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Hegglin Peter · Ständerat · 2025-12-02

Hegglin Peter · Ständerat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-12-02

Wortprotokoll

Der Bundesrat hat uns für 2026 einen Voranschlag mit einem schuldenbremsenkonformen Budget mit einem Handlungsspielraum von 108 Millionen Franken unterbreitet. Dabei darf aber nicht übersehen werden, dass wir 2026 trotzdem ein Finanzierungsdefizit von 845 Millionen Franken haben, zumal sich der Bund dann in diesem Umfang neu verschulden muss. Dieses Ergebnis kommt aber auch nur dank umfangreichen Bereinigungsmassnahmen in den Jahren 2024 und 2025, der guten Einnahmenentwicklung und einer teilweisen Verbuchung der Ausgaben zugunsten der Schutzsuchenden aus der Ukraine im ausserordentlichen Haushalt zustande.

Für die Jahre 2027 und 2028 werden die Vorgaben der Schuldenbremse ebenfalls eingehalten, wenn wir das Entlastungspaket 2027 so umsetzen, wie es uns der Bundesrat vorgeschlagen hat. Leider wird dem nicht so sein, denn nach den Beratungen des EP 27 in unserer Finanzkommission [PAGE 1098] dürfte der finanzielle Fehlbetrag in den Jahren 2027 und 2028 schon über 600 Millionen Franken betragen. Im Jahr 2029 würde der Bereinigungsbedarf bei 2 Milliarden Franken zu liegen kommen. Das sind beträchtliche Summen, die in den kommenden Jahren nicht einfach bei den ungebundenen Ausgaben eingespart werden dürfen. Die zusätzlichen Einnahmen aus dem Kanton Genf sind zwar erfreulich, verbessern die Ergebnisse 2025 und 2026, sind aber für die Jahre 2027 bis 2029 nicht hilfreich. Die Erträge werden dannzumal tiefer ausfallen und den Sanierungsbedarf zusätzlich erhöhen.

Wie können wir darauf reagieren? Aus meiner Sicht gibt es mehrere Möglichkeiten.

1.[NB]Wir müssen schon im Voranschlag 2026 zusätzliche Einsparungen erwirken oder dürfen zumindest nicht mehr Ausgaben beschliessen, um die Lage der Ausgaben nicht zu verschlechtern.

2.[NB]Es sind auch unkonventionelle Ideen einzubringen und zu prüfen, etwa ob öffentlich-rechtliche Körperschaften, die vor allem oder nur privatwirtschaftliche Dienstleistungen erbringen, der Steuerpflicht unterstellt werden sollen oder ob z.[NB]B. SBB Immobilien einen höheren Anteil zur Finanzierung der Bahninfrastruktur leisten soll.

3.[NB]Es sind heute auch nicht substanziell höhere Mittel für Rüstungsgüter zu beschliessen. Davor müssten zumindest die strategischen Ziele des Bundesrates zur Sicherheitspolitik bekannt sein.

4.[NB]Die Schuldenbremse ist nach wie vor unter allen Umständen einzuhalten. Stabile Finanzen sind ein wichtiger Pfeiler der Sicherheitspolitik. Wenn alle Massnahmen letztlich nicht reichen, müsste zumindest das Volk darüber befinden können, ob es Rüstungsbeschaffungen als notwendig erachtet oder bereit ist, dafür mehr Steuern zu bezahlen.

Gerne gehe ich auf einzelne Aspekte näher ein. Im Budgetjahr 2026 haben wir eine Ausgabensteigerung von 5,2 Prozent. Über die ganze Finanzplanperiode sind es immer noch 3,1 Prozent, und dies erst noch unter Einhaltung des Entlastungsprogramms 2027 und gegenüber den Zahlen des Voranschlages 2025. Haupttreiber für diese Kostensteigerung sind die Bereiche Bildung und Forschung, soziale Wohlfahrt und Sicherheit. Diese haben Wachstumsraten zwischen 5 und 8 Prozent.

Auf der Einnahmenseite sollen die Fiskalerträge für das nächste Jahr ebenfalls um 5 Prozent steigen, über die kommenden vier Jahre immer noch um 3,2 Prozent. Angesichts der wirtschaftlichen Situation in unseren Nachbarstaaten, aber auch auf den Absatzmärkten, angesichts der wirtschaftlichen Konflikte mit anderen Ländern, vor allem auch in Übersee, sind das ambitionierte Annahmen. Es wäre aber vermessen, wenn das Parlament die Schätzungen des Eidgenössischen Finanzdepartements und der Eidgenössischen Steuerverwaltung verändern würde. Ich glaube, sie haben in der Vergangenheit gezeigt, dass diese doch ziemlich genau sind. Ich gehe auch davon aus, dass die Kenngrössen, die aufgeführt sind, im nächsten Jahr erreicht werden können. Schwieriger dürfte es in den Finanzdebatten der späteren Jahre werden. Vorsorgen ist deshalb angesagt, um dann nicht bei den ungebundenen Ausgaben übermässig korrigieren zu müssen.

Ich beziehe mich heute deshalb vor allem auch auf den Eigenbereich. Das sind vornehmlich Personal- und Sachkosten. Über das Entlastungspaket 2027 plant der Bundesrat, im Eigenbereich 300 Millionen Franken einzusparen. Das ist respektabel und verdient Unterstützung. Trotzdem soll es erlaubt sein, im Budgetprozess zusätzliche Ausgabenpositionen zu hinterfragen. Dazu gehört sicher die Anzahl der Beschäftigten bei der Verwaltung; diese steigt unaufhörlich. Im Jahr 2015 lag sie noch bei 36[NB]522. Sie soll von diesem Jahr auf das nächste Jahr um weitere 378 Vollzeitstellen auf 39[NB]453 anwachsen, allein beim VBS um 232 Stellen. Bald werden wir die vierzigtausendste Vollzeitstelle bei der Verwaltung feiern können.

Wir sind an dieser Entwicklung nicht ganz unschuldig. Mit Beschlüssen für laufend neue Aufgaben für den Bund sind wir einerseits Treiber dieser Entwicklung, andererseits versuchen wir, durch die Digitalisierung Effizienzgewinne zu realisieren. Leider aber bleiben die Effizienzsteigerungen in einem bescheidenen Rahmen. Das Projekt Dazit ist diesbezüglich eine erwähnenswerte Ausnahme. Dieses Projekt spielte über 300 Personalstellen frei.

Wie können wir nun korrigierend eingreifen? Mit dem Neuen Führungsmodell des Bundes beschliessen wir nicht über Personalstellen, sondern nur über die Budgethöhe. Der Bundesrat wünscht keine Kürzungen nach der Rasenmähermethode, sondern erwartet konkrete Hinweise von uns. Die[NB]Mehrheit[NB]der[NB]Kommission schlägt solche Massnahmen vor.

So will sie erstens beim Bundesverwaltungsgericht das Wachstum des Funktionsaufwandes - das sind Personalstellen und Sachaufwände - auf 2 Millionen Franken begrenzen. Die Erwartung, die ich als Kommissionsmitglied auch teile, ist, dass das Bundesverwaltungsgericht seine drängenden organisatorischen Probleme löst, seine Effizienz steigert und die Abteilungen sich bei der Pendenzenlast gegenseitig unterstützen. So wurde es auch in einem anonymen Schreiben aus dieser Institution an die Kommissionsmitglieder verlangt.

Eine zweite Kürzung betrifft den Kommunikationsbereich. Die Massnahme soll im Verhältnis zu den Kommunikationsaufwänden umgesetzt werden. Gemäss der vorliegenden Jahresrechnung 2024 gab es in der Verwaltung allein für die Öffentlichkeitsarbeit über 420 Vollzeitstellen, was Kosten von über 100 Millionen Franken verursachte. Mit einem Absenkpfad sollen diese Stellen und die Aufwände schrittweise reduziert werden.

Das sind kleine Versuche, das Personalstellenwachstum zu bremsen. Die Finanzkommission und auch ich sind aber bereit, bei Bedarf zusätzliche Stellen zuzulassen, so zum Beispiel beim Fedpol. Für dieses ist ein Bericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle vorliegend, der besagt, dass dort mehr Personal notwendig sei. Dort sind 63 zusätzliche Stellen beantragt, die nicht infrage gestellt sind.

Ein weiterer Bereich im Eigenbereich ist die Teuerung. Eingestellt sind 0,5 Prozent Teuerungsausgleich, das entspricht 34 Millionen Franken. Während der Debatte, während der Arbeit in der Kommission sank die Teuerungsrate immer mehr, auf 0,3, auf 0,2 bis auf aktuell 0,1 Prozent. Auch in Anbetracht der guten Besoldungshöhe, die verschiedene Gutachten belegen, ist es vertretbar, auf einen Teuerungsausgleich, eine generelle Lohnerhöhung, zu verzichten. Eine individuelle Lohnentwicklung ist aber unabhängig davon möglich, und diese möchte ich explizit nicht infrage stellen. Das soll nach wie vor möglich sein.

Mit einer Anpassung der Bundespersonalverordnung hat der Bundesrat auf Anfang 2026 ein neues Lohnmodell eingeführt und dabei auch den Ortszuschlag integriert. Als Finanzkommission waren wir, abgesehen von einer Information im November 2022, nicht eingebunden. Wir haben über Umwege bei den Budgetvorbesprechungen davon erfahren. Nach den Kompetenzregelungen wäre auch die SPK unseres Rates zuständig gewesen. Wie ich aber informiert bin, liess auch sie sich nicht konsultieren, wahrscheinlich war sie über den Vorgang gar nicht informiert. Es besteht in diesem Bereich auch keine Konsultationspflicht des Bundesrates gegenüber den eidgenössischen Räten.

Gemäss den Aussagen des Eidgenössischen Personalamtes sollen aus den neuen Personalregelungen keine höheren Kosten entstehen. Das kann ich aber schwerlich nachvollziehen: Einerseits gibt es höhere Einstiegslöhne, ein anderes Lohnband, andererseits haben uns die eidgenössischen Gerichte in den Budgetbesprechungen darauf hingewiesen, dass sie die Lohnsteigerungen, die ab Lohnklasse 33 rund 10 Prozent betragen können, ab 2027 nicht werden kompensieren können. Es braucht in diesem Bereich, ich glaube, vor allem seitens der eidgenössischen Gerichte, also noch Korrekturmassnahmen. In Zeiten des Sparprogramms hätte ich hier mehr Sensibilität oder auch einen Einbezug unserer Kommissionen gewünscht.

Das waren jetzt zwei Schienen, auf welchen man, meine ich, korrigieren kann, sogar korrigieren soll: einerseits das Stellenwachstum - aber über das Budget, nicht über die Anzahl Stellen -, andererseits die Teuerungszulage. [PAGE 1099]

Nicht unerwähnt lassen möchte ich bei den Eigenausgaben noch die Spesen - diese wachsen ja auch beträchtlich. 2021 waren es noch 98 Millionen Franken, im vergangenen Jahr waren es über die gesamte Verwaltung hinweg 132 Millionen Franken. Ich meine, auch in diesem Bereich wäre es möglich, gewisse Einsparungen vorzunehmen - ohne eine konkrete Massnahme anzustossen.

Damit komme ich zum Schluss. Ich glaube, insgesamt können wir einen guten Voranschlag beraten. Ich danke dem Bundesrat und der Verwaltung für die grosse Vorarbeit und bitte Sie, jeweils der Mehrheit Ihrer Kommission oder dem Bundesrat zu folgen und dem Voranschlag in der Gesamtabstimmung zuzustimmen.