Barandun Nicole · Nationalrat · 2025-12-10
Barandun Nicole · Nationalrat · Zürich · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-12-10
Wortprotokoll
Die Länge dieser Debatte heute Morgen täuscht etwas darüber hinweg, dass wir uns in diesem umfangreichen Gesetzgebungsprozess in fast allen Punkten mit dem Ständerat einig geworden sind. Es bleiben drei Differenzen, die wir noch regeln müssen, und zwar die Mindestdauer der RS, die Frage der Obergrenze für Kontingente im Assistenzdienst ohne Genehmigung der Bundesversammlung und die Kompensationsgeschäfte. Ihre Sicherheitspolitische Kommission beantragt Ihnen, in allen drei Fällen an den Beschlüssen des Nationalrates festzuhalten.
Zu Artikel 49 Absatz 4: Bei der Dauer der RS geht es, wie Herr Bundesrat Pfister treffend ausgeführt hat, um die Verkürzung zugunsten der Ausbildung der sogenannten Funktions- oder Systemsoldaten. Als Beispiele dienen immer wieder Köche oder Logistiker: Bei ihnen macht es keinen Sinn, an einer festen Verkürzung festzuhalten. Die Dauer sollte flexibel und bedarfsgerecht angepasst werden können. Sie können danach schneller in die WK entsandt werden.
Zu Artikel 70 Absatz 3 erster Satz: Hier geht es darum, wie viele Armeeangehörige der Bundesrat ohne Genehmigung der Bundesversammlung für länger als drei Wochen aufbieten kann. Wir haben jetzt immer vom Ausland gesprochen, es könnte aber durchaus auch im Inland sein. Auch hier empfiehlt Ihnen Ihre Kommission - nicht einstimmig wie bei Artikel 49, aber doch mehrheitlich -, am Beschluss des Nationalrates und damit am Entwurf des Bundesrates festzuhalten. Eine Minderheit möchte auf den Beschluss des Ständerates umschwenken, der dem Bundesrat erlaubt, bis zu 50 Soldaten nach eigenem Ermessen aufbieten zu lassen.
Die grössten und auch neuen Differenzen zeigen sich tatsächlich bei Artikel 106, der die Kompensationsgeschäfte behandelt. Die Mehrheit der Kommission möchte am Beschluss des Nationalrates festhalten. Die Minderheit I (Chappuis), die dem Vorgehen des Ständerates folgen und auch Unternehmen aus dem zivilen Bereich mit einbeziehen möchte, unterlag mit 22 zu 2 Stimmen. Die Minderheit II (Molina), die Kompensationsgeschäfte auf inländisch kontrollierte Unternehmen beschränken will, unterlag mit 17 zu 8 Stimmen. Die Minderheit III (Glättli), welche ganz auf Kompensationsgeschäfte verzichten möchte, unterlag mit 16 zu 9 Stimmen.
Entsprechend empfiehlt Ihnen Ihre Kommission, in allen drei Fällen an Ihren bisherigen Beschlüssen festzuhalten.