Jans Beat · Bundesrat · 2025-12-10
Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2025-12-10
Wortprotokoll
Ihre Kommission für Rechtsfragen hat das Postulat nach der Ablehnung der Vorlage 21.082 für eine Änderung der Zivilprozessordnung zur Stärkung der kollektiven Rechtsdurchsetzung eingereicht. Diese Vorlage hatte der Bundesrat in Erfüllung der Motion Birrer-Heimo 13.3931 vorgelegt; damit sollte der kollektive Rechtsschutz insbesondere durch die Einführung einer Verbandsklage zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen gestärkt werden. Nach über dreieinhalb Jahren Beratung trat Ihr Rat im September 2025 nicht auf die Vorlage ein. Die Vorlage war damit erledigt, nachdem der Nationalrat bereits im März 2025 nicht darauf eingetreten war.
Der Bundesrat wird die mit dem Postulat verlangte Prüfung der möglichen Stärkung der Ombudsverfahren gerne vornehmen. Ombudsverfahren und kollektive Rechtsbehelfe können sich sehr gut ergänzen und stellen entgegen den Ausführungen in der Begründung des Postulates keine echten Alternativen dar. Ich möchte auch darauf hinweisen, dass betroffene Wirtschaftszweige nach geltendem Recht bereits solche Ombudsstellen schaffen könnten - ganz ohne Intervention des Gesetzgebers. Ein Blick in den Banken- oder Versicherungsbereich zeigt aber, dass das Verfahren vor einer Ombudsstelle untrennbar mit Aufsichtsfunktionen verknüpft ist. Alternative Streitbeilegungsinstrumente können daher lediglich als Ergänzung zur gerichtlichen Rechtsdurchsetzung eingesetzt werden und vermögen es nicht, die bestehenden Rechtsschutzlücken bei Massen- und Streuschäden zu schliessen.
Bei der vom Postulat verlangten Prüfung werden daher folgende Punkte zu beachten sein: Regulierung der Verfahren vor den Ombudsstellen; Unterstellung unter eine Aufsichtsbehörde oder Errichtung einer staatlichen Ombudsstelle wie in Nordeuropa; Verpflichtung der Unternehmen zur Teilnahme am Verfahren; Anordnung von Bussen oder Entschädigungen durch den Ombudsmann; Befugnis zur anschliessenden Klageerhebung zugunsten von Konsumentinnen und Konsumenten. Aus Sicht des Bundesrates sind das natürlich wichtige Fragen. Es ist zudem entscheidend, dass der Zugang zum Gericht dabei nicht erschwert werden darf.
Angesichts der bereits geleisteten Arbeiten und der unbestrittenen Regelungslücken ist für den Bundesrat zentral: Es soll im kollektiven Rechtsschutz nicht zu einem politischen Stillstand kommen. Er ist deshalb bereit, den vom Postulat verlangten Prüfauftrag entgegenzunehmen. Er wird etwas breiter gefasst und auch die gerichtliche Überprüfung oder klageweise Durchsetzung durch die Ombudsstelle beinhalten.
In diesem Sinn beantragt Ihnen der Bundesrat, das Postulat anzunehmen.