Sauter Regine · Nationalrat · 2025-12-01
Sauter Regine · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2025-12-01
Wortprotokoll
Kurz zum Anliegen der Motion Würth: Anlass ist die Tatsache, dass das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung (Isos) vermehrt eine Direktanwendung entfaltet, sobald ein Baugesuch eine Bundesaufgabe tangiert. Es zeigt sich, dass vielerorts, gerade in grösseren Städten, Bauvorhaben davon betroffen respektive blockiert sind. Zudem führt diese Entwicklung zu einer zunehmenden administrativen Verkomplizierung von Bauprojekten, da bei vielen Baugesuchen auch Bundesstellen mit einzubeziehen sind. Städte, aber auch Gemeinden weisen unmissverständlich auf diesen Missstand hin. Dringender Handlungsbedarf ist erkannt.
Das EDI respektive das Bundesamt für Kultur hat aus diesem Grund im vergangenen Sommer einen runden Tisch einberufen, an dem Kantone, Städte, Gemeinden sowie der Privatsektor vertreten waren. Als Ergebnis liegen konkrete Massnahmen in der Form von ausgearbeiteten Verordnungsänderungen vor. Ihre WBK hat dann umfangreiche Hearings durchgeführt, um sich über die Haltung der Betroffenen zu den Resultaten des runden Tischs informieren zu können. Unisono wurden die Beschlüsse als zielführend, rasch umsetzbar und praktikabel beurteilt. Mit den sieben beschlossenen Massnahmen können relevante Probleme, insbesondere bezüglich der Direktanwendung des Isos, praxistauglich und voraussichtlich bereits im nächsten Jahr angegangen werden.
Die Kommission hat zur Kenntnis genommen, dass sich damit die Ausgangslage seit der Einreichung der Motion Würth massgeblich verändert hat und somit ein Teil des Anliegens der Motion erfüllt ist. Die Kommission hat auch festgestellt, dass ihr in Bezug auf die Grundsatzfrage, welche die Motion ebenfalls aufwirft - betreffend den vollständigen Umbau der Kompetenzen zwischen Bund und Kantonen im Bereich Denkmal-, Heimat- und Ortsbildschutz -, wesentliche Entscheidungsgrundlagen fehlen. Derzeit ist unklar, inwieweit sich bei einer Annahme der Motion die neue Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen im Bereich des Denkmal-, Heimat- und Ortsbildschutzes rechtlich, fachlich und finanziell auswirken würde. Auch ist unklar, wieweit die Forderungen der Motion Würth eine Änderung der Bundesverfassung nötig machen würden. Schliesslich und nicht zuletzt sind diese Fragen längerfristiger Natur. Die Annahme der Motion Würth würde daher die pragmatischen Massnahmen auf Verordnungsebene, die der runde Tisch angestossen hat, blockieren.
Vor diesem Hintergrund hat die Kommission mit 15 zu 10 Stimmen entschieden, die Motion zur Ablehnung zu beantragen. Das berechtigte Anliegen der Motion Würth in Bezug auf eine Entflechtung der Aufgaben zwischen Bund und Kantonen will Ihre einstimmige WBK stattdessen auf dem Weg eines Kommissionspostulates abklären lassen. Sie beauftragt den Bundesrat, das Potenzial und die Auswirkungen einer möglichen neuen Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen im Bereich Denkmal-, Heimat- und Ortsbildschutz aufzuzeigen und zu evaluieren sowie den Bedarf einer Bereinigung des Verzeichnisses der Denkmäler, Ensembles und archäologischen Stätten von nationaler Bedeutung zu prüfen.
Eine Minderheit der Kommission unterstützt die Motion Würth. Sie ist der Ansicht, dass der Bund im Bereich des Ortsbildschutzes zu stark in kantonale und kommunale Zuständigkeiten eingreift, dies zu starken Verzögerungen bei Bauprojekten führt und deshalb die Aufgaben von Bund, Kantonen und Gemeinden klarer getrennt werden sollen.