Studer Heiner · Nationalrat · 2003-09-24
Studer Heiner · Nationalrat · Aargau · Evangelische und Unabhängige Fraktion · 2003-09-24
Wortprotokoll
Aufgrund des Geschäftsverkehrsgesetzes haben wir allfällige Interessenbindungen bekannt zu geben. Ich kann Ihnen sagen, dass ich in mehreren Gremien bin, die sich im Suchtbereich betätigen, aber ich spreche für keines dieser Gremien, weil zum Beispiel in einem, im Dachverband der stationären Suchthilfe, sowohl Herr Gutzwiller als auch ich dabei sind. Wir arbeiten gut zusammen, aber bei diesem Gesetz sehen wir gewisse Dinge anders, und das soll ja auch so sein. Von daher verstehe ich die Verbissenheit nicht, die schon bei den ersten Fragestellungen zum Ausdruck gekommen ist. Es ist eine heisse Frage, man soll intensiv diskutieren, wir müssen politisch ringen; aber ich hoffe, dass doch auch bei einem solch heiklen Thema noch eine gewisse Lockerheit möglich ist.
Die Rückweisung, die ich im Namen der Mehrheit unserer Fraktion beantrage - diese Mehrheit besteht aus den Vertretern der EVP -, unterbreite, ist eine Rückweisung dieser Vorlage an den Bundesrat. Unser Rückweisungsantrag unterscheidet sich also von den anderen Rückweisungsanträgen, die an die Kommission gerichtet sind. Wir sind der Überzeugung, dass diese Vorlage zu liberal ist. Wir wünschen, dass eine Anpassung des Betäubungsmittelgesetzes nur in jenen Punkten geschieht, die eine Fortsetzung einer restriktiven, menschenschützenden Politik sind, aber auch die heutigen Realitäten ernst nehmen. Rückweisung deshalb, weil Nichteintreten zu Fragen führt. Wenn Nichteintreten beschlossen wird, was wir durchaus verstehen könnten, ist nachher die grosse Frage, wie das geltende Gesetz jetzt zu handhaben sei. Das müsste dann nämlich noch geklärt werden; diesbezüglich erwarten wir eigentlich vom Bundespräsidenten vor der Abstimmung eine Auskunft: Ist es das Betäubungsmittelgesetz, wie es formuliert ist oder wie es jetzt gehandhabt wird? Man kann bei einem allfälligen Nichteintreten nicht einfach davon ausgehen, es werde einfach weiter liberalisiert gehandhabt, sondern es müssen Klärungen stattfinden. Wir sind der Überzeugung, dass dieses revidierte Gesetz zu diesem Zweck an den Bundesrat zurückgewiesen werden sollte. Bei einer Rückweisung haben Sie auch Farbe bekannt. Es ist kein Manöver, einen Grundsatzentscheid zu verschieben. Auch bei einer Rückweisung an den Bundesrat geben Sie zum Ausdruck: Dieses Gesetz ist zu liberal.
Ich habe versucht, in der Drogenpolitik auch die Situation anderer Länder mit einzubeziehen. Ich stelle mit Interesse fest, dass diese Thematik in unserem Land zu stark auf der traditionellen Links-Rechts-Ebene abgehandelt wird. Wenn man Länder wie Schweden betrachtet, das mit wenigen Ausnahmen linke Regierungen hatte, aber eine sehr restriktive Drogenpolitik führt, stellt man fest, dass man auch aus anderer politischer Richtung zur Überzeugung kommen kann, eine zu starke Liberalisierung in diesem Bereich sei nicht wünschenswert. Wir sind überzeugt davon, dass der Menschenschutz hier zentral ist. Wir möchten deshalb die Türen nicht so weit öffnen.