Würth Benedikt · Ständerat · 2025-12-09
Würth Benedikt · Ständerat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-12-09
Wortprotokoll
Ich bitte Sie ebenfalls, diese Motion abzulehnen. Vielleicht zum Überblick: Der Güterverkehr in der Schweiz ist trotz der Probleme, die jetzt geschildert wurden, nach wie vor ein Erfolgsmodell. Rund 40 Prozent des Güterverkehrs in der Schweiz werden auf der Schiene abgewickelt. Beim Transitverkehr liegt der Anteil der Schiene bei rund 80 Prozent, das darf man nicht vergessen. Der Anteil des Binnen-, Import- und Exportverkehrs - Ständerat Burkart hat das ausgeführt - beträgt natürlich aufgrund des feingliedrigen Verteilauftrags beim schweizerischen Verkehr lediglich 20 Prozent. Das ist die Ausgangslage. [PAGE 1265]
Auch wenn die Kommission den ersten Punkt nun zurücknimmt, ist diese Motion zwingend und dringlich abzulehnen. Lesen Sie aufmerksam den zweiten Punkt dieser Motion, dann sehen Sie, was übrig bleibt. Was würde die Politik machen, wenn wir das annehmen? Wir würden den Leistungskatalog von SBB Cargo definieren. Wir würden ihr sagen, was sie tun muss. Was passiert dann bei einem Unternehmen? Entweder kommt es zum Staat, zum Bund, und sagt: "Gebt uns Geld dafür, wenn ihr die Leistungen definiert." Das ist die erste logische Ableitung. Wenn der Bund sagt: "Ihr bekommt kein Geld, es gibt ein Entlastungspaket usw.", dann sagt das Unternehmen: "Okay, wir müssen eigenwirtschaftlich unterwegs sein, wir müssen die Preise erhöhen." Das wollen wir auch nicht; das ist der erste Punkt der Motion. Insofern war der ursprüngliche Text eigentlich, wenn Sie so wollen, ehrlicher. Wenn Sie jetzt den ersten Punkt wegnehmen und einfach sagen, wir definieren den Leistungskatalog, ohne zu sagen, wie man das finanziert, dann ist das einfach unehrlich. Dann zeigt das, dass das Konzept, das dieser Motion zugrunde liegt, schlicht und einfach nicht ausgegoren ist.
Der dritte Punkt, der auch noch bleiben soll, ist meines Erachtens ohnehin obsolet. Die Schweizerische Trassenvergabestelle regelt die Trassenvergabe nach Massgabe der gesetzlichen Grundlagen; das funktioniert. Die Raumplanung ist Sache der Kantone. Natürlich werden Güterverkehrterminals in Richtplänen definiert usw. Hier muss nicht der Bundesrat, wie es verlangt wird, quasi eine Federführung übernehmen und die Kantone übersteuern. Das ist völlig unnötig; dieser Punkt ist sowieso obsolet.
Ich komme zum Schluss: Diese Motion ist zwingend auch in abgeänderter Form abzulehnen.