Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2025-12-04
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2025-12-04
Wortprotokoll
Bevor Sie in die Detailberatung einsteigen, möchte ich einleitend im Namen des Bundesrates auf die Änderungen eingehen, die sich seit der Verabschiedung der Botschaft durch den Bundesrat am 20.[NB]August 2025 und den Beratungen in den Finanzkommissionen ergeben haben. Dank den Bereinigungsmassnahmen der letzten Jahre konnten wir Ihnen mit der Botschaft zum Voranschlag 2026 ein knapp ausgeglichenes Budget vorlegen. Der strukturelle Finanzierungssaldo beträgt 108 Millionen Franken. Wir ernten dabei noch die Früchte der linearen Kürzungen der letzten Jahre bei den schwach gebundenen Ausgaben, die den Haushalt immer noch um gut 900 Millionen Franken entlasten. Zudem profitieren wir von der temporären Streichung des Beitrages an die ALV und der Kürzung diverser Fondseinlagen.
Seit der Verabschiedung der Botschaft hat der Bundesrat drei Nachmeldungen zum Budget 2026 beschlossen. Bei der letzten Nachmeldung handelt es sich um weitere temporäre Einnahmen aus der direkten Bundessteuer aus dem Kanton Genf. Wie bereits seit Längerem bekannt ist, haben insbesondere die dortigen Energie- und Rohstoffunternehmen in den Jahren 2022 und 2023 aufgrund der gestiegenen Rohstoffpreise aussergewöhnlich hohe Gewinne verzeichnet. Da die provisorischen Steuerrechnungen zu tief angesetzt waren, rechnen wir für die Jahre 2025 bis 2028 mit temporären Mehreinnahmen aus dem Kanton Genf, die sich dann ergeben werden, wenn die definitiven Steuerrechnungen vorliegen werden.
Der Kanton Genf hat uns nun Anfang November informiert, dass für die Jahre 2019 bis 2024 mehr Unternehmen als bisher angenommen gar keine provisorischen Steuerrechnungen erhalten haben, dies entgegen der gesetzlichen Vorgabe, wonach zumindest eine provisorische Steuerrechnung ausgestellt werden muss. Der Kanton Genf wird diese Steuerrechnungen jetzt rasch ausstellen und damit den rechtmässigen Zustand wiederherstellen. Der Bund erwartet nun über mehrere Jahre hinweg Mehreinnahmen von insgesamt über 3 Milliarden Franken statt der bisher angenommenen 2,5 Milliarden Franken. Weil die Einnahmen aufgrund der nötigen Korrektur zudem früher als bisher erwartet anfallen, verbessert sich zwar die Rechnung 2025 und erhöht sich auch der Handlungsspielraum im Voranschlagsjahr 2026 - um 290 Millionen Franken -; hingegen, und das ist wichtig, reduziert sich der bisher erwartete kleine Handlungsspielraum im Jahr 2027 um 90 Millionen Franken auf 0 Franken, dies unter der Annahme, dass das Entlastungspaket 2027 komplett umgesetzt wird. Auch im Jahr 2028 dürfte sich das Resultat nochmals verschlechtern, nämlich um 160 Millionen Franken.
Im Normalfall macht der Bundesrat für Schätzkorrekturen der Einnahmen und Ausgaben im Verlauf des Herbstes keine Nachmeldungen, weil der gesamte Voranschlag und Finanzplan auf den Schätzungen und volkswirtschaftlichen Eckwerten vom Juni basiert und weil es daher zwangsläufig zu solchen Schätzkorrekturen kommen kann. Im vorliegenden Fall ist der Bundesrat aber von diesem Grundsatz abgewichen, weil es hier um die Korrektur eines Fehlers geht und weil es sich um einen namhaften Betrag handelt, der dem Parlament als Handlungsspielraum zur Verfügung stehen soll.
Die Eidgenössische Steuerverwaltung ist daran, die Zusammenarbeit mit den kantonalen Finanzkontrollen zu intensivieren, und prüft übergeordnet, gemeinsam mit der Eidgenössischen Finanzverwaltung, auch Massnahmen im Bereich der Rechnungsstellung, damit ein solcher Fall nicht mehr auftreten kann.
Unter Einschluss aller drei Nachmeldungen hat sich damit der Handlungsspielraum im Voranschlag 2026 um netto 264 Millionen Franken verbessert und beträgt nun gemäss den Anträgen des Bundesrates 372 Millionen Franken. Wie erwähnt, handelt es sich um temporäre Mehreinnahmen. Sie sorgen dafür, dass im Voranschlag 2026 nun etwas mehr Luft besteht. Langfristig saniert dies den Haushalt aber leider nicht. Das Finanzplanjahr 2027 verschlechtert sich ja, wie ich bereits ausgeführt habe.
