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preparatory:AB 365416

Pfister Martin · Bundesrat · Zug · 2025-12-03

Wortprotokoll

Le Conseil fédéral ne dispose d'aucune information sur le nombre de personnes qui se sont présentées dans les représentations diplomatiques d'Israël pour rejoindre les forces armées israéliennes. En règle générale, l'enrôlement dans un service militaire étranger pour des raisons personnelles n'est pas autorisé, comme cela est indiqué dans l'avis du Conseil fédéral.

Sollten die Schweizer Staatsbürgerinnen und Staatsbürger nach Israel gereist und dort in fremden Militärdienst eingetreten sein, ist die Strafbarkeit gemäss Militärstrafgesetz durch die zuständige Behörde zu prüfen; darauf hat Ständerat Poggia hingewiesen. Von einer Strafe ausgenommen sind Schweizer, die in Israel niedergelassen sind, die israelische Staatsbürgerschaft besitzen und dort auch Militärdienst leisten. Der Bundesrat kann einer Person die Erlaubnis erteilen, den Militärdienst im Ausland zu leisten, sofern dies dem nationalen Interesse dient. Der Bundesrat hat keine solchen Erlaubnisse ausgesprochen und beabsichtigt nicht, solche zu erteilen.

Der Bundesrat erachtet die aktuellen Rechtsgrundlagen als ausreichend. Sie entsprechen der Rechtsordnung eines freiheitlichen Rechtsstaates. Aus Sicht des Bundesrates besteht somit kein Handlungsbedarf.