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Donzé Walter · Nationalrat · 2003-09-24

Donzé Walter · Nationalrat · Bern · Evangelische und Unabhängige Fraktion · 2003-09-24

Wortprotokoll

Im Namen der evangelischen und unabhängigen Fraktion halte ich fest, dass wir der Meinung sind: Es gibt kein Recht auf Einbürgerung. Ebenso ist für uns die Einbürgerung auch kein reiner Verwaltungsakt. Der Souverän soll entscheiden können und dürfen, er soll aber den Entscheid auch delegieren können und dürfen, und zwar an eine gewählte Instanz, sei das der Gemeinderat, die Gemeindeversammlung, eine Kommission oder sei das die Urnengemeinde. Wenn nun aber die Bedingungen für die Einbürgerung, die sich ja auch der Souverän gegeben oder die er mindestens sanktioniert hat, erfüllt sind, dann kann der Souverän auch nicht hinter diese Bedingungen zurückgehen; er hat sie zu respektieren. Das heisst für uns: Es muss eine Beschwerdemöglichkeit vorgesehen werden, allerdings nicht eine Beschwerdemöglichkeit gegen den negativen Einbürgerungsentscheid, wohl aber eine Beschwerdemöglichkeit gegen Willkür, Diskriminierung, unfaires oder ordnungswidriges Verfahren.

In diesem Sinne halten wir an der Position der SPK fest und lehnen die Anträge Maurer und Fischer ab.

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