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Schmid Samuel · Bundesrat · 2003-09-22

Schmid Samuel · Bundesrat · Bern · 2003-09-22

Wortprotokoll

Das Notwendige ist eigentlich gesagt; ich kann mich auf zwei Punkte beschränken:

1. Der vorgelegte Artikel beinhaltet keine materielle Änderung des Gesetzes. Es ist eine sprachliche Anpassung, die im Rahmen dieser Teilrevision vorgenommen wird.

2. Die von der Minderheit beantragte Streichung hätte, wahrscheinlich entgegen der Annahme der Antragsteller, nicht etwa die Aufhebung der Strafverfolgung für Dienstverweigerer zur Folge. Denn es wird nicht die Strafverfolgung generell als aufgehoben oder aufzuheben beantragt, sondern nur die neue Fassung bekämpft. Der alte Artikel 81 wäre nach wie vor in Kraft. Deshalb kann ich die Diskussion auch materiell nicht so führen, wie sie wahrscheinlich verlangt wird. Im Übrigen wäre ich entschieden auch gegen die Aufhebung von Artikel 81. Aber das braucht im Moment nicht weiter erörtert zu werden.

Ich bitte Sie also, den Antrag abzulehnen.

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