Prelicz-Huber Katharina · Nationalrat · 2025-12-10
Prelicz-Huber Katharina · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2025-12-10
Wortprotokoll
Ich danke dem Bundesrat für die Ausführungen. Ich nehme das Thema der Titel auch im Deutschen noch einmal auf, zur Klärung, wie es gemäss Antrag der Mehrheit aussehen würde, wie es auch die grosse Mehrheit der Organisationen der Arbeitswelt (OdA) wollte und wie es auch die Idee des Bundesrates und des Ständerates ist.
Absolvierende einer eidgenössischen Berufsprüfung oder eines eidgenössisch anerkannten Bildungsweges der höheren Fachschulen kriegen neu einen Titelzusatz "Professional Bachelor", zusammen mit dem geschützten Titel in der Amtssprache. Der Master ist beim Antrag der Minderheit gar nicht betroffen.
Ein konkretes Beispiel: Mit einer eidgenössischen Berufsprüfung heisst es dann beispielsweise "Projektleiter oder Projektleiterin Schreinerei mit eidgenössischem Fachausweis, Professional Bachelor". Bei einem Bildungsgang der höheren Fachschule würde es dann heissen: "Diplomierte Sozialpädagogin oder diplomierter Sozialpädagoge, Professional Bachelor". Bei beiden Bildungswegen gilt der Zugang durch eine Lehre auf der Ebene des eidgenössischen Fähigkeitszeugnisses (EFZ), also mindestens drei Jahre, und beide sind nachher auf der Tertiärstufe angesiedelt. Zur Unterscheidung bei der Berufsprüfung, das heisst, dass man dann auch sieht, ob jemand von einer Berufsprüfung oder von einer höheren Fachschule herkommt: Bei der Berufsprüfung heisst es "eidgenössischer Fachausweis", und dann wird "Professional Bachelor" angehängt. Bei den höheren Fachschulen heisst es beispielsweise "diplomierter Sozialpädagoge" oder "diplomierte Sozialpädagogin", und dann wird "Professional Bachelor" angehängt. Im Englischen ist das Ganze[NB]dann[NB]vereinfacht,[NB]damit es im Ausland auch tatsächlich verstanden wird.[NB]Im[NB]Fall[NB]der[NB]Berufsprüfung heisst es dann "Carpentry Project Manager, Professional Bachelor" und im Fall der höheren Fachschule "Professional Bachelor in Social Work".
Die Variante gemäss Minderheitsantrag würde bei der höheren Fachschule eine Verkomplizierung bedeuten und zu Unklarheit führen. Es würde dann heissen: "diplomierte Sozialpädagogin oder diplomierter Sozialpädagoge höhere Fachschule, Professional Bachelor in Sozialpädagogik". Es gäbe also eine zweimalige Nennung. Bei der englischen Bezeichnung gibt es keinen Unterschied.
Deshalb bitten wir Sie nochmals, die Variante der Mehrheit zu wählen. Denn es ist der Wunsch der OdA, keine Änderung oder Verdrängung der aktuellen Titel der höheren Berufsbildung vorzunehmen, weil diese bestens verankert sind. Aber mit dem englischen Titel sollen diese Titel für das Ausland vereinfacht und verständlich sein. Da sind sich die Minderheit und die Mehrheit wiederum einig. Aber es soll in der Amtssprache keine Verwechslung zwischen dem Weg der Berufsprüfung und dem Weg der Fachhochschulen geben. Da heisst es dann eben beispielsweise "Bachelor in sozialer Arbeit".
Damit bitte ich Sie noch einmal: Unterstützen Sie die Mehrheit.