Metzler Ruth · Bundesrat · 2003-09-24
Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2003-09-24
Wortprotokoll
Das geltende Scheidungsrecht ist, Sie wissen es, seit dem 1. Januar 2000 in Kraft. Die Trennungsfrist war in den damaligen parlamentarischen Beratungen die letzte Differenz, die bereinigt wurde. Die Entscheidung für vier Jahre war ein Kompromiss zwischen dem Ständerat, der eine längere Frist wollte, und dem Nationalrat, der die Frist kürzer bemessen wollte.
Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme klar gemacht, dass er sich dieser Reform nicht widersetzt, denn die Wahl der Trennungsfrist ist letztlich ein politischer Ermessensentscheid.
Das Ziel des neuen Scheidungsrechtes und der Scheidung auf gemeinsames Begehren war nicht die Vereinfachung des Verfahrens, sondern die Förderung der einvernehmlichen Scheidung, weil eine einvernehmliche Scheidung weniger Wunden aufreisst, weniger Schmerzen und Auseinandersetzungen vor Gericht verursacht als eine Kampfscheidung.
Für viele Menschen ist aber die Ehe immer noch ein unauflöslicher Bund, und für diese Menschen ist das Akzeptieren einer Scheidung ein grosser, schwieriger Schritt. Man kann einwenden, die Scheidungsrate sei ja sehr hoch. Aber die Scheidung wird nie einfach die Auflösung eines gewöhnlichen Vertrages sein. Die Ehe ist eine Verbindung zwischen zwei Menschen, und das ist vor Augen zu halten, wenn wir über die Auflösung der Ehe, über die Scheidung, sprechen.
Der Bundesrat opponiert, wie gesagt, dieser Reform nicht, aber er möchte Ihnen bei der Diskussion den Gedanken mitgeben, dass man nicht nur an jenen denken darf, der die Scheidung will, sondern auch an den schwächeren Teil denken sollte, an den anderen Teil, der am ursprünglichen Sinn, an der eigentlich vorgesehenen Ehe auf Lebenszeit festhalten will und für den eine Scheidung sehr schwierig ist.
Ihre Kommission ist der Auffassung, zwei Jahre reichten für die Feststellung des definitiven Scheiterns einer Ehe aus, die Frist sei auch ausreichend für den anderen Ehegatten, um seine Lebensverhältnisse neu zu organisieren. Ob diese Erwartung realistisch ist, wird sich weisen. Wohl jede Scheidung ist ein schmerzhafter Prozess, wie auch immer das Recht darauf antwortet. Ich gehe auch davon aus, dass der scheidungswillige Ehegatte in einem Scheidungsverfahren selbst mit einer verkürzten Trennungsfrist zu Konzessionen gezwungen werden kann.
Aufgrund dieser Überlegungen bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten.