Rieder Beat · Ständerat · 2025-12-11
Rieder Beat · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-12-11
Wortprotokoll
Gerne berichte ich Ihnen aus der APK-S, welche am 11.[NB]August 2025 einstimmig bei 1 Enthaltung das Postulat mit dem Titel "Wie weiter mit der Übernahme internationaler Regulierung ins Schweizer Recht in einer Phase von disruptiver Aussenwirtschaftspolitik wichtiger Handelspartner?" verabschiedet hat. Gemeint sind das schlagartige Ändern von politischen Positionen wichtiger Handelspartner der Schweiz und die Herausforderung des Bundesrates und des Parlamentes, darauf zu reagieren. Ich glaube, aktueller könnte der Titel nicht sein. Gegenwärtig haben wir ja eine disruptive Aussenwirtschaftspolitik in fast allen Ländern der Welt, insbesondere in den USA.
Was möchte dieses Postulat? Haben Sie sich einmal überlegt, was am Ende eines jeden Bundesgesetzes steht? Dort steht: "Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten." Haben Sie sich auch einmal überlegt, welche Spielarten dieses Inkrafttreten haben könnte? Wissen Sie, wie lange der Bundesrat auf das Inkrafttreten von Bundesgesetzen verzichten könnte? Wissen Sie, ob der Bundesrat das Inkrafttreten aufschieben könnte? Auf welchen Zeitraum könnte er es teilweise aufschieben? Könnte er rückwirkend allenfalls gewisse Teile von Aussenwirtschaftsverträgen wiederum sistieren? Und so weiter - das finden Sie in keinem Bundesgesetz; das ist die völlige Freiheit des Bundesrates, und diese steht ihm auch zu.
Was möchte die APK-S? Wir sehen, dass die Schweiz in den letzten Jahren verschiedene internationale Regulierungen übernommen und ins Schweizer Recht überführt hat. Entscheidend für die Wirksamkeit internationaler Regulierungen und für die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz ist, dass die wichtigsten Schweizer Handelspartner sowie die[NB]grössten Wirtschaftsräume diese Standards dann auch akzeptieren und schlussendlich, am Ende des Tages auch in ihre Rechtsordnungen übernehmen. Wir stellen immer mehr fest, dass die Schweiz zwar diese internationalen Regulierungen übernimmt, ratifiziert, innerschweizerisch in Kraft setzt, aber dann bei ausländischen Staaten Kehrtwenden oder Änderungen in der politischen Ausrichtung passieren, die sehr schnell vor sich gehen. Aufgrund eines anderen Regierungssystems sind diese Staaten entsprechend in der Lage, sehr schnell von diesen Verträgen abzuweichen.
Im Postulat sind vier internationale Regulierungen erwähnt, die genau in diesen Bereich fallen und bei denen wir uns als Schweizer Gesetzgeber natürlich sklavisch an unsere Vereinbarungen halten. Wir ratifizieren, und dann setzen wir in Kraft, und dann setzen wir um. Das letzte Beispiel ist Basel[NB]III final. Bei Basel[NB]III final haben die USA jüngst signalisiert, dass sie einen komplett neuen Reformvorschlag ausarbeiten wollen. Nur einen Monat nachdem der Bundesrat entschieden hatte, die Standards per 1.[NB]Januar 2025 und somit als einer der Ersten auf einem global bedeutenden Finanzmarkt einzuführen, hat die EU die Einführung des Kernstücks verschoben. Auch das UK verzögert die Einführung von Basel[NB]III final und macht diese von den Entwicklungen in den USA abhängig. Sowohl die EU als auch das UK argumentieren, dass sie mit der Verschiebung Wettbewerbsnachteile für ihre Finanzplätze verhindern wollen. Das heisst, sie reagieren flexibel auf internationale Änderungen, auf Änderungen in der Aussenwirtschaftspolitik eines Landes.
Eine disruptive Aussenwirtschaftspolitik dient der Schweiz nicht, und wir möchten sie auch nicht. Aber es ist eine Tatsache, dass gewisse Länder gegenwärtig eben eine solche Politik betreiben. Aufgrund dieser Erfahrungen und aufgrund dieser Ansätze möchte die APK-S vom Bundesrat einen Bericht, der insbesondere folgende vier Themenfelder umfasst, aber nicht nur; er kann darüber hinausgehen.
Der Bundesrat möchte uns eine Beurteilung abliefern, wie die Schweiz die Umsetzung internationaler Regulierungen macht, und er hätte auch eine Evaluation vorzubringen zur Umsetzung internationaler Regulierungen ins Schweizer Recht und zu den Folgen der fehlenden Umsetzung im Schweizer Recht, insbesondere im Vergleich zu anderen Staaten. Der Bundesrat müsste uns auch darlegen, ob und aus welchen Gründen er zukünftig plant, internationale [PAGE 1310] Standards zurückhaltender ins Schweizer Recht zu überführen. Und vor allem der letzte Punkt: Welche Korrektur- und Steuerungsmassnahmen sieht der Bundesrat vor, wenn sich Annahmen, die zum Zeitpunkt der Umsetzung ins Schweizer Recht gelten oder galten, nachträglich als falsch erweisen oder wenn sich die Interessenlage sonst wie wesentlich verändert hat? Mit anderen Worten: Wie reagiert die Schweiz, in welcher das Gesetz in Kraft getreten ist, welche das Gesetz ratifiziert hat und es dann innerschweizerisch auch umsetzt, wenn die wichtigsten Handelspartner der Welt sich plötzlich aus solchen internationalen Standards verabschieden?
Die Kommission sieht Spielraum für eine Korrektur der Inkraftsetzungsmechanismen solcher Verträge. Die Kommission sieht auch Spielraum dafür, dass der Bundesrat flexibler auf die internationalen Entwicklungen reagieren könnte. Es geht der Kommission nicht darum, den Spielraum des Bundesrates einzugrenzen, sondern darum, uns einmal darlegen zu lassen, wie man allenfalls diesen Spielraum erweitern könnte, wie andere Länder diesen Spielraum ausnützen und wie andere Länder schlussendlich nach den Jahren der Ratifizierung diese internationalen Standards in ihrem Land effektiv umsetzen.
Ich bitte Sie daher, das Postulat der Kommission anzunehmen.