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Herzog Eva · Ständerat · 2025-12-02

Herzog Eva · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2025-12-02

Wortprotokoll

Ich bitte Sie, hier den Antrag der Minderheit - gemäss Bundesrat - zu unterstützen. Es ist eine Teuerung von 0,5 Prozent eingestellt; das ist das Resultat der Verhandlungen zwischen den Sozialpartnern, sprich des Bundesrates mit den Angestelltenverbänden. Und dazu kann man sagen, dass die Teuerung nach aktueller Prognose nicht 0,5 Prozent betragen wird, sondern voraussichtlich 0,2 Prozent. Warum bitte ich Sie dann trotzdem, diese 0,5 Prozent zu unterstützen? Es gibt verschiedene Gründe dafür.

Zunächst gibt es noch Restanzen von nicht ausgerichteten Teuerungsausgleichen der vergangenen Jahre, und zwar Restanzen von 1,5 Prozent. Wir haben ja auch schon in früheren Jahren hier Kürzungen vorgenommen. Das allein würde es rechtfertigen, diese 0,5 Prozent zu sprechen und dann auch auszurichten.

Weiter stehen diese 0,5 Prozent auch gut in der Landschaft. In vielen Branchen erhalten die Angestellten ebenfalls 0,5 Prozent Teuerungsausgleich - in einzelnen Branchen auch nicht, das ist richtig, aber in vielen Branchen erhalten sie 0,5 Prozent. [PAGE 1120]

Und schliesslich ist es auch nicht so, dass das Personal keine anderen Einbussen hinnehmen musste. Die Querschnittkürzungen, die wir ja seit 2025 vornehmen, die wir auch 2026 vornehmen werden und die im Jahr 2027 mit dem Entlastungspaket weitergehen werden, beinhalten auch Verschlechterungen bei den Anstellungsbedingungen, und zwar sprechen wir hier von Massnahmen in Höhe von insgesamt 100 Millionen Franken. Darin ist ein Verzicht auf einen Ausgleich der Teuerung bereits enthalten. Wenn Sie jetzt hier diese 0,5 Prozent streichen, dann kommen noch einmal 34 Millionen Franken dazu, die beim Personal gespart werden.

Es gibt eine weitere Grösse, die ich Ihnen noch angeben kann. Bei verschiedenen anderen Positionen wurden ja die vergangenen Jahre erwähnt. Es hiess, es gebe eine Entwicklung, die ins Negative führe, sowie eine massive Steigerung der Personalausgaben insgesamt. Das ist nicht der Fall. Im Jahr 2015 betrug der Anteil der Personalausgaben an den Gesamtausgaben 8,2 Prozent, und im Jahr 2024 lag er bei 7,7 Prozent. Hier gab es also bereits eine Reduktion, und es findet hier auch nicht irgendeine skandalöse Entwicklung statt. Vor allem aber ist es meiner Ansicht nach nicht sinnvoll, die Anstellungsbedingungen dauernd zu verschlechtern. Auch die oft zitierte Studie Schaltegger von der Universität Luzern könnte man durchaus einmal ein bisschen kritischer anschauen, anstatt sie immer nur zu zitieren.

Ich bitte Sie, dieser Argumentation nicht zu folgen und nicht eine weitere Verschlechterung für das Bundespersonal vorzunehmen, sondern diese 0,5 Prozent zu belassen und damit die Möglichkeit stehenzulassen, sie auszurichten. Der Entscheid, ob die Summe völlig ausgeschöpft werden soll, liegt letztlich beim Bundesrat.

Ich bitte Sie, im Budget die Möglichkeit dafür bestehen zu lassen, indem Sie hier der Minderheit folgen und diese Summe sprechen.