Mühlemann Benjamin · Ständerat · 2025-12-04
Mühlemann Benjamin · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion · 2025-12-04
Wortprotokoll
Ich möchte eingangs offenlegen, dass ich Mitglied in einem Fachhochschulrat in der Ostschweiz bin.
Zur Sache: In Absatz 3 ist vorgesehen, dass der Hochschulrat nicht nur die Studiengänge bestimmt und die Zulassungsvoraussetzungen regelt, sondern auch eine regelmässige Evaluation der Pibs einführt und dann wohl auch durchführt.
Die Kommissionssprecherin hat es gesagt: Es ist so, dass bereits in Artikel 69 dieses Gesetzes eine allgemeine Evaluationspflicht festgehalten ist. Dieser Artikel 69 steht hier nicht zur Diskussion. Darin ist fein säuberlich festgehalten, wie das System als Ganzes evaluiert wird. Es ist der Bundesrat, der dem Parlament alle vier Jahre einen Bericht abliefert. Darin wird genau beleuchtet, wie sich der Mitteleinsatz auf die Finanzen auswirkt. Auch die Beschäftigungsfähigkeit der Absolventinnen und Absolventen von Hochschulstudien - man darf annehmen, dass dies auch die Pibs umfasst - wird analysiert. Der Bericht des Bundesrates zeigt auch auf, wo diese Leute nach dem Studienabschluss arbeiten. Man kann also nur schon aus Effizienzgründen gut auf diese spezifische Evaluation bei den Pibs verzichten.
Das ist ein schönes Beispiel für alle, die immer Bürokratieabbau fordern oder sich über die stetig wachsende Bürokratie beklagen. Sie können heute den konkreten Tatbeweis erbringen. Sie können ganz einfach meiner Minderheit zustimmen und den letzten Satzteil streichen. Das ist ganz sicher kein Verlust. Wenn bildungspolitisch unerwünschte Effekte auftauchen, wären diese Effekte im Rahmen der Gesamtevaluation des Bundesrates bestimmt erkennbar. Dann kann der Bundesrat entweder erneut einleiten, dass nochmals über die Ausgestaltung der Pibs verhandelt wird, oder der Bundesrat kann beantragen, das Angebot gegebenenfalls ganz einzustellen. Man darf davon ausgehen, dass die Gesamtevaluation nicht einfach für nichts erstellt wird, sondern dass der Bundesrat auch bei den Pibs allfällige Fehlanreize automatisch auf das einzelne Studienmodell herunterbrechen und sich Gedanken machen würde, wie man mit den Pibs weiter verfahren könnte. Deshalb braucht es keine studienmodellspezifische Evaluation. Diese muss wirklich nicht im Gesetz festgeschrieben werden.
Auf der nächsten Seite der Fahne sehen Sie, dass die Mehrheit der Kommission die Frage der Evaluation mit dem neuen Absatz 4 sogar noch detaillierter regeln will. Dieser Absatz 4 würde übrigens obsolet, wenn Sie dem Antrag meiner Minderheit zu Absatz 3 zustimmen. Absatz 4 mag vielleicht folgerichtig erscheinen, wenn man in Absatz 3 die Evaluation drinliesse. Er steht aber auch dann noch einigermassen quer in der Landschaft, weil der Bund damit eine Kompetenz erhält, die ihm eigentlich gar nicht zusteht. Wenn die Evaluation von den Hochschulen gemacht wird, veranlasst von der Hochschulkonferenz, von den Kantonen, dann soll es auch der Hochschulrat sein, der dann die entsprechenden Konsequenzen daraus zieht, und nicht der Bund. Hier schliesst sich der Kreis: Ich bin wieder bei der allgemeinen Evaluationspflicht des Bundesrates. Dazu habe ich Ihnen bereits geschildert, dass diese genügen muss, und sie genügt auch.
Ich bitte Sie, dem Antrag meiner Minderheit zuzustimmen und diese studienmodellspezifische Evaluation, die es sonst nicht gibt, zu streichen, weil sie einfach nicht effizient ist.