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Roth Franziska · Ständerat · 2025-12-04

Roth Franziska · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2025-12-04

Wortprotokoll

Ja, jetzt kommt es darauf an. Farbe bekennen müssen wir, Farbe bekennen entweder für die Industrie und das Völkerrecht oder meines Erachtens gegen die Industrie und für die Neutralität. Alles, was auf Listen steht, alles, was in einem Anhang mit Listen geregelt ist, ist meines Erachtens alles andere als neutral. Listen sind Bevorzugungen und somit das Gegenteil von neutral.

Artikel 22a Absatz 2bis schliesst in der Fassung des Nationalrates aber weiterhin aus, dass die Schweiz das Opfer einer völkerrechtswidrigen Aggression direkt oder indirekt beliefern könnte. Deshalb werden EU- und Nato-Mitgliedstaaten mit der nationalrätlichen Lösung weiterhin einen grossen Bogen um die Schweiz herum machen und an ihrer No-China- und No-Swiss-Haltung festhalten.

Der Bundesrat hat auf Seite 34 seiner Botschaft zur Korrektur-Initiative festgehalten, dass das Neutralitätsrecht zwingend den Stopp von Kriegsmaterialausfuhren erfordert, wenn ein Staat mit einer gewissen Intensität in einen bewaffneten Konflikt verwickelt ist: "Die Konfliktschwelle im Sinne des Kriegsmaterialgesetzes orientiert sich zuerst an der Anwendbarkeit des Neutralitätsrechts. Das bedeutet, dass der Konflikt eine gewisse Dauer und Intensität aufweisen muss, damit die Ausfuhr von Kriegsmaterial zwingend abgelehnt werden muss." (BBl 2021 623) Bei Kriegsmaterialexporten durch Private müsse die Schweiz zusätzlich das neutralitätsrechtlich geforderte Gleichbehandlungsgebot einhalten.

Beides muss also zwingend auf Gesetzesstufe aufgehoben werden, damit der Ukraine und zukünftigen Opfern der russischen Aggression geholfen ist und damit auch der Schweizer sicherheitstechnischen Industrie geholfen ist. Nur so bleibt sie Teil der europäischen Lieferketten.

Das ist gut für die Sicherheit in Europa, und das ist gut für die Sicherheit in der Schweiz. Die nun vom Nationalrat eingefügte Nato-Klausel zielt aber ins Leere, wenn ein Nato-Mitgliedstaat aufgrund seiner Bündnisverpflichtung nach Artikel 5 einem angegriffenen Staat tatsächlich ernsthaft beisteht. Das Risiko, dass die Schweiz im Fall eines russischen Angriffskriegs ausgerechnet dann die Lieferungen stoppen könnte, wenn ein Krieg eine gewisse Dauer und Intensität hätte und das Material aus der Schweiz am dringendsten gebraucht würde, wird heute von Deutschland und anderen Staaten nicht mehr hingenommen.

Drei Jahre intensiver Debatten haben gezeigt, dass kein Weg an einem Paradigmenwechsel vorbeiführt, wenn wir an dieser sowohl sicherheitspolitisch als auch industriell misslichen Ausgangslage etwas ändern wollen. Aber dieser Paradigmenwechsel muss fokussiert auf das gestellte Problem eingehen, nämlich die Rückkehr des Aggressionskriegs in Europa. Alles andere erhöht allein das Risiko, dass Schweizer Kriegsmaterial, wie vorhin erklärt, in allen anderen Kriegsregionen vermehrt zum Einsatz kommt.

Mit der Variante der Mehrheit stellt sich die Schweiz in Europa aber weiterhin ins Abseits, und unsere besten Freunde und Partner werden weiterhin einen grossen Bogen um unsere sicherheitsrelevante Technologie- und Industriebasis (Stib) machen. Oder glaubt man wirklich, dass der grosse Spielraum, den man dem Bundesrat gibt, die anderen Länder beruhigt? Und an die Adresse jener, die nun den Begriff "neutralitätspolitische Interessen" drinhaben wollen: Was ist, wenn der Bundesrat - meines Erachtens zu Recht - findet, die Schweiz müsse Kriegsmaterial liefern, und eines der belieferten europäischen Länder das Material, völkerrechtlich begründet, an die Ukraine weitergibt? Wie reagieren die Neutralitätsfanatiker dann? Rügen sie den Bundesrat und rufen: "Unterwerfung gegenüber europäischen Ländern!", oder schweigen sie, da es die Rüstungsindustrie betrifft, um ja nicht zu zeigen, wie gefährlich ihre Idee von der Neutralität für die Schweizer Industrie ist?

Ich bin der Meinung, wenn wir fassbar sein wollen, wenn wir für alle Länder ringsherum eine klare gesetzliche Grundlage wollen, dann hat sich diese auf das Völkerrecht abzustützen. Wenn gesagt wird, dass Völkerrecht und Haager Abkommen parallel laufen, dann müssen wir uns im Worst Case für das eine oder das andere entscheiden. Ich bin der Meinung: Im Härtefall gemäss Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen, wenn sich ein Land in den Krieg begeben muss, müssen wir das Völkerrecht höher halten, wenn es parallel zum Haager Abkommen läuft. Nur so - nur so! - sind wir für unsere Nachbarländer fassbar, und nur so sind wir auch für unsere Industrie tatsächlich ein Garant, damit sie liefern kann.

Ich bitte Sie, dem Antrag meiner Minderheit I zuzustimmen.