Schneider Meret · Nationalrat · 2025-12-11
Schneider Meret · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2025-12-11
Wortprotokoll
Bereits heute graut mir vor dem 31.[NB]Dezember, wenn schon nachmittags die Böller knallen, Raketen gezündet werden und bis nach Mitternacht geknallt und geböllert wird, was das Zeug hält. Meine Hündin wird dann zitternd und winselnd im Körbchen liegen und sich auch am nächsten Tag kaum vor die Tür trauen, aus Angst, die Knallerei gehe wieder los. Und nicht nur ihr geht es so. Unzählige Hunde, Katzen, Pferde und landwirtschaftliche Tiere erleben eine Horrornacht und geraten in Panik. Vögel erleiden Herzstillstände, und Wildtiere erwachen aus dem Winterschlaf, geraten aus dem Rhythmus und sterben dann oft, weil sie kein Futter finden. Auch Menschen mit traumatischen Kriegserfahrungen oder erhöhter Lärmempfindlichkeit leiden an diesen Tagen, die doch eigentlich Tage des Feierns, der Freude und des Miteinander sein sollten.
Klar, Feuerwerk gehört zu Silvester und zum 1.[NB]August wie das Glockengeläut, die Höhenfeuer oder der Champagner um Mitternacht. Dagegen ist auch nichts einzuwenden. Die Frage stellt sich, warum es Feuerwerk mit dieser intensiven Lärmbelastung sein muss. Schliesslich gäbe es Raketen, die nicht knallen, und Vulkane sowie diverse weitere pyrotechnische Artikel, die das Auge erfreuen und keine Mitlebewesen schädigen.
Von der Gegenseite werden primär zwei Argumente ins Feld geführt. Zum einen könne die Branche bei einem Verbot nicht überleben, und zum andern gehöre es zur Freiheit der Bürgerinnen und Bürger, knallendes Feuerwerk zu zünden und sich nicht einschränken zu müssen.
Zur Branche lässt sich Folgendes feststellen: In der Schweiz werden jährlich rund 4700 Tonnen an Pyrotechnik abgebrannt. Rund 90 Prozent davon werden aus dem Ausland importiert, wie das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit mitteilte. Von der einheimischen Branche werden also lediglich 10 Prozent der gezündeten Feuerwerkskörper produziert. Mit Inkrafttreten des Verbots von knallendem Feuerwerk würde der Verkauf von Pyrotechnik ohne Lärmbelastung entsprechend steigen. Es fände also schlicht eine Verlagerung von knallendem zu nicht knallendem Feuerwerk statt.
Zur Freiheit der Bürgerinnen und Bürger muss zunächst festgehalten werden, dass die Kantone für Anlässe von überregionaler Bedeutung Ausnahmen vorsehen können. Grosse öffentliche Feuerwerke sind also nach wie vor möglich. Diese finden in einem zeitlich und räumlich klar definierten Rahmen statt, sodass sich ein möglichst grosses Publikum daran erfreuen kann.
Ausserdem kann ich hier nur den guten alten Kant zitieren: "Die Freiheit des Einzelnen endet dort, wo die Freiheit des anderen beginnt." Es stellt sich also die Frage, warum es in der Freiheit des Einzelnen liegen soll, durch das Zünden von knallendem Feuerwerk so viele menschliche und nicht menschliche Lebewesen zu schädigen, und dies ganz ohne Not. Ich wünsche mir, dass diese Feiern und Feste von allen Menschen in Freude verbracht werden können und sie weder Retraumatisierungen noch tote Vögel oder verängstigte Hunde zur Folge haben. Das ist kein Plädoyer für mehr Verbote, Zwang oder Einschränkungen. Es ist ein Plädoyer für mehr Rücksicht.
Ich bitte Sie daher, die Minderheit I (Baumann) bei Artikel 14 und die Minderheit Baumann bei Artikel 44 des Sprengstoffgesetzes, also im Gegenvorschlag der Kommission, zu unterstützen und uns allen freudvolle Festivitäten zu ermöglichen.