Burkart Thierry · Ständerat · 2025-12-04
Burkart Thierry · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2025-12-04
Wortprotokoll
Diese Vorlage geht auf die Motion Rieder 18.3021 zurück. Im Auftrag beider Räte hat der Bundesrat am 15.[NB]Dezember 2023 die Botschaft zu diesem Investitionsprüfgesetz mit einem Gesetzentwurf für eine Investitionskontrolle im Falle von Übernahmen von Schweizer Firmen durch ausländische staatliche Investoren vorgelegt.
Lassen Sie mich ganz kurz rekapitulieren, wo wir jetzt in diesem Geschäft stehen: Als Erstrat hat der Nationalrat die Vorlage am 17.[NB]September 2024 beraten und mit seinen Entscheiden den ursprünglichen Geltungsbereich massiv ausgeweitet. Er wollte insbesondere Übernahmen durch alle ausländischen Investoren kontrollieren lassen. Ihre vorberatende Kommission, die WAK-S, wollte indes in erster Lesung nicht auf das Gesetzesprojekt eintreten. Nach dem gegenteiligen Entscheid des Ständerates vom 17.[NB]März 2025, der mit 29 zu 16 Stimmen auf das Gesetz eintrat, musste sie aber die Detailberatung durchführen. Dabei folgte sie weitgehend dem Entwurf des Bundesrates, lehnte die Vorlage in der Gesamtabstimmung aber mit 5 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen ab. Der Ständerat hingegen hat sich am 24.[NB]September 2025 mit 27 zu 11 Stimmen bei 3 Enthaltungen für die von der WAK-S ausgearbeitete, deutlich schlankere Variante ausgesprochen.
Wir sind nun in der Differenzbereinigung. Mit jeweils klarer Mehrheit hat sich der Nationalrat am vergangenen Dienstag, dem 2.[NB]Dezember 2025, der Linie des Ständerates und damit des Bundesrates angeschlossen.
Um das Geschäft für die Schlussabstimmung zu bereinigen, muss sich der Ständerat heute lediglich mit der folgenden Formalität befassen: Am 26.[NB]September hat das Parlament das Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen (TJPG) beschlossen. Damit wird ein sogenanntes Transparenzregister geschaffen. Im Entwurf zum vorliegenden Gesetz war vorgesehen, dass das SECO Zugang zum Register erhält. Weil das Investitionsprüfgesetz damals noch nicht vom Parlament beschlossen worden war, musste die entsprechende Bestimmung aber aus dem TJPG entfernt [PAGE 1184] werden. Jetzt ist es notwendig, dass mittels Fremdänderung via Investitionsprüfgesetz das TJPG geändert wird, damit das SECO als zuständige Kontrollstelle Zugriff auf das Register hat. Auf Hinweis der Verwaltung und in weiser Voraussicht hat sich die WAK-S mit dieser Frage bereits an ihrer Sitzung vom 23.[NB]Oktober 2025 vorsorglich befasst. Ohne Gegenantrag hat sie damals im Sinne eines vorbehaltenen Entschlusses diesem Rat beantragt, der vorgeschlagenen Änderung in Artikel 24 des Investitionsprüfgesetzes, "Änderung anderer Erlasse", zuzustimmen, so wie es auch der Nationalrat beschlossen hat.