Die Schuldenbremse kann aber auch im Voranschlag 2026 nur eingehalten werden, weil wir erneut 600 Millionen Franken für Schutzsuchende aus der Ukraine ausserordentlich finanzieren wollen. Über den ganzen Haushalt gerechnet, also inklusive der ausserordentlichen Ausgaben und der zusätzlichen Mehreinnahmen aus Genf, rechnen wir mit einem Finanzierungsdefizit von 584 Millionen Franken. Das heisst also auch, dass wir uns weiter verschulden.
Wenn Sie allen Mehrheitsanträgen Ihrer Finanzkommission zustimmen, ergibt dies einen strukturellen Finanzierungsüberschuss von 149 Millionen Franken. Die Schuldenbremse bleibt also eingehalten. Als Nebenbemerkung: Ihr Schwesterrat steht nach der ersten Runde der Beratung bei einem strukturellen Überschuss von 204 Millionen Franken. Wir gehen hier also in die richtige Richtung und sind gut unterwegs.
Zugleich möchte ich auf den Antrag hinweisen, 130 Millionen Franken aus dem Sozialhilfekredit für Asylausgaben zu kürzen: Bei einer Kürzung in diesem Umfang werden wir mit grosser Wahrscheinlichkeit einfach eine Kreditüberschreitung im Budgetvollzug ausweisen müssen. Wenn Sie trotzdem an der Kürzung des Voranschlages 2026 um 130 Millionen Franken festhalten wollen, bitte ich Sie, die Kürzung gemäss dem Antrag der Mehrheit nur auf dem ausserordentlichen Kredit vorzunehmen. Bei einem grösseren strukturellen Finanzierungsüberschuss wäre es übrigens durchaus denkbar, die ausserordentlichen Ausgaben für die Schutzsuchenden aus der Ukraine zu reduzieren, indem ein grösserer Anteil ordentlich verbucht wird, ohne den gesamten Betrag zu kürzen.
Es liegen Ihnen auch Anträge zur Kürzung zentraler Kredite vor, namentlich der Ressourcenpools der grossen Departemente EFD, WBF und UVEK sowie des Funktionsaufwandes des EDA. Ich bitte Sie, von diesen Kürzungen abzusehen. Diese Kürzungen gefährden die Bemühungen für mehr Standardisierung und Zentralisierung in der Verwaltung, die Sie ja selbst auch zu Recht fordern. Der Bundesrat hat den Wunsch des Parlamentes gehört, im Eigenbereich mehr zu sparen. Darum hat er bereits mit dem EP 27 namhafte Korrekturen im Eigenbereich vorgenommen. Konkret sollen die Eigenausgaben bis 2028 gegenüber früheren Planungen um 300 Millionen Franken pro Jahr reduziert werden, 180 Millionen Franken davon im Personalbereich. Ich bitte Sie, diese Kürzung nicht zu übersteuern, auch nicht mit der vom Ständerat beantragten linearen Kürzung bei der Öffentlichkeitsarbeit,[NB]die[NB]Ihre[NB]vorberatende[NB]Kommission[NB]bekanntlich ablehnt.
Erlauben Sie mir, da ich schon über den Eigenbereich spreche, noch zwei, drei Bemerkungen zum Personal. Das ist ja ein etwas emotionales Thema geworden, auch in den Medien, und nicht immer, das muss man auch mal sagen, wird alles korrekt dargestellt. Die Zunahme der Personalausgaben im Voranschlag 2026 beträgt 2 Prozent. Das ist zur Hauptsache den vorsorglich eingestellten Mitteln für Lohnmassnahmen und den geplanten stellenseitigen Aufstockungen geschuldet. Gegenüber dem Finanzplan 2026 reduzieren sich die Personalausgaben jedoch deutlich. Die Querschnittkürzung 2026, die Weiterführung der vom Parlament beschlossenen Reduktion der Lohnmassnahmen um 30 Millionen Franken sowie weitere Massnahmen des Entlastungspaketes 2027 zeigen hier Wirkung. Das bedeutet, dass der Anteil der Personalausgaben an den Gesamtausgaben des Bundes von 7,6 Prozent im Voranschlag 2025 auf 7,4 Prozent im Voranschlag 2026 sinkt. Die Richtung stimmt also offensichtlich.
Nun muss man auch sehen, dass der Personalkostenanteil in den Haushalten der Kantone in der Regel etwa 20 Prozent ausmacht. Die Kantone haben auch Spitäler, aber wir haben das VBS und die Armee. Im VBS haben wir 12[NB]000 Stellen, das ist nicht unerheblich. Ich sage dies, damit man hier die Fakten zur Kenntnis nimmt und den Trend sieht. Wie der Voranschlag 2026 zeigt, gehen zwei Drittel der beantragten Stellen in die Verteidigung. Das ist auch eine Folge der aufgestockten Mittel im Armeebereich.
Ich komme auf den eigentlichen Voranschlag zurück. Die temporären Mehreinnahmen aus dem Kanton Genf [PAGE 2032] verbessern, wie gesagt, das Rechnungsergebnis 2025 um netto 440 Millionen Franken. Das erhöht den Handlungsspielraum für Nachträge nicht, denn diese sollten, zusammen mit den erwarteten Kreditüberschreitungen, die erwarteten Kreditreste nicht überschreiten. Gemäss Hochrechnung liegen wir damit aktuell noch rund 200 bis 300 Millionen Franken unter den budgetierten Gesamtausgaben. Ich kann daher mit dem Antrag gut leben, die Einlage in den Bahninfrastrukturfonds um 100 Millionen Franken zu erhöhen. Wir hatten diese Einlage als Bereinigungsmassnahme im Budget 2025 um 300 Millionen gekürzt. Der Bundesrat hat zudem am 19.[NB]November 2025 einen dringlichen Nachtragskredit über 50 Millionen Franken für die Krise im Sudan beantragt. Die Finanzdelegation hat an ihrer Sitzung vom 24.[NB]und 25.[NB]November 2025 erst die Hälfte dieser Mittel freigegeben, die restlichen 25 Millionen Franken sollen im ordentlichen Verfahren beraten werden. Ich bitte Sie, diesem Kreditbegehren zuzustimmen.
Zur Erinnerung: In der jüngsten Hochrechnung für das Jahr 2025 von Ende September resultierte ein struktureller Finanzierungsüberschuss von 0,9 Milliarden Franken. Dieser dürfte dank den früher anfallenden zusätzlichen Mehreinnahmen aus Genf nun auf über 1 Milliarde Franken ansteigen. Hingegen wird der gesamte Bundeshaushalt auch im laufenden Jahr voraussichtlich mit einem Finanzierungsdefizit[NB]abschliessen: Gemäss Hochrechnung beläuft sich das totale Defizit auf 586 Millionen Franken. Kalkuliert man die Zusatzeinnahmen aus Genf für 2025 von rund 440 Millionen sowie den Nachtragskredit für den Sudan noch ein, reduziert sich dieser Betrag auf rund 200 Millionen.
So oder so ändert das, Stand heute, nichts daran, dass wir ab 2027 einen hohen strukturellen Bereinigungsbedarf haben werden. Deshalb bleibt das EP 27 nötig. Verschiedene Rednerinnen und Redner haben ja darauf hingewiesen, dass wir die 13.[NB]AHV-Rente, die das Volk beschlossen hat, finanzieren müssen; das ist 1 Milliarde Franken pro Jahr zulasten des Bundeshaushaltes. Das Armeewachstum ist ebenfalls zu finanzieren.
Ich komme noch zu einem kurzen Ausblick. Der Ständerat wird in der dritten Sessionswoche das Entlastungspaket 27 beraten. Sie kennen die finanziellen Aussichten des Bundeshaushaltes ab 2027, und ich bin Ihnen natürlich dankbar, wenn Sie keine Anträge stellen, die den Haushalt in den kommenden Jahren über Gebühr belasten würden. Nationalrat Kaufmann hat darauf hingewiesen: Die Finanzhoheit liegt beim Parlament, und damit hat das Parlament hier auch eine grosse Verantwortung.
Eine zentrale Stärke der Schweiz ist ihre Finanzstabilität. Diese hat gerade in Zeiten von geoökonomischer und geopolitischer Unsicherheit einen unermesslichen Wert. Wir sollten sie nicht aufs Spiel setzen. In diesem Sinne danke ich Ihrer vorberatenden Kommission für die gute und konstruktive Zusammenarbeit. Ausdruck davon ist beispielsweise auch der Antrag, die Mehreinnahmen aus dem Kanton Genf für den Bundesbeitrag an die ALV zu verwenden. Dies würde helfen, die Finanzplanjahre zu entlasten. Im Rahmen der finanziellen Entlastungsmassnahmen ab 2025 wurde nämlich eine Reduktion des Bundesbeitrages an die ALV von 1,25 Milliarden Franken beschlossen. Wird nun im Jahr 2026 die Einlage des Bundes weniger gekürzt, kann in den Folgejahren stärker gekürzt werden. Das wird uns etwas Luft in den schwierigen Jahren geben, die uns noch bevorstehen.
Ich danke Ihnen, wenn Sie am Schluss der Detailberatung dem Budget 2026 zustimmen.[GZ]
[VS][GZ]
[VS][GZ]
Die Beratung dieses Geschäftes wird unterbrochen [GZ]
Le débat sur cet objet est interrompu