Dormann Rosmarie · Nationalrat · 2003-09-22
Dormann Rosmarie · Nationalrat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-09-22
Wortprotokoll
Ich spreche weder für noch gegen jemanden in diesem Saal. Ich will für die Tradition ein gutes Wort einlegen, für die Fortschreibung einer bewährten Tradition. Seit 150 Jahren Bundesstaat kennen wir die Regelung, dass immer der Älteste - oder in Zukunft vielleicht einmal die Älteste - das Alterspräsidium führt und in dieser Eigenschaft die Legislatur am ersten Sessionstag eröffnet. Das hat sich bewährt. Nun wollen wir diese bewährte Tradition verändern; eben weil sie sich bewährt hat, soll sie verändert werden. Wir wollen Bewährtes aufgeben zugunsten einer zum Vornherein nicht klaren Regelung und vor allem zugunsten einer Regelung, die nur Probleme schaffen wird.
Sie wissen, seit 150 Jahren ist immer das biologisch älteste Ratsmitglied - im Rat durch Wiederwahl oder durch Neuwahl - der Alterspräsident oder die Alterspräsidentin. Seit 1948 waren es gerade zwei neu gewählte Herren, die dieses Präsidium innehatten, weil sie älter waren als das bisher [PAGE 1422] älteste Mitglied im Parlament. Dass das zu Schwierigkeiten führen kann, dass man daran nicht unbedingt eitel Freude hat, kann ich nachempfinden. Das soll auch korrigiert werden, indem neu die Kommission wie auch das Parlament in der ersten Lesung festhalten wollen, dass in Zukunft das amtsälteste Parlamentsmitglied dieses Präsidium innehaben soll und nicht mehr das älteste. Artikel 1 regelt, dass auch das jüngste Mitglied eine Rede hält, gemeint ist allerdings das jüngste Mitglied, das neu gewählt worden ist. Man erwartet in dieser Rede ein spontanes, unverbrauchtes politisches Votum. In der Rede des Alterspräsidenten allerdings erwartet man als Pendant zur jugendlichen Frische die Weisheit des Alters, die zum Ausdruck kommen soll.
Mein Antrag ist nun ein Kompromissantrag, der verlangt, dass in Zukunft nicht, wie in der ersten Lesung beschlossen, die amtsälteste, sondern die ratsälteste Person, die vor der Wahl allerdings bereits im Parlament war, das Alterspräsidium haben und die Legislatur eröffnen soll. Wenn wir nämlich auf die amtsälteste Person statt auf das älteste Ratsmitglied setzen, kann es vorkommen, dass wir mehrere Personen haben, die gleich lang im Parlament gewesen sind. Dann wird gemäss Gesetz wieder das biologische Alter entscheiden. Also wird man auf den Status quo zurückgehen. Das bringt bloss enttäuschte und frustrierte Mitglieder im Parlament.
Es gibt noch einen zweiten Grund, der dafür spricht und mich dazu bewogen hat, einen Kompromissantrag zu stellen, und zwar jener Moment, in dem der Amtsälteste und die oder der dannzumal Jüngste im Parlament vielleicht sogar gleich alt sind. Stellen Sie sich vor, unser bewährter Toni Brunner oder Pascale Bruderer bleiben je zwanzig Jahre im Parlament. Sie werden dann gut vierzig Jahre alt sein, gleich alt, wie ich es 1987 als neu gewählte Jungpolitikerin war. Das würde heissen, dass dannzumal der Amtsälteste und die jüngste neu gewählte Person in etwa gleich alt wären. Wo ist da dann die jugendliche Frische, und wo ist da die Weisheit des Alters? Auch das schafft Schwierigkeiten.
Deshalb habe ich meinen Kompromissantrag gestellt, der vermittelnd die Tradition hochhält, aber dem stossenden Moment entgegenwirkt, dass ein Neumitglied Alterspräsident oder -präsidentin werden könnte. Mit der Zustimmung zu meinem Antrag würden Sie einerseits an der Tradition festhalten, aber andererseits garantieren, dass nicht einem Neuling das Alterspräsidium zufällt. Sie würden aber auch dem Alter die Ehre geben, denn über sechzigjährige Mitglieder im Parlament - das hoffe ich - wird es immer geben. Deshalb wird der heute Amtsälteste im Saal mit seinem Jahrgang so oder so am 19. Oktober 2003 wieder gewählt werden müssen und so oder so eine Chance aufs Alterspräsidium haben, da alle Anwärter und Anwärterinnen im Saal am 19. Oktober neu gewählt werden müssen. Mein Kompromissantrag hat also nichts mit Taktik, sondern nur mit Vernunft zu tun.
Ich bitte Sie, diesem Antrag zuzustimmen.