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Jans Beat · Bundesrat · 2025-12-11

Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2025-12-11

Wortprotokoll

Es war offenbar ein einstimmiger Beschluss der Kommission, aber der Bundesrat hält ihn trotzdem für falsch. Er ist nicht nötig, er ist unnötig teuer, und das in einer Situation, in der wir überall Geld suchen. Ein echtes Problem gibt es nicht; für die Bevölkerung besteht kein echter Nachteil mit der Situation, die es heute mit der Gebäudeorganisation der Gerichte gibt. Hingegen wird jetzt ein Auftrag erteilt, der ziemlich viel Kosten verursachen wird.

Das Bundesstrafgericht wird voraussichtlich im Jahr 2027 zusätzliche Räumlichkeiten im sogenannten Pretorio beziehen können. Das wird insbesondere die räumliche Trennung der Berufungskammer vom übrigen Teil des Gerichtes ermöglichen und den Einwand, es gebe eine zu grosse Nähe zwischen der ersten und der zweiten Instanz, sowieso relativieren.

Zu berücksichtigen ist auch, dass die angespannte finanzielle Situation des Bundes zusätzliche unnötige Gebäudeprojekte nicht ermöglicht. Wir plädieren hier für eine kostengünstige Struktur, und das ist eben nicht die, die mit dieser Motion beantragt wird. Wir müssen uns bewusst sein, dass die Schaffung und der Betrieb von zwei unabhängigen Instanzen mehr Ressourcen erfordern würden. So müssten beispielsweise die Richterinnen und Richter der zweiten Instanz, gleich wie in den Kantonen, wohl höher entlöhnt werden als die erstinstanzlichen Richterinnen und Richter, zumal sie auch die Aufsicht über die untere Instanz wahrnehmen würden.

Ich sage es nochmals: Es gibt kein echtes Problem, es braucht keine teure Lösung. Ich bitte Sie, diese Motion abzulehnen. [PAGE 1327]