Wyss Sarah · Nationalrat · 2025-12-01
Wyss Sarah · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2025-12-01
Wortprotokoll
Der Bundesrat hat am 14.[NB]Mai 2025 die Botschaft zur Genehmigung des Abkommens zwischen der Schweiz und Argentinien über die soziale Sicherheit verabschiedet. Mit dieser Botschaft unterbreitet er dem Parlament das Abkommen zur Genehmigung. Das Abkommen wurde am 27.[NB]Mai 2024 abgeschlossen. Der Ständerat hat den Bundesbeschluss am 18.[NB]September 2025 mit 42 Stimmen bei 1 Enthaltung gemäss Entwurf angenommen. Wir beraten dieses Geschäft nun als Zweitrat.
Ihre SGK hat das Geschäft am 30.[NB]Oktober 2025 beraten. Um es vorwegzunehmen: Ihre SGK empfiehlt Ihnen mit 15 zu 8 Stimmen, auf die Vorlage einzutreten, und mit 16 zu 8 Stimmen, der Vorlage auch zuzustimmen.
Um was geht es? Argentinien ist die drittgrösste Volkswirtschaft Lateinamerikas und viertwichtigste Schweizer Handelspartnerin der Region. 2024 war die Schweiz fünftgrösste Direktinvestorin. Die bilateralen Beziehungen sind eng,[NB]mit[NB]Abkommen[NB]zu[NB]Handel, Investitionsschutz, Rechtshilfe und Doppelbesteuerung. Schweizer Firmen beschäftigen über 11[NB]000 Personen im Land. Mit über 15[NB]000 Schweizerinnen und Schweizern besitzt Argentinien die grösste Schweizer Gemeinschaft in Lateinamerika. Umgekehrt leben rund 1900 Argentinierinnen und Argentinier in der Schweiz, und rund 14[NB]000 AHV-Konten gehören argentinischen Staatsangehörigen.
Ein Sozialversicherungsabkommen würde das bestehende Vertragsnetz mit Chile, Uruguay und Brasilien in Südamerika ergänzen. Das Abkommen folgt den üblichen Grundsätzen und gewährleistet die Gleichbehandlung der Staatsangehörigen beider Länder.
Inhaltlich entspricht das Abkommen den bestehenden Schweizer Sozialversicherungsabkommen: Es koordiniert AHV, IV und die Rentensysteme beider Länder, um eine Benachteiligung der jeweiligen Staatsangehörigen zu verhindern.
Das Abkommen ermöglicht den Export von Renten. Argentinische Staatsangehörige können ihre Schweizer Renten auch im Ausland beziehen oder alternativ die Rückvergütung ihrer AHV-Beiträge wählen. Es verhindert Doppelversicherungen und Versicherungslücken, indem klar festgelegt wird, in welchem Staat erwerbstätige Personen versichert sind. Dadurch müssen für dasselbe Einkommen nicht in beiden Ländern Beiträge bezahlt werden.
Unternehmen profitieren zudem von den Entsenderegeln: Bei vorübergehenden Einsätzen bleiben Arbeitnehmende im Ursprungsland versichert und sind im Einsatzland von Beiträgen befreit.
Wie üblich enthält das Abkommen auch Bestimmungen zur zwischenstaatlichen Verwaltungshilfe, insbesondere zur Betrugsbekämpfung.
En bref, l'accord avec l'Argentine se base, pour l'estimation des coûts, sur des valeurs empiriques tirées de l'accord déjà existant avec le Brésil. Compte tenu du nombre de comptes AVS ouverts pour les Suisses et les Argentins, il en résulte, à moyen de terme, des coûts supplémentaires annuels d'environ 900[NB]000 francs. Sur ce montant, 870[NB]000 francs sont à la charge de l'AVS et 25[NB]000 francs à la charge de l'AI. La mise en oeuvre ne nécessite pas de personnel supplémentaire.
Parallèlement, le versement des rentes à l'étranger peut entraîner des économies en matière de prestations complémentaires, de réduction des primes et d'aide sociale, car ces prestations ne sont accordées qu'en Suisse. Il s'agit globalement d'un accord standard comme ceux que la Suisse a déjà conclus avec de nombreux États. Ce contrat améliore la situation juridique des ressortissants des deux pays et coordonne l'assurance-vieillesse et survivants avec un État partenaire sud-américain avec lequel la Suisse entretient des relations étroites.
Wie gesagt, bitte ich Sie im Namen Ihrer Kommission - sie entschied mit 16 zu 8 Stimmen -, dieser Vorlage zuzustimmen.