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Salzmann Werner · Ständerat · 2025-12-10

Salzmann Werner · Ständerat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2025-12-10

Wortprotokoll

Ich bitte Sie im Namen der Minderheit, nicht auf die Vorlage einzutreten.

Mit dem Abkommen wird ein automatischer und gegenseitiger Austausch von Informationen eingeführt, der für die Besteuerung von Grenzgängern in ihrem Ansässigkeitsstaat erforderlich ist. Das Zusatzabkommen vom 27.[NB]Juni 2023 zum Abkommen vom 9.[NB]September 1966 zwischen der Schweiz und Frankreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und zur Vermeidung von Steuerbetrug und Steuerflucht befindet sich aktuell in der parlamentarischen Beratung. Es wird erwartet, dass das Zusatzabkommen gegen Ende des Jahres 2025 in Kraft tritt und ab 1.[NB]Januar 2026 anwendbar ist.

Was bedeutet das jetzt für die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber? Es bedeutet eine zusätzliche Belastung, und der Informationsaustausch, das hat sich in den vergangenen Jahren gezeigt, ist vor allem einseitig von der Schweiz in andere Länder erfolgt. Ich möchte nicht, dass die Arbeitgeber mit zusätzlichen Meldungen belastet werden und wir nicht auch profitieren können.

Aus diesem Grund bitte ich Sie, nicht auf die Vorlage einzutreten.