Bürgi Roman · Nationalrat · 2025-12-04
Bürgi Roman · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2025-12-04
Wortprotokoll
Ich bitte Sie, den Antrag meiner Minderheit II beim Bundesamt für Justiz, der eine Reduktion des Funktionsaufwandes auf 98 Millionen Franken vorsieht, zu unterstützen. Diese Senkung ist moderat, sachlich gerechtfertigt und finanziell notwendig.
Zur von der Minderheit Götte beantragten Reduktion des Funktionsaufwandes der Bundeskanzlei: Die Bundeskanzlei erfüllt ihre Aufgaben bereits heute mit den bestehenden Mitteln. Die Verwaltung argumentiert gerne, dass Digitalisierung und neue Aufgaben zusätzliche Ressourcen unvermeidlich machten. Doch die Realität zeigt, dass die Ausgaben in diesem Bereich seit Jahren steigen, während gleichzeitig behauptet wird, man wolle durch Digitalisierung effizienter werden. Wenn aber Digitalisierung dazu führt, dass immer mehr Stellen geschaffen werden, hat der Staat den Kern der Sache verfehlt. Die Bundeskanzlei hat in den vergangenen Jahren einen markanten Stellenaufbau erfahren. Das widerspricht dem politischen Bekenntnis zum haushälterischen Umgang mit Steuergeld. Die Mittel werden nicht knapp,[NB]weil[NB]die[NB]Aufgaben[NB]zwingend wachsen, sondern weil strukturelle Expansionen mittlerweile zur Routine geworden sind.
Der vorliegende Minderheitsantrag setzt genau hier an. Es geht nicht darum, der Bundeskanzlei Ressourcen für ihren Grundauftrag zu entziehen. Es geht darum, ein Ausgabenwachstum zu verhindern, das in der jetzigen finanzpolitischen Lage des Bundes nicht verantwortbar wäre. Wir befinden uns in einer Zeit struktureller Defizite. Der Bundesrat sucht nach Sparmassnahmen, aber gleichzeitig wachsen Teile der Verwaltung ungebremst weiter. Das widerspricht sich. Die Bundeskanzlei kann ihre Aufgaben mit dem bisherigen Budget vollumfänglich erfüllen. Der Funktionsaufwand ist hoch genug bemessen, und die interne Leistungsverrechnung bietet bereits heute einen ausreichenden finanziellen Rahmen. Nichts in der Debatte hat gezeigt, dass zusätzliche Mittel wirklich erforderlich wären. Es ist finanzpolitisch unklug, ausgerechnet im verwaltungseigenen Supportbereich zusätzliche Mittel zu sprechen, während die Allgemeinheit der Bevölkerung über höhere Abgaben, weniger Leistungen und strengere finanzpolitische Auflagen diskutieren muss. Wenn wir glaubwürdig bleiben wollen, müssen wir auch hier zurückhaltend sein. Ich bitte Sie daher, den entsprechenden Minderheitsantrag zu unterstützen.
Ich komme zu meinem Minderheitsantrag bei der unabhängigen Aufsichtsbehörde des Nachrichtendiensts, der den Funktionsaufwand der Aufsichtsbehörde auf 2 Millionen Franken festsetzt. Dieser Antrag ist inhaltlich einfach und sachlich klar. Die Aufsichtsbehörde ist eine reine Aufsichtsbehörde ohne operative Aufgaben. Ihr Tätigkeitsvolumen ist überschaubar. Die Zahl der behandelten Fälle liegt im tiefen zweistelligen Bereich. Eine Erhöhung des Budgets über die bisherigen 2,5 Millionen Franken hinaus ist aus objektiver Sicht nicht notwendig. Die Reduktion um 500[NB]000 Franken beeinträchtigt weder die Funktionsfähigkeit der Behörde noch die Qualität ihrer Aufsicht. Vielmehr wird der Behörde weiterhin ein Budget zur Verfügung stehen, das an ihrem Auftrag bemessen ist. Nichts hat den Eindruck vermittelt, dass die Aufsichtsbehörde an Kapazitätsgrenzen stösst oder zusätzliche Ausgaben zwingend erforderlich werden. Es handelt sich um eine stabile Einheit mit gut planbarem Aufwand. Genau in solchen Bereichen muss es möglich sein, das Sparpotenzial zu nutzen, ohne die Erfüllung des gesetzlichen Auftrags zu gefährden.
Wir sprechen oft davon, dass der Bund nicht weiter wachsen dürfe und Effizienzsteigerungen möglich sein müssen. Also müssen wir den Mut haben, dort zu reduzieren, wo es offensichtlich und risikolos möglich ist. Eine Behörde mit einem Dutzend Geschäften pro Jahr benötigt keine ständig steigenden Mittel. Der Minderheitsantrag trägt dem Rechnung, ohne einen einzigen Kernprozess zu beeinträchtigen. In einer Zeit, in der die Bundesfinanzen unter Druck stehen und wir in zahlreichen anderen Bereichen massive Mittel einsetzen müssen, ist es legitim und notwendig, dort zu kürzen, wo der Spielraum real besteht.