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Vontobel Erich · Nationalrat · 2025-12-11

Vontobel Erich · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2025-12-11

Wortprotokoll

Die Volksinitiative "für eine Einschränkung von Feuerwerk" verlangt ein weitreichendes Verbot sämtlicher lärmerzeugender Feuerwerkskörper. Der indirekte Gegenentwurf zur Feuerwerks-Initiative verfolgt zwar ein weniger weitreichendes Ziel, geht aber ebenfalls von der Annahme aus, dass nationale Eingriffe notwendig seien. Beide Vorlagen reagieren auf reale Sorgen, doch beide wählen einen Weg, der unverhältnismässig und in seiner Wirkung problematisch ist. Damit verfehlen sie den angemessenen Rahmen deutlich; da wird sprichwörtlich das Kind mit dem Bade ausgeschüttet.

Der Bundesrat hält in seiner Botschaft klar fest, dass die Auswirkungen lärmerzeugenden Feuerwerkes zeitlich und örtlich eng begrenzt sind. Feuerwerk wird in der Schweiz traditionell vor allem am 1.[NB]August und an Silvester abgebrannt, zwei Nächte, in denen im ganzen Land Feuerwerke sehr verbreitet und beliebt sind. Zudem betont der Bundesrat, dass Kantone und Gemeinden bereits heute über alle notwendigen Rechtsgrundlagen verfügen, um Feuerwerk zeitlich oder örtlich einzuschränken. Viele tun dies auch mit klar definierten Zeitfenstern, Zonenregelungen oder örtlichen Verboten. Aus Sicht des Bundesrates sind zusätzliche nationale Einschränkungen nicht nötig, solange die bestehenden Instrumente verantwortungsvoll genutzt werden.

Die Initiative schiesst weit über das Ziel hinaus. Sie verlangt eine Verankerung auf Verfassungsstufe, obwohl die bestehenden Mittel ausreichen würden. Eine solche Verfassungsänderung ist unnötig und widerspricht dem Prinzip der Verhältnismässigkeit. Zudem greift die Initiative tief in die Freiheit der Bevölkerung und der Wirtschaft ein. Betroffen wären auch professionelle Anbieter, die hohe Sicherheitsstandards einhalten und Feuerwerke durchführen, die vielerorts fester Bestandteil lokaler Feiern sind. Ein 1.[NB]August oder ein Silvester ohne das vertraute, weithin übliche Feuerwerk wäre für viele Menschen ein Eingriff in gelebte Traditionen: Das würde in der Bevölkerung kaum Verständnis finden. Viele Menschen verbinden mit Feuerwerk ein Stück Lebensfreude, Begeisterung und Ausgelassenheit. Es ist mehr als nur Licht und Lärm. Es ist auch ein Ventil, ein Ausdruck persönlicher Freiheit.

Der indirekte Gegenentwurf erscheint moderater, ist es aber nicht. Der indirekte Gegenentwurf mag weniger weit gehen als die Initiative, führt aber durch neue Bewilligungs-, Ausweis- und Regulierungsmechanismen zu einer faktischen Einschränkung, die im Alltag kaum praktikabel ist. Wer all diese Auflagen erfüllen müsste, wird kaum mehr ein Feuerwerk zünden. Das ist kein Mittelweg, sondern ein verstecktes Verbot. Gleichzeitig verschiebt der Gegenentwurf Kompetenzen unnötig von den Gemeinden zum Bund. Doch die Gemeinden wissen am besten, wo Rücksicht geboten ist: bei Tierhaltungen, in sensiblen Quartieren, bei Altersheimen oder [PAGE 2252] Spitälern. Dieses lokale Wissen zu verdrängen, wäre ein klarer Rückschritt.

Als EDU setzen wir uns für eine Politik ein, die Freiheit und Verantwortung verbindet. Wir wollen die Schöpfung schützen, aber ohne reflexartige Verbote und ohne überbordende Regulierung. Sinnvoll wäre es, das, was heute schon möglich ist, konsequent umzusetzen: kurze, klar definierte Zeitfenster am 1.[NB]August und an Silvester, eine restriktive Praxis an allen anderen Tagen sowie entschlossenes Vorgehen gegen Missbrauch, Dauerknallerei und gefährliche Situationen. Auch ein gezieltes Verbot reiner Knallkörper kann geprüft werden, ohne Verfassung oder Gesetz grundlegend umzubauen.

Deshalb: Löschen wir nicht das Feuer, das Freude bringt, sondern nur dasjenige, das wirklich stört - darum Nein zur Initiative und Nein zum Gegenentwurf.