Germann Hannes · Ständerat · 2025-12-04
Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2025-12-04
Wortprotokoll
Die Minderheit I (Germann) versucht, dem Nationalrat ein Stück weit entgegenzukommen. Der Nationalrat hat bisher auf seiner Variante beharrt, und der Ständerat hat Artikel 5 Absatz 1bis bisher gestrichen, er hat also darauf verzichtet. Das will die Minderheit II (Sommaruga Carlo) mit ihrem Antrag, den Herr Sommaruga begründen wird, weiterhin tun. Sie will an unserer bisherigen Mehrheitslösung festhalten.
Nun habe ich mit der Minderheit I versucht, eine Brücke zu bauen, und zwar auch vor dem Hintergrund der Überlegung, woher wir bei dieser Gesetzesrevision kommen. Der Kommissionssprecher hat das Gaba-Urteil angesprochen. Die Firma Gaba aus Österreich wurde bestraft, weil sie Parallelimporte in die Schweiz verhinderte und auf unserem Markt überhöhte Preise einforderte. Und das ist eben der Kern der ganzen Angelegenheit: Die Schweizer Kaufkraft wird aus dem Ausland abgesogen. Dazu sollten wir nicht Hand bieten, aber die Variante der Mehrheit macht eben genau einen Schritt in diese Richtung, und dies ausgerechnet vor dem Hintergrund der Fair-Preis-Initiative; ich muss das einfach sagen.
Der indirekte Gegenvorschlag zur Fair-Preis-Initiative ist seit 2022 in Kraft. Er enthielt als Änderung im Kartellrecht unter anderem ein Geoblocking-Verbot: Die Schweizer Kundschaft darf nicht mehr automatisch auf eine Schweizer Webseite umgeleitet werden. Damit wurde den erhöhten Preisen der Kampf angesagt. Zudem wurde das Missbrauchsverbot auf relativ marktmächtige Unternehmen ausgeweitet. Dies gibt unseren KMU einen besseren Hebel. Es können auch Lieferanten, die das im Ausland tun, sanktioniert werden, wie bei Gaba geschehen. Ich verweise auf das jüngste Beispiel: Apple versucht, die Twint-Anwendung in der Schweiz zu verhindern. Ich weiss nicht, ob dieses Beispiel in diesen Zusammenhang passt - einfach damit Sie die grösseren Zusammenhänge sehen.
Nun sind wir an der Umsetzung der Motion Français. Ich stimmte dieser Motion damals zu, weil ich wollte, dass die Weko nicht quasi gegen alles und jedes vorgehen kann und muss. Das macht auch keinen Sinn. Wir brauchen Rechtssicherheit. Aber genau diese Rechtssicherheit schafft der Nationalrat nach Beurteilung meiner Minderheit eben nicht, ganz im Gegenteil. Der Bundesrat selbst erwähnte die Folgen einer Umsetzung der Motion Français in seiner damaligen Stellungnahme: "Die Folge wäre eine hohe Rechtsunsicherheit verbunden mit langen, komplexen und kostspieligen Verfahren, was sowohl den Unternehmen als auch dem Wettbewerb und der Wirtschaft insgesamt schaden würde."
Brauchen Sie noch weitere Erläuterungen? Wollen wir uns das in der Schweiz wirklich antun? Lesen Sie im Beschluss des Nationalrates einmal diesen komplizierten Wust von Elementen, mit denen die Beurteilung der Erheblichkeit einer Wettbewerbsbeeinträchtigung im Einzelfall vorgenommen werden muss. Da ist von "qualitativen Elementen in Form von Erfahrungswerten" die Rede - na ja, viel Glück - und weiter von "quantitativen Elementen in Form von den konkreten Umständen auf dem relevanten Markt". Ich wünsche viel Glück bei der Auslegung davon, was diese quantitativen Elemente respektive die konkreten Umstände sind und was der relevante Markt sein soll.
Darum hat die Minderheit I versucht, einen zweiten Satz einzufügen. Dieser präzisiert das unbestimmte Kriterium "qualitativ", das in der Formulierung des Nationalrates enthalten ist. Er stellt klar, dass die Abreden gemäss Artikel 5 Absätze 3 und 4 qualitativ gewichtig sind. Nach bisheriger Praxis waren viele Abreden über Preise erheblich. Nach der vom Parlament beschlossenen Einschränkung in Artikel 5 Absatz 3 Buchstabe a sind nun aber gemäss zweitem Satz nur noch drei Abreden über Preise vermutungsweise erheblich. Der zweite Satz führt also, und das ist das klare Fazit, zu mehr Rechtssicherheit. Gemäss dem zweiten Satz, den meine Minderheit I beantragt, kann die Weko bei den für den Wettbewerb besonders gefährlichen Abreden auf eine quantitative Beurteilung der Erheblichkeit verzichten. Das beschleunigt die Verfahren. Wir jammern ja alle zu Recht über unendlich lange Verfahren. Darum sollten Sie der Minderheit[NB]I folgen.
Unter bestimmten Bedingungen könnte der zweite Satz für KMU und ihre Verbände neue Zivilverfahren ermöglichen. Da ich beim letzten Mal bereits die Vorteile der Zivilverfahren erläutert habe, verzichte ich heute darauf. Sicher ist jedenfalls, dass bereits die Möglichkeit von Zivilverfahren die Verhandlungspositionen von KMU und deren Verbänden gegenüber Kartellparteien stärkt - und das ist entscheidend. Die Fair-Preis-Initiative genoss breite Zustimmung, da vieles im Argen lag. Jetzt geht es darum, die Anliegen der Tourismus- und Hotelleriebranche sowie des Gastgewerbes ernst zu nehmen. Wir wollen nicht zurück in jene Zeiten, in[NB]denen[NB]gnadenlos[NB]aus dem Ausland abgezockt wurde. Darum erhalten wir auch Unterstützung aus den genannten Kreisen.
Bei der Fair-Preis-Initiative habe ich damals auch den Detailhandel erwähnt, da mir mein Schneider bzw. Lieferant gesagt hatte: "Den Anzug, den du jetzt gekauft hast, hättest du in Konstanz für die Hälfte kaufen können." Allerdings liege dieser Preis unter dem Einstandspreis des Schweizer Lieferanten. Verstehen Sie, was das bedeutet? In Gewerbe und Industrie gilt es solche Dinge zu unterbinden. Meinem Bruder, der ein Elektrounternehmen führt, wurde untersagt, die vom Kunden gewünschten Lampen günstig einzukaufen. Er war gezwungen, die Lampen über einen teuren Schweizer Vertrieb zu beziehen. Als KMU kann man dagegen nichts ausrichten. Mit den Zivilverfahren würden wir nun zumindest eine gewisse, für die KMU erhebliche Interventionsmöglichkeit schaffen.
Fazit: Was wir keinesfalls wollen, ist ein Rückfall in alte Zeiten. Das wäre ein Affront gegenüber dem, was dieses Parlament vor rund fünf Jahren mit dem indirekten Gegenvorschlag zur Fair-Preis-Initiative beschlossen hatte. Wenn Sie hier der Mehrheit folgen, stellen Sie die gesamte Vorlage infrage.
Darum bitte ich Sie, im Sinne einer Lösung und zur Annäherung an den Nationalrat, meiner Minderheit I zu folgen. Sollte meine Minderheit unterliegen, werde ich der Minderheit II (Sommaruga Carlo) folgen bzw. am Ende die Vorlage nolens volens ablehnen müssen.