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Binder Max · Nationalrat · 2003-09-22

Binder Max · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-09-22

Wortprotokoll

Die Verordnung der Bundesversammlung zum Parlamentsgesetz und über die Parlamentsverwaltung enthält die Ausführungsbestimmungen, die sich aus Verfassung und Parlamentsgesetz ergeben und nicht in den beiden Ratsreglementen enthalten sind, so zum Beispiel Bestimmungen über das Amtliche Bulletin oder die Kommissionsprotokolle. Das Büro des Ständerates hat die bestehende Verordnung in diesem Sinne neu formuliert, formell gestrafft und redaktionell überarbeitet.

Die Verordnung enthält im Wesentlichen zwei materielle Änderungen:

1. Die Bewilligungspflicht für die Verwendung von Bild- und Tonaufnahmen aus den Räten für Radio- und Fernsehanstalten ist in eine Informationspflicht umgewandelt worden. Hier hat sich das Büro den praktischen Gegebenheiten angepasst. Allerdings müssen solche Übertragungen vorgängig vom Ratspräsidenten oder von der Ratspräsidentin den Mitgliedern des betreffenden Rates mitgeteilt werden.

2. Es ist darauf verzichtet worden, die Organisation der einzelnen Dienste der Parlamentsdienste zu umschreiben. Diese muss in der Geschäftsordnung festgehalten und von der Verwaltungsdelegation gutgeheissen werden. Diese Änderung gibt den Parlamentsdiensten etwas mehr Flexibilität bei der Organisation ihrer Tätigkeiten; die knappere Formulierung entspricht der heutigen Redaktion von Verordnungen ähnlichen Inhaltes.

3. In Bezug auf die Protokolle haben wir es mit dem Begriff des "analytischen Protokolls" zu tun. Wir haben uns die Frage gestellt, was das genau heisst. Es ist weder ein Wortprotokoll noch ein Stichwortprotokoll, sondern eigentlich die goldene Mitte dazwischen: Selbst spontane Äusserungen in der Kommission werden von den Protokollführern so umschrieben, dass sie letztlich auch verstanden werden. An dieser Stelle möchte ich auch einmal unseren Protokollführerinnen und Protokollführern für die hervorragende Arbeit, die sie beim Führen der Protokolle leisten, bestens danken. (Beifall)

Ich bedanke mich im Namen der Protokollführerinnen und Protokollführer.

Der Ständerat hat dieser Verordnung bereits in der Sommersession dieses Jahres zugestimmt. Das Büro des Nationalrates beantragt Ihnen, der revidierten Verordnung in der vorliegenden Form zuzustimmen.

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