Zopfi Mathias · Ständerat · 2025-12-01
Zopfi Mathias · Ständerat · Glarus · Grüne Fraktion · 2025-12-01
Wortprotokoll
Wie der Berichterstatter bereits gesagt hat, geht es darum, wie hoch die Unterhaltsbeiträge an unabhängige Institutionen der Aus- und Weiterbildung im Medienbereich sein sollen. Es geht um eine Höchstgrenze, das ist wichtig. Diese 80 Prozent oder auch die 50 Prozent gemäss Variante der Mehrheit sind also eine Höchstgrenze. Der Nationalrat hat entgegen dem Beschluss des Ständerates mit 99 zu 94 Stimmen für diese 50 Prozent votiert, das haben Sie bereits gehört. Der Ständerat verabschiedete die Variante 80 Prozent, an welcher die Minderheit weiterhin festhalten will, mit 37 zu 6 Stimmen. Bei 37 zu 6 Stimmen im Ständerat und 99 zu 94 Stimmen im Nationalrat sollte man eigentlich meinen, es sei ein klarer Fall. Das ist es in diesem Fall aber nicht, denn die Mehrheit will sich jetzt dem Nationalrat anschliessen. Die Minderheit empfiehlt Ihnen, das nicht zu tun, weil diese 80 Prozent den Handlungsspielraum des Bundesrates erhöhen und eben die Berücksichtigung des Einzelfalls ermöglichen.
Die Medienhäuser sind einem grossen Spardruck ausgesetzt. Mit dieser Flexibilität bis höchstens 80 Prozent - nicht bis 80 Prozent, sondern bis höchstens 80 Prozent - kann man dem besser begegnen. Wenn bei der Aus- und Weiterbildung gespart wird, leidet der Medienplatz Schweiz darunter; das sagte Ihnen in der letzten Runde bereits der Ständeratspräsident - ich gratuliere an dieser Stelle zur Wahl - als damaliger Berichterstatter. Sie stimmten damals, wie gesagt, mit 37 zu 6 Stimmen für diese Variante.
Die Mittel sind ohnehin beschränkt. 1 Prozent des Ertrags aus der Abgabe für Radio und Fernsehen entspricht 13 Millionen Franken. Diese Vorlage beabsichtigt ja gerade, die journalistische Qualität über diese Investitionen zu verbessern. Diesen Handlungsspielraum jetzt einzuschränken, ist aus Sicht der Minderheit einfach unlogisch, weil wir so die Möglichkeit, mit diesen doch bescheidenen Mitteln überhaupt konkret am richtigen Ort die journalistische Qualität zu verbessern, unnötig einschränken.
Das Argument der Mehrheit haben Sie ebenfalls gehört: Es geht darum, auch zum Subventionsgesetz kohärent zu sein. Wir haben dieses Thema in der Finanzkommission gerade behandelt. Einen Monat lang - in den Subkommissionen eigentlich schon viel länger - haben wir uns jetzt mit diesem Thema auseinandergesetzt. Das Fazit kann ich Ihnen sagen: Die Mehrheit der Finanzkommission Ihres Rates empfiehlt Ihnen, die Anwendung des Subventionsgesetzes gemäss einer Massnahme im EP[NB]27 zu streichen. Wenn Sie jetzt berücksichtigen, dass in der Finanzkommission eher die Finanzpuristen sitzen und nicht unbedingt diejenigen, die besonders ausgabefreudig sind, habe ich das Gefühl, dass dieser Streichungsantrag der Finanzkommission auch im Plenum eine Mehrheit finden könnte. Dann würden die Unterhaltsbeiträge an unabhängige Institutionen der Aus- und Weiterbildung im Medienbereich gemäss Subventionsgesetz, das wir ja in dieser Session noch behandeln werden, eben als Folge einer Sparmassnahme im Rahmen des EP[NB]27 gestrichen.
Deshalb rufe ich Sie dazu auf, nicht der Argumentation der Mehrheit zu folgen, die sagt, wir müssten kohärent zum Subventionsgesetz sein und deshalb höchstens 50 Prozent ins Gesetz schreiben, sondern zu anerkennen, dass das Subventionsgesetz in unserem Rat mindestens einmal in der ersten Runde so ziemlich sicher gar nicht zur Anwendung gelangen wird. Ich würde einige Glarner Pasteten darauf verwetten, dass am Schluss das Resultat dem EP[NB]27 entsprechen wird, und rate dazu, jetzt nicht vorzupreschen und etwas vorwegzunehmen, was gar nicht passieren wird. Selbst wenn Sie sagen, es könnte ja sein, dass die Anwendung des Subventionsgesetzes mit diesen 50 Prozent dann doch durchkommt, könnten Sie im Moment mit der Minderheit für eine Differenz stimmen; denn dann könnte man das noch einmal anschauen. Wenn wir die Differenz schliessen, dann haben wir bezüglich des Subventionsgesetzes keinen Entscheid; aber wir haben den Entscheid gefällt, dass wir hier eine Höchstgrenze einführen, die sachlich, aber auch formal keinen Sinn macht.
Ich bitte Sie deshalb, mit der Minderheit zu stimmen und diese Vorlage das sein zu lassen, was sie sein will, nämlich eine Unterstützung der journalistischen Qualität und der Medien, besonders hier im Bereich der Aus- und Weiterbildung.