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Hübscher Martin · Nationalrat · 2025-12-10

Hübscher Martin · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2025-12-10

Wortprotokoll

Ich freue mich, heute als Kommissionssprecher zu Ihnen sprechen zu dürfen. Die Kommission hat die Volksinitiative "für eine sichere Ernährung - durch Stärkung einer nachhaltigen inländischen Produktion, mehr pflanzliche Lebensmittel und sauberes Trinkwasser (Ernährungs-Initiative)" am 13.[NB]Oktober 2025 beraten. Die Kommission hörte zunächst Vertreterinnen und Vertreter des Initiativkomitees sowie der Konferenz der kantonalen Landwirtschaftsdirektoren, von Agroscope, Pro Natura, des Schweizerischen Bauernverbandes, der Arbeitsgemeinschaft Wasserwerke, der Fial, von Gastrosuisse und der IG Detailhandel an.

Was will die Initiative? Die Ernährungs-Initiative verlangt Änderungen der Bundesverfassung, um die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln und Trinkwasser sicherzustellen. Sie strebt unter anderem einen Nettoselbstversorgungsgrad von mindestens 70 Prozent an und fordert Massnahmen zur Förderung pflanzlicher Lebensmittel. Die Initiative verlangt, dass die Höchstwerte für Stickstoff- und Phosphorverluste in die Umwelt gemäss den Umweltzielen Landwirtschaft innerhalb von zehn Jahren eingehalten werden.[NB]Zudem[NB]sollen[NB]die Biodiversität und die Bodenfruchtbarkeit erhalten sowie die Grundwasserressourcen geschützt werden.

Die Ernährungs-Initiative greift die Anliegen der beiden Volksinitiativen für sauberes Trinkwasser und für eine Schweiz ohne synthetische Pestizide auf, die das Stimmvolk erst 2021 deutlich abgelehnt hat. Die Ernährungs-Initiative macht die Erhaltung und den Schutz der Ökosysteme sowie der Biodiversität zur obersten Priorität. Allerdings fordert die Initiative lediglich eine spezifische Ergänzung der Höchstwerte für Stickstoffverbindungen und Phosphor in Artikel 74 der Bundesverfassung, was verfassungsrechtlich nicht korrekt ist. Artikel 74 der Bundesverfassung bekräftigt gegenwärtig generell den Schutz von Wasser und Umwelt. In der Herbstsession 2025 fand zudem eine Diskussion zum Thema PFAS statt. Als Gesellschaft haben wir noch andere Probleme als nur Stickstoff und Phosphor zu lösen, und es ist nicht nachvollziehbar, warum auf Verfassungsstufe ausgerechnet diese beiden Stoffe ausdrücklich genannt werden sollen.

Die Initiative würde tiefgreifende staatliche Eingriffe in Landwirtschaft, Ernährungswirtschaft und den privaten Konsum mit sich bringen und einen umfassenden Umbau der Schweizer Land- und Ernährungswirtschaft verlangen. Sie zwingt unserer Gesellschaft eine pflanzenbasierte Ernährungsweise auf, beschränkt Forschung, Bildung, Beratung und finanzielle Unterstützung ausschliesslich auf den Erhalt der Biodiversität, der Bodenfruchtbarkeit sowie den Schutz von Klima und Trinkwasser und verhängt ein Technologieverbot für die einheimische Landwirtschaft. Die prognostizierten wirtschaftlichen Auswirkungen sind mit unserer Marktwirtschaft nicht vereinbar, die Ausgleichsmassnahmen des Bundes nicht finanzierbar und die Umsetzungsfristen nicht realistisch. Die Ernährungs-Initiative verwandelt den Verfassungsartikel zur Ernährungssicherheit, der auf die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln abzielt, in einen zusätzlichen Schutzartikel. Diese Initiative verkennt die wirtschaftlichen Folgen. Es wären Gegenmassnahmen nötig, damit die Landwirte weiterhin wirtschaftlich arbeiten könnten, denn ohne sie ist unsere Ernährungssicherheit nicht mehr gewährleistet.

Einen Nettoselbstversorgungsgrad von 70 Prozent hat die Schweiz in den letzten Jahrhunderten nur einmal erreicht: während der sogenannten Anbauschlacht im Zweiten Weltkrieg zwischen 1942 und 1945. Damals lebten in der Schweiz 4,4 Millionen Menschen, ein grosser Teil der Lebensmittel war rationiert. In den Kriegsjahren existierte der Plan Wahlen, und das Kriegsernährungsamt tat alles, um diesen hohen Selbstversorgungsgrad zu erreichen. Das bedeutete harte Eingriffe in Konsum und Produktion. Übertragen auf die heutige Zeit würde das bedeuten, dass der Bund massiv in die Ernährung der Bevölkerung eingreifen müsste. Eine neue Anbauschlacht wäre erforderlich. Dabei würden vermutlich als Erstes die 190[NB]000 Hektar Biodiversitätsförderflächen wieder der Produktion zugeführt, was kaum im Sinne der Initianten sein dürfte. Höhere Lebensmittelpreise und eine Zunahme des Einkaufstourismus, der bei der Berechnung des Nettoselbstversorgungsgrades vollständig unberücksichtigt bleibt, wären die Folgen.

Nur ein Viertel der Schweiz ist Kulturland, dazu kommen 12 Prozent Sömmerungsfläche. Gerade die Grünlandbewirtschaftung würde infrage gestellt. Heute können wir 70 Prozent unserer gesamten Fläche landwirtschaftlich bewirtschaften. Das Grasland sinnvoll bewirtschaften, das können eigentlich nur die Wiederkäuer. Diese sind für den Ackerbau nicht geeignet. Die graslandbasierte Viehwirtschaft ist in der Schweiz in höchstem Masse standortgerecht und hat eine lange Tradition. Das zeigt sich auch im Bereich der Milch- und Fleischprodukte: So sind 29 der AOP- und IGP-Produkte tierischen Ursprungs und lediglich 12 sind nichttierischen Ursprungs. Wir haben also auch eine starke Verwurzelung in diesem Bereich. Auch aus ökologischer Sicht ist es sinnvoll, die Nebenprodukte der Pflanzennahrungsmittel-Herstellung für die tierische Nutztierhaltung und den Hofdünger für die Pflanzenproduktion zu verwenden.

Die Initiativbefürworter argumentieren, dass ein grosser Teil der Ackerflächen als Futterflächen genutzt wird. Dabei werden aber die Kunstwiesen mitgezählt. Gerade im Bioanbau ist es vorgegeben, dass ein Fünftel der Ackerfläche, sprich 20 Prozent, als Kunstwiese angebaut wird - jedes fünfte Jahr. Das ermöglicht eine ausgewogene Fruchtfolge und verhindert Monokulturen, zum Beispiel mit Getreide, wie wir das aus dem Ausland kennen. Die Produktivität würde ansonsten sinken, und alle Lebensmittel, nicht nur die tierischen, würden teurer. Die Messung, Überwachung und Lenkung des Lebensmittelkonsums führt ebenfalls zu einem erheblichen Mehraufwand.

Eine geringere Angebotsvielfalt und steigende Preise würden unsere Wettbewerbsfähigkeit wie auch jene der Gastronomie enorm schwächen. So schaden Sie dem Tourismus und fördern den Gastrotourismus im Ausland. Gerade aber Touristen erwarten Vielfalt und keine staatlich verordnete Speisekarte. Nichtpflanzliche Lebensmittel würden vermehrt zur Mangelware. Gerade in Krisenzeiten sind aber Milch, Käse, Eier und Fleisch aufgrund der hohen Nährstoffdichte und Lagerfähigkeit wertvolle Grundnahrungsmittel. Wir haben das [PAGE 2223] gerade in den USA gesehen: 2025 hatten sie einen Mangel an Eiern, der auch nicht durch Importe wettgemacht werden konnte.

Die Initiative sieht die Förderung von natürlich samenfesten Saaten und Pflanzgut vor. Es wäre ein Rückschritt, wenn man auch mit Hybridsaatgut restriktiver sein würde. Denn zum Beispiel beim Raps ist Hybridsaatgut heute gang und gäbe. Ohne dieses Saatgut wären die Erträge wesentlich tiefer. Diese Förderung hätte also, wie die ebenfalls geforderte Stärkung der pflanzlichen Produktion, gerade einen gegenteiligen Effekt, da das vorhandene Potenzial an Ackerfläche nicht voll ausgenutzt werden könnte.

Letzter Punkt: Die kurze Übergangsfrist führte dazu, dass die Investitionen in die vor- und nachgelagerten Sektoren nicht amortisiert werden könnten und neue Produktions- und Verarbeitungskapazitäten geschaffen werden müssten, was wiederum neue Investitionen erforderte. Zur Bezifferung dieser Kosten konnten in der Kommission keine Aussagen gemacht werden. Die Unterstützung von inländischem Fleisch als flankierende Massnahme kam in der Vergangenheit bei verschiedenen Freihandelsabkommen zum Tragen. Mit den Bilateralen I wurde der Käsefreihandel eingeführt und mit ihm die Verkäsungszulage. Es wäre nun nicht redlich, diese flankierenden Massnahmen jetzt einfach zu streichen.

Eine Kommissionsminderheit möchte über einen direkten Gegenvorschlag die Biodiversitäts- und Umweltziele für die Landwirtschaft und insbesondere die Höchstwerte für Stickstoffverbindungen und Phosphor ohne Fristen und ohne Festsetzung eines Selbstversorgungsgrades in die Verfassung aufnehmen. Die Kommissionsmehrheit hingegen plädiert dafür, die Thematik im Rahmen der AP 2030 aufzugreifen; eine Verfassungsänderung[NB]dafür[NB]sei[NB]weder[NB]nötig[NB]noch zielführend.

Die Kommission empfiehlt wie auch der Bundesrat, die Volksinitiative ohne Gegenvorschlag abzulehnen.