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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2025-12-10

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2025-12-10

Wortprotokoll

Sie haben es von Ständerat Sommaruga gehört: In den letzten Jahren hat die Schweiz im Steuerbereich spezifische Vereinbarungen abgeschlossen, die einen automatischen und gegenseitigen Austausch von Informationen vorsehen. Das geschah im Dezember 2020 mit Italien betreffend neue Regeln für die Besteuerung von Grenzgängerinnen und Grenzgängern und im Juni 2023 mit Frankreich betreffend die Besteuerung von Telearbeit. Seit Anfang 2025 sind deshalb die Arbeitgeber nach dem Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer und dem Steuerharmonisierungsgesetz dazu verpflichtet, den zuständigen kantonalen Steuerbehörden die Lohndaten zu bescheinigen, die die erwähnten Abkommen mit Italien und Frankreich vorsehen bzw. vorsehen werden.

Aber eben, ohne gesetzliche Grundlage können die Informationen zwischen den kantonalen und den Bundesbehörden nicht ausgetauscht werden. In dieser Vorlage geht es ausschliesslich darum, dass Bund und Kantone Informationen[NB]austauschen können, gestützt auf die Grenzgängerabkommen. Hier geht es nicht um einen internationalen Informationsaustausch, sondern um die rechtliche Grundlage, damit der Bund Daten mit den Kantonen austauschen kann. Zur Umsetzung der beiden Abkommen schlägt der Bundesrat die Schaffung eines neuen Gesetzes vor, das den automatischen Informationsaustausch betreffend Lohndaten in Steuersachen in der Schweiz festlegt. Dieses regelt vor allem die Übermittlung von Informationen zwischen den kantonalen Steuerbehörden und der Eidgenössischen Steuerverwaltung.

Herr Präsident, wenn Sie erlauben, werde ich beim Eintretensvotum kurz auf die beiden Minderheiten eingehen, dann ist das erledigt.

Nach der Beratung im Nationalrat und in der vorberatenden Kommission waren zwei Punkte umstritten bzw. wurden diskutiert.

1.[NB]Der Nationalrat hat die Vorlage genehmigt, jedoch bei der Strafbestimmung in Artikel 19 Absatz 1 des Gesetzentwurfes eine Anpassung vorgenommen und die Streichung der Fahrlässigkeit beschlossen. Ein entsprechender Antrag[NB]wurde[NB]in[NB]der[NB]vorberatenden Kommission abgelehnt. Sie sehen auf der Fahne die Minderheit Ettlin Erich zu diesem Thema.

Der Bundesrat schlägt vor, auch bei Fahrlässigkeit eine Busse auszusprechen, wenn der Arbeitgeber die Informationen nicht übermittelt. Dies trägt zu einer besseren Qualität der Informationen bei, die den Partnerstaaten übermittelt werden. Die vorgeschlagene Bestimmung entspricht im Übrigen der bereits bestehenden Bestimmung im Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer, die die Arbeitgeber zur Übermittlung von Lohndaten an die zuständigen kantonalen Steuerbehörden verpflichtet, sofern dies in einem internationalen Abkommen vorgesehen ist. Diese Strafbestimmung setzt eine vorherige Mahnung des betroffenen Arbeitgebers voraus. Nur wenn dieser seiner Verpflichtung trotz Mahnung weiterhin nicht nachkommt, kann eine Busse verhängt werden. Tatsächliche Fälle von Fahrlässigkeit werden unter diesen Umständen selten bis nie vorkommen.

Ist nur der Vorsatz strafbar, so muss dieser nachgewiesen werden. Ein solcher Nachweis ist sehr aufwendig. Der damit einhergehende Aufwand stünde bei der vorliegenden Bestimmung in keinem Verhältnis zu der angedrohten Busse, die maximal 1000 Franken beträgt.

2.[NB]In der vorberatenden Kommission wurde ein Antrag eingereicht, der den automatischen Informationsaustausch für die alten Grenzgänger im Sinne des Grenzgängerabkommens von 2020 mit Italien im Gesetz ausdrücklich ausschliessen wollte. Dieser Antrag wurde abgelehnt; er ist von der Minderheit Regazzi aufgenommen worden. Ich möchte hier einfach klarstellen: Das Grenzgängerabkommen von 2020 mit Italien sieht in Artikel 9 Absatz 7 ausdrücklich vor, dass für die sogenannten alten Grenzgänger, die unter die Übergangsregelung fallen, kein Informationsaustausch gilt. Sie können das im Grenzgängerabkommen nachlesen, es steht ausdrücklich dort drin. Der Austausch der Daten, die die sogenannten alten Grenzgänger betreffen, ist daher gar nicht Gegenstand des vorliegenden Gesetzes. Daher wird die Schweiz Italien keine Lohndaten betreffend die sogenannten alten Grenzgänger automatisch übermitteln - es ist eben gar nicht vorgesehen.

Nach Ansicht des Bundesrates ist das Ihnen zur Verabschiedung vorgelegte Gesetz notwendig. Es schafft Rechtssicherheit zwischen den Kantonen und dem Bund, insbesondere der Eidgenössischen Steuerverwaltung. Rechtssicherheit ist für die Durchführung des automatischen Informationsaustauschs über Lohndaten unerlässlich. Im Rahmen der Vorlage werden auch die notwendigen datenschutzrelevanten Normen berücksichtigt.

Ich beantrage Ihnen deshalb Eintreten und Zustimmung zur Vorlage.