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Dettling Toni · Ständerat · 2000-03-21

Dettling Toni · Ständerat · Schwyz · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-03-21

Wortprotokoll

Ich möchte an meine Ausführungen zum Eintreten anknüpfen und eingangs um Nachsicht bitten, dass ich diesen Einzelantrag nicht bereits in die Kommission eingebracht und dort zur Diskussion gestellt habe.

Leider bin ich erst über das Wochenende mit den Details der ganzen Problematik vertraut gemacht worden und habe mich daher veranlasst gesehen, das Anliegen für eine bescheidene Grenzöffnung für ausländische Arbeitskräfte als Einzelantrag und ohne vorhergehende Aussprache in der Kommission einzureichen.

Die Folgen von Lothar zwingen eben zu einem schnellen Handeln und rechtfertigen auch ein etwas unkonventionelles Vorgehen. Immerhin kann in der Kommission des Nationalrates dieses Problem nochmals hinterfragt werden. Dies dürfte angesichts des bestehenden Zeitdruckes realistisch gesehen allerdings nur dann der Fall sein, wenn wir jetzt in diesem Punkt eine Vorgabe machen, welche überhaupt die Basis für eine Diskussion schaffen wird.

Worum geht es? Der Orkan Lothar war ein ausserordentliches Naturereignis, dessen Bewältigung auch ausserordentliche Massnahmen erfordert. Ich erinnere daran, dass die Schadholzmenge 12 Millionen Kubikmeter beträgt und damit ungefähr das 2,7-fache einer ordentlichen Jahresnutzung ausmacht.

Um dieses ausserordentliche Volumen zu bewältigen, vor allem aber um die Schadenfolgen rasch zu beheben und keine weiteren Folgeschäden mehr eintreten zu lassen, müssen ausserordentliche Massnahmen getroffen werden, die rasch und effizient wirken und im Ergebnis kostengünstig sind.

Wenn wir diese Art von Vorkehren bejahen, dürfen wir nicht davor zurückschrecken, auch unkonventionelle Massnahmen wie z. B. den vorgeschlagenen Beizug eines zeitlich bis Ende 2000 befristeten und zahlenmässig begrenzten Sonderkontingentes von 300 ausländischen Fachkräften ins Auge zu fassen.

An seiner Sitzung vom 12. Januar 2000 hat der Bundesrat zur Schadenbewältigung unter anderem folgende Grundsätze gutgeheissen:

1. Menschen und erhebliche Sachwerte sind zu schützen. Zu diesem Schutz gehört auch die Verhinderung bzw. Verminderung von Unfällen beim Aufrüsten und Bearbeiten des Sturmholzes.

2. Der noch intakte Wald ist unter Berücksichtigung all seiner Funktionen zu schützen. Es geht darum, Folgeschäden, welche die Primärschäden übertreffen könnten, mit allen Mitteln zu vermeiden. Erinnert sei vor allem an die Einschränkung einer drohenden Borkenkäfer-Epidemie.

In den voralpinen und alpinen Landesgegenden kommt ein weiteres, sehr wichtiges Element hinzu: Ganze Schutzwälder wurden von Lothar grossflächig geschädigt, zahlreiche Bäume und Wurzelstöcke lagen in Bacheinhängen. Bei starkem Regen und sommerlichen Gewitterregen drohen hier so genannte Verklausungen mit unabsehbaren Folgeschäden. Die Zeit drängt also. Die landesweiten Kapazitäten der gesamten Holzkette - Forstbetriebe, Forstunternehmen und Sägereien - reichen nach Meinung verschiedener kantonaler Forstämter für eine rechtzeitige Schadenbehebung bei weitem nicht aus.

Soll der bundesrätlichen Grundsatzstrategie Nachachtung verschafft werden, müssen wir vorwiegend aus Kapazitätsgründen zusätzliche Arbeitskräfte rekrutieren und auch ausländische Arbeitsmärkte erschliessen. Ohne diese Vorkehren können die Lothar-Schäden weder zeit- noch sachgerecht und überdies nur mit unverhältnismässigem finanziellem Aufwand behoben werden.

Warum aber sollen in Ergänzung zu den Schweizer Forstbetrieben und Forstunternehmen Skandinavier und Deutsche und vor allem auch österreichische Forstunternehmer, die nebst österreichischen Staatsangehörigen - ich betone: nebst österreichischen Staatsangehörigen - auch langjährig Mitarbeitende aus Bosnien, Slowenien, Rumänien und Polen beschäftigen, zum Einsatz gelangen?

Zunächst ist zu erwähnen, dass die Kapazitätsengpässe, welche eine Ausweitung des Arbeitskräftepotenzials erfordern, dies notwendig machen. Aber es geht auch um Überlegungen der Holzerntetechnik, der Arbeitssicherheit und der Kosten. Die ausländischen Forstunternehmen weisen im Bereich der Seilkranbringung einen erntetechnischen Höchststand auf. Dank der hochmechanisierten Technik ist auch die Unfallgefahr massgeblich reduziert. Aus arbeitsmarktrechtlicher Sicht hat zudem die Prüfung einzelner Offerten ergeben, dass die Zusatzvereinbarung zu den Richtlinien für die Anstellungsverträge wie auch die Suva-Richtlinie eingehalten werden. Es handelt sich also nicht um ruinöse Billigofferten. Des Weiteren ist festzustellen, dass die ausländischen Anbieter oft auch Offerten nach dem so genannten System "Kauf ab Stock" unterbreiten. Sie rüsten also das Schadholz nicht nur fachmännisch auf, sondern sie vermarkten es auch direkt und leisten damit einen Deckungsbeitrag, welcher unsere öffentlichen Kassen von Beitragszahlungen entlastet und erst noch einen Gewinn für die Waldeigentümer entstehen lässt.

In Anbetracht der enormen Schadenholzmenge bleibt für die Schweizer Unternehmer und die Forstbetriebe auch unter Einbezug von ausländischen Unternehmern noch genug zu tun. Im Übrigen ist das zeitlich und zahlenmässig begrenzte Kontingent von 300 ausländischen Aushilfskräften bescheiden, aber eben mit der vorhandenen Gerätschaft und dem Know-how äusserst wirksam.

Erlauben Sie mir in diesem Zusammenhang als einem dem Gewerbe nahe stehenden Standesvertreter die Bemerkung, dass in diesem Bereich etwas Konkurrenz gut tut. Bund und Kantone müssen ein Interesse daran haben, die durch den Orkan Lothar verursachten Schäden innert nützlicher Frist [PAGE 142] fachlich kompetent, möglichst unfallfrei und unter angemessenem finanziellem Aufwand zu beheben. Will der Bundesrat mit der eingangs erwähnten Strategie Ernst machen, ist die Schaffung zusätzlicher Kapazitäten unerlässlich. Dies wiederum setzt voraus, dass die Bewilligungspraxis des Bundesamtes für Ausländerfragen gelockert wird, eine Massnahme, die nach meiner Überzeugung bereits gemäss dem geltenden Artikel 8 Absatz 3 Litera a der Verordnung über die Begrenzung der Zahl der Ausländer (BVO) möglich wäre. Ein solcher Lockerungsbeschluss hätte auch keine präjudizierende Wirkung, weil dieser sowohl zeitlich wie auch zahlenmässig begrenzt ist und weil es sich eben um eine ausserordentliche Situation handelt, die auch ausserordentliche Massnahmen fordert.

Nachdem nun aber das Bundesamt gemäss meinen Informationen nicht bereit ist, die gesetzlich mögliche Lockerung selber vorzunehmen, habe ich den Einzelantrag gestellt und bitte Sie, diesen aufgrund seiner Dringlichkeit - ich erinnere auch etwa an das Beispiel von Rafz bei Zürich - in den Beschluss aufzunehmen. Ich danke Ihnen für die Zustimmung.