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AB 365432

Roth Franziska · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2025-12-03

Wortprotokoll

Ja, was macht jetzt diese Roth, die sonst überall sagt, die Gefahr komme von Drohnen, die Gefahr komme aus der Luft? Warum habe ich hier einen Minderheitsantrag eingereicht?

Ich denke, wir sind uns alle einig: Die Drohnen, die über kritischen Infrastrukturen in Polen, Dänemark und Belgien aufgetaucht sind und laut Medienberichten sogar über dem "Stern von Laufenburg" gesichtet wurden, stellen ein äusserst ernsthaftes Sicherheitsproblem dar. Der Aargauer Grossrat Daniele Mezzi, der selber in Laufenburg wohnhaft ist, schreibt in einer Interpellation: "Offenbar wurden Anfang Oktober 2025 trotz Flugverbotszone unbekannte und bis heute nicht identifizierte Drohnen über der Schaltanlage gesichtet." Laut dem Grossrat haben mehrere Personen übereinstimmend festgestellt, dass eine Drohne einen Durchmesser von rund 2,5 Metern hatte.

Ja, das ist ein Weckruf. Die Politik muss diesen Vorfall äusserst ernst nehmen. Wir müssen handeln. Bloss: Das Problem besteht nicht darin, dass die Armee zu wenig Flak-Munition besitzen würde, wie die Motion Ihrer Kommission nahelegt. Vielmehr besteht das Problem darin, dass niemand eine Ahnung hat, was in Laufenburg wirklich passiert ist. Und noch gravierender: Offensichtlich fühlt sich niemand dafür verantwortlich, beim nächsten Mal eine Ahnung zu haben.

Was wir heute haben, ist ein höchst gefährliches Auseinanderklaffen von Verantwortung, Zuständigkeiten und Mitteln. Wir können noch so viele Mittel anhäufen: Wenn sich niemand verantwortlich fühlt und die Zuständigen gar nicht über diese Mittel verfügen dürfen, so nützen diese wenig bis nichts.

Im "Stern von Laufenburg" werden auf der höchsten Netzebene 41 Leitungen zusammengeführt. Laufenburg leistet als Stromdrehscheibe einen unverzichtbaren Beitrag zur europäischen Energieversorgung. Dies hält Herr Mezzi zu Recht in seiner Interpellation fest. Es ist ein Ort mit grösster Bedeutung für die gesamte europäische Sicherheit. Bloss fühlt sich offensichtlich niemand für die Sicherheit dieser Anlage verantwortlich. Die Swissgrid sagt sinngemäss, sie wisse von nichts und habe auch nicht im Sinn, in Zukunft Verantwortung zu übernehmen. Die Kantonspolizei Aargau lässt sich zitieren, sie habe bis jetzt keine Kenntnis von diesem Drohnenüberflug, und lässt laut Medienbericht offen, ob sie sich dafür überhaupt interessieren sollte. Es gebe ja regelmässige Übungen mit den Betreibern. Mit anderen Worten: Die Kantonspolizei will oder muss die Verantwortung auf den Betreiber abschieben. Der Bund hat in dieser Angelegenheit verfassungsrechtlich ohnehin keine Zuständigkeit: Solange die Bundesversammlung nicht den Kriegszustand festgestellt und die Mobilmachung der Armee angeordnet hat, sind alleine die Kantone für die öffentliche Sicherheit zuständig.

Hinzu kommt, und das legt der Bericht des Bundesrates zur Sicherheit der Schweiz angesichts der Drohnentechnologie vom 2.[NB]März 2022 sehr schön dar, dass auch beim Bund unklar ist, wer Verantwortung trägt und ob es die Gleichen sind, die zuständig wären. Bloss ist seither nichts mehr passiert. Ja, noch schlimmer: Im neuen Bericht des Bundesrates zur Beschaffung von Drohnen vom 26.[NB]September 2025 werden diese schwerwiegenden Mängel in der Zuordnung von Verantwortung, Zuständigkeiten und Mitteln nicht einmal mehr erwähnt.

Man tut so, als ob eine Anhäufung von Mitteln allein bei der Armee das Problem lösen würde. Das ist aber nicht der Fall. Denn die Armee hat, und ich wiederhole mich, bei hybriden Bedrohungslagen, die in der Drohnenthematik für die Schweiz im Vordergrund stehen, schlicht nicht in erster Linie etwas zu sagen. Im neuen Bericht zu den Drohnen vermeidet es der Bundesrat vielmehr, zu wiederholen, was er im Bericht vom 2.[NB]März 2022 dargestellt hat: dass auch beim Bund völlig unklar ist, wer eigentlich zuständig ist.

Bei der Detektion könnte die Swissgrid, die dem Bundesamt für Zivilluftfahrt angegliedert ist, eine Rolle spielen. Weil Drohnen meist Funkfrequenzen nutzen, rückt auch das[NB]BAKOM in den Blickwinkel, das für deren Regulierung zuständig ist. Weder private Sicherheitsfirmen noch die Armee können in der hybriden Lage einfach Störsender einsetzen, um Drohnen zu bekämpfen. Das geht nur mit schwer zu erhaltenden Bewilligungen des BAKOM.

Ich bin sehr glücklich, dass die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates dieses Problem erkannt und die Motion 25.4410 eingereicht hat, die endlich "Klare Zuständigkeiten für den Schutz des Schweizer Luftraums unterhalb der Kriegsschwelle" anmahnt. Ich hoffe, dass der Nationalrat und dann auch unser Rat ihr zustimmen und der Bundesrat nun sehr rasch handelt.

Die Drohnenproblematik stellt sich überwiegend in der hybriden Bedrohungslage und - ich sage es noch einmal - [PAGE 1167] unterhalb der Kriegsschwelle. Darauf sind wir verfassungsrechtlich und staatspolitisch meines Erachtens nicht vorbereitet. Das müssen wir anpacken. Jetzt einfach eine grosse Menge Munition anzuhäufen, ist keine Antwort auf die Herausforderung, denn sie könnte in Fällen wie jüngst in Laufenburg gar nicht eingesetzt werden. Unterhalb der Kriegsschwelle darf niemand einfach herumballern, um Drohnen vom Himmel zu holen. Das wäre aufgrund der unvermeidbaren Kollateralschäden viel zu gefährlich. Kurz: Was wir brauchen, ist eine Zusammenführung von Verantwortung, Zuständigkeit und Mitteln. Hunderte Millionen Franken für Dinge zu verbrennen, die in der hybriden Bedrohungslage keine Sicherheit schaffen, ist nicht zielführend.

Aus all diesen Überlegungen lade ich Sie ein, die vorliegende Motion abzulehnen. Sie ist erst dann sinnvoll, wenn wir die Verantwortlichkeit und die Zuständigkeit bis hinunter zu den Kantonen, Gemeinden und Polizeien geklärt haben. Das schafft dann Raum für angemessene Lösungen des wirklich drängenden Problems, das sich möglicherweise allein auf Verfassungsstufe lösen lässt.