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Jans Beat · Bundesrat · 2025-09-25

Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2025-09-25

Wortprotokoll

Depuis le 1er janvier 2022, l'article 28c du code civil permet à la victime de violences, de menaces ou de harcèlement de demander une surveillance électronique de l'auteur de l'atteinte. Cette demande est possible si la victime bénéficie d'une interdiction de contact ou d'approcher un périmètre contre l'auteur. Le postulat 24.3670 de la conseillère nationale Jaccoud vise une évaluation de cette disposition légale. Le Conseil fédéral doit en examiner l'efficacité sur certains aspects particuliers. Il doit également proposer des mesures d'amélioration possibles. Le postulat vise en particulier à déterminer les freins à l'application de ce dispositif. Il questionne également si la surveillance électronique sous sa forme active ne devrait pas être préférée à la forme passive actuelle.

Der Bundesrat ist der Ansicht, dass es wichtig ist, Artikel 28c des Zivilgesetzbuches zu evaluieren. Auch wenn diese Bestimmung erst im Januar 2022 in Kraft getreten ist, werden derzeit bereits Möglichkeiten zur Stärkung dieser elektronischen Überwachung untersucht. Insbesondere werden die Möglichkeiten zum Einsatz einer aktiven elektronischen Überwachung zurzeit sorgfältig geprüft. Ziel der laufenden Arbeiten ist es, den Opferschutz bei häuslicher Gewalt zu verbessern. Weitere Prüfaufträge, wie sie das Postulat verlangt, erachtet der Bundesrat somit aktuell als verfrüht.

Der Bundesrat ist bereits zum Schluss gekommen, dass eine aktive elektronische Überwachung in Verbindung mit dynamischen Elementen den Opferschutz verbessern könnte. Dabei ist es aber wichtig, schrittweise vorzugehen. Die Kantone haben verschiedene Pilotprojekte lanciert; beispielsweise hat der Kanton Zürich im August 2023 den Pilotbetrieb "Dynamisches Electronic Monitoring" gestartet. Der Kanton Zürich hat dazu letzte Woche Ergebnisse publiziert. Diese bestätigen, dass diese Form der Überwachung grundsätzlich funktioniert und positiv wirkt. Sie zeigen aber auch, dass hier ein System und eine Lösung für die ganze Schweiz zielführender und daher anzustreben ist. Bund und Kantone werden die Ergebnisse aller Pilotprojekte und das weitere Vorgehen im Frühjahr 2026 im Rahmen der Bilanz zur Roadmap gegen häusliche Gewalt präsentieren.

Zur technischen Ebene ist zudem festzuhalten, dass der Verein Electronic Monitoring in diesem Zusammenhang angekündigt hat, er wolle ein schweizerisches System einer aktiven und dynamischen Überwachung entwickeln und dessen koordinierten Einsatz bis 2026 ermöglichen. Es lohnt[NB]sich,[NB]diese[NB]laufenden und wichtigen Arbeiten abzuwarten, bevor Artikel 28c des Zivilgesetzbuches umfassend evaluiert wird. [PAGE 1895]

Aus diesen Gründen und nur aus diesen Gründen beantragt der Bundesrat das Postulat zur Ablehnung.

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