Gross Jost · Nationalrat · 2003-09-24
Gross Jost · Nationalrat · Thurgau · Sozialdemokratische Fraktion · 2003-09-24
Wortprotokoll
Im internationalen Umfeld hat die schweizerische Drogenpolitik Vorbildcharakter, trotz des Widerstandes jener Staaten, die mit ihrer Repressionspolitik gescheitert sind. Selbst die Uno zeigt Anzeichen, sich vom Diktat der USA zu lösen. In den USA sind die Gefängnisse voll von Drogendelinquenten. Der Erfolg dieser Politik ist etwa gleich katastrophal wie die praktizierte Todesstrafe in ihrer Wirkung auf Gewaltverbrechen. In der Schweiz ist die Repression der baufälligste Pfeiler der Viersäulenpolitik, die insgesamt erfolgreich ist, was sich allein schon in der deutlich reduzierten Zahl der Drogentoten und dem Verschwinden der offenen Drogenszene zeigt. Warum hat die Repression auch in der Schweiz versagt? Die Kriminalisierung von Drogenkonsumenten hat dazu geführt, dass diese geradezu in den kriminellen Sumpf der Händler und der organisierten Kriminalität getrieben werden. Sie fallen damit nicht nur als Informanten für die Polizei aus, sondern fallen häufig aus dem Netz der Therapie und der Überlebenshilfe. Das kann Menschenleben gefährden. Es stärkt die Profiteure dieses Milliardengeschäftes, von den Kleinhändlern, dem internationalen Grosshandel bis zur White-Collar-Kriminalität der Geldwäscher; Repression als unfreiwilliger Komplize des organisierten Verbrechens.
Sodann: Die Kriminalisierung des Drogenkonsums verfolgt nach dem Zufallsprinzip wahllos, willkürlich! Das spottet jeder Rechtsstaatlichkeit. Jeder vierte Jugendliche ist schon mit Drogen in Berührung gekommen; für die grosse Mehrheit ist das eine Episode. Dramatisch kann diese Episode erst werden, wenn polizeiliche Ermittlungen und Strafverfahren solche Menschen vielleicht für ein Leben brandmarken. Wollen Sie das wirklich? Wollen Sie es auch noch, wenn Sie als Eltern davon betroffen sind?
Es geht hier nicht um Legalisierung, Rechtfertigung oder gar Verharmlosung von Drogen. Diese Gesetzesrevision hat im Gegenteil die Prävention schon im Kindesalter und im Jