Rechsteiner Thomas · Nationalrat · 2025-12-01
Rechsteiner Thomas · Nationalrat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-12-01
Wortprotokoll
Ich werde Ihnen die beiden Motionen in drei Teilen vorstellen. Zuerst sage ich, wie sie entstanden sind, dann komme ich auf den Inhalt zu sprechen und am Schluss zum Antrag der Kommission.
Zum Ablauf der Beratungen: Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates hat am 9.[NB]Oktober 2025 beide Motionen geprüft, welche die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates am 4.[NB]April 2025 eingereicht und welche der Ständerat am 12.[NB]Juni dieses Jahres angenommen hatte. Die beiden Vorstösse haben ihren Ursprung in der Motion Müller Damian 23.3596, "Massnahmenpaket zur Bekämpfung des Arbeitskräftemangels durch die Attraktivierung der freiwilligen Weiterarbeit nach dem ordentlichen Rentenalter". Diese Motion wurde nach Einreichen der nun heute vorliegenden Geschäfte zurückgezogen.
Zum Inhalt: Mit der ersten Motion wird der Bundesrat beauftragt, die rechtlichen Grundlagen so anzupassen, dass der Freibetrag für selbstständige und unselbstständige Erwerbstätige nach Erreichen des Referenzalters von heute 16[NB]800 Franken auf neu 21[NB]800 Franken pro Jahr angehoben wird. Dieser Betrag soll regelmässig an den Mischindex angepasst werden. Die Mehrheit unterstützt dies und sieht in der Erhöhung des Freibetrags eine zielgerichtete und zweckmässige Massnahme, um die freiwillige Weiterarbeit nach dem ordentlichen Rentenalter in der AHV zu fördern. Die finanziellen Auswirkungen auf die Einnahmen der AHV aufgrund der Erhöhung des Freibetrags sind bescheiden. Zudem besteht die im Rahmen der AHV 21 eingeführte Opting-out-Möglichkeit, auf den Freibetrag zu verzichten und die AHV-Rente aufzubessern, also weiterhin Beiträge zu bezahlen.
Die Mehrheit der Kommission will diese Motion zusammen mit der nächsten Motion behandeln. Die Minderheit der Kommission sieht die Notwendigkeit für die Erhöhung des Freibetrags als nicht gegeben. Die Reform AHV 21 habe bereits Anreize für die Weiterarbeit eingeführt, und bevor weitere Änderungen gemacht werden, soll zuerst die Wirkung dieser Massnahmen abgewartet werden. Die Mindereinnahmen durch die Erhöhung des Freibetrags ergeben aus Sicht der Minderheit keinen erkennbaren Nutzen.
Schlussendlich beantragt Ihnen die Kommission mit 17 zu 6 Stimmen, die Motion anzunehmen.
Mit der zweiten Motion wird der Bundesrat beauftragt, einerseits den Zuschlag auf den Rentenbetrag bei Aufschub der AHV-Rente zu erhöhen und andererseits den heutigen Kürzungssatz der Altersrente beim Rentenvorbezug von 6,8 Prozent pro Jahr beizubehalten oder zu erhöhen. Dabei soll er aber die Situation von Menschen mit einer langen Erwerbslebenszeit oder belastender Arbeit berücksichtigen, und der Bundesrat soll auch von versicherungstechnischen Prinzipien abweichen können.
Es geht hier also ganz einfach um den Kürzungssatz bei einer vorzeitigen Pensionierung und um den Zuschlag bei einem Aufschub. Diese Motion ist eine Ergänzung zur vorangehenden Motion, um Anreize für den Erhalt der Erwerbstätigkeit im Rentenalter zu schaffen.
Von der Kommissionsmehrheit wurde eine Textänderung beschlossen. Damit soll sichergestellt werden, dass diese Motion losgelöst von der grossen Reform AHV 2030 rasch vorangetrieben werden kann. So sollen Verzögerungen vermieden werden.
Die Minderheit betont, dass die beim Vorbezug angewandten Kürzungssätze versicherungsmathematisch zu hoch sind. Sie hält auch fest, dass der Stimmbevölkerung bei der Reform AHV 21 eine Senkung dieser Sätze in Aussicht gestellt wurde. Die Minderheit lehnt auch Flexibilisierungsmassnahmen ab, die dazu führen, dass Personen länger arbeiten müssen, um ihre existenzsichernde Rente zu generieren, was einer indirekten Erhöhung des Rentenalters gleichkäme.
Die Mehrheit gelangt hingegen zum Schluss, dass sowohl die Erhöhung des Zuschlags bei einem Rentenaufschub als auch die Beibehaltung bzw. Erhöhung des Kürzungssatzes wirksame und zielgerichtete Massnahmen darstellen. Die Mehrheit weist auch darauf hin, dass angesichts des sich verschärfenden Fachkräftemangels alle Massnahmen und Möglichkeiten genutzt werden müssen, um das vorhandene Arbeitskräftepotenzial im Erwerbsleben zu halten.
Der Kommissionsmehrheit ist auch bewusst, dass Personen mit langen Erwerbsbiografien ebenso wie Menschen, die über viele Jahre hinweg besonders schwere Tätigkeiten ausgeübt haben, nicht in gleicher Weise in der Lage sein werden, ihre Erwerbstätigkeit über das Referenzalter hinaus fortzuführen. Deshalb sind bei der konkreten Ausgestaltung der Massnahmen differenzierte und sozial ausgewogene Lösungen vorzusehen.
Zum Fazit: Die Kommission beantragt mit 16 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Motion in der abgeänderten Fassung anzunehmen. Eine Minderheit beantragt hingegen, die Motion ganz abzulehnen.