beurteilung durch ein Gericht ist auch gemäss Ihrer Kommission für Rechtsfragen angebracht, wenn es um Ausländer mit einem Aufenthaltsrecht in der Schweiz geht. Eine Landesverweisung ist für sie die wesentlich härtere Strafe als eine Freiheitsstrafe bis zu 6 Monaten, da sie den Verlust des Aufenthaltsrechts bedeutet. Bei Ausländerinnen und Ausländern ohne Aufenthaltsrecht hingegen hält Ihre Kommission ein Strafbefehlsverfahren für angebracht, da ihnen mit einer Landesverweisung nichts weggenommen werde, sie[NB]müssten die Schweiz ja ohnehin verlassen. Das spricht wiederum dafür, dass es sich eben nicht um eine Strafe handelt, sondern um eine Massnahme und dass diese Massnahme im Strafbefehlsverfahren nichts zu suchen hat.

Bei Personen ohne Aufenthaltsrecht soll es also ermöglicht werden, per Strafbefehl eine Landesverweisung anzuordnen, wobei auch die notwendige Verteidigung entfallen würde. Heute ist es so, dass jeder Beschuldigte verteidigt werden muss, wenn ihm eine Landesverweisung droht, was in Anbetracht der massiven und einschneidenden Konsequenzen rechtsstaatlich absolut angebracht ist. Mit der Motion sollen Strafverfolgungsbehörden entlastet und Kosten für amtliche Verteidigungen eingespart werden. Das Strafbefehlsverfahren sei effizient und günstig, daher solle man dieses wählen.

Der Rechtsstaat ist keine Produktionsstätte. Das Motto "schneller, billiger, besser" gilt hier nicht. Demokratie, die auf Rechtsstaatlichkeit beruht, ist nun einmal nicht schnell und billig. Wir sollten uns davor hüten, sie aus Kostengründen auszuhöhlen und Ungleichbehandlungen von Menschen vor dem Gesetz in Kauf zu nehmen. Jede und jeder hat ein faires Verfahren verdient. Wir sind zu Recht stolz auf unseren Rechtsstaat, und das muss es uns wert sein.

Ich bitte Sie daher, meiner Minderheit zuzustimmen und die Motion abzulehnen.