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Schmid Samuel · Bundesrat · 2003-09-22

Schmid Samuel · Bundesrat · Bern · 2003-09-22

Wortprotokoll

Zur Frage von Herrn Tschuppert: Der Bundesrat hält fest, dass die Finanzierbarkeit der bisherigen Rüstungsprogramme sichergestellt ist. Das VBS hat keine Liquiditätsprobleme, ist nicht illiquid, und auch die Rechnungen werden beglichen.

Zu den Fragen:

1./2. Mit den sicherheitspolitischen Veränderungen in den Neunzigerjahren sind in der Landesverteidigung laufend Kürzungen vorgenommen worden. Aufgrund der Ausgabenstruktur des VBS trafen die Reduktionen vor allem den Verteidigungsbereich. Allein mit dem Stabilisierungsprogramm 1998 mussten aufgrund restriktiver Vorgaben und zur Erreichung der Schuldenbremsekonformität ebenfalls namhafte Kürzungen vorgenommen werden. Mit dem Entlastungsprogramm 2003 beträgt die Gesamtsumme der gegenüber den jeweiligen Finanzplänen vorgenommenen Reduktionen rund 2,7 Milliarden Franken. Die seinerzeitigen Rüstungsprogramme basieren auf diesen Finanzplänen.

Ein grosser Teil der Mittelreduktionen musste zwangsläufig auch beim Rüstungsmaterial umgesetzt werden. Aufgrund der verschiedenen Kürzungsrunden im Laufe der Erarbeitung der Voranschläge 2003 und 2004 wurden die Zahlungskredite in diesem Bereich in den Jahren 2003 bis 2005 um einen Betrag von über 600 Millionen Franken geschmälert. Aus diesen Gründen wurde ein entsprechend redimensioniertes Rüstungsprogramm 2003 aufgelegt, und die Zahlungspläne der verschiedenen Projekte mussten zeitlich erstreckt werden. Als Folge der weiter zu verkraftenden Kürzungen aus dem Entlastungsprogramm 2003 bis 2007 können nicht mehr alle Verpflichtungen gemäss dem ursprünglichen Realisierungsplan abgegolten werden. Daher wurden mit den einzelnen Vertragspartnern bereits Anpassungen im Lieferungs- und Zahlungsplan vereinbart. So kann aus heutiger Sicht auf einen Nachtragskredit im Zusammenhang mit dem Rüstungsprogramm verzichtet werden. Wenn wir also nicht entsprechend reagiert hätten, würden wir Ihnen entsprechende Nachträge unterbreiten, und das müsste eigentlich die Empörung des Parlamentes auslösen.

3. Die Frage, ob der Bundesrat am Rüstungsprogramm 2004 festhält oder nicht, ist zurzeit noch offen, weil die entsprechenden Entscheidungsgrundlagen auch noch nicht vorliegen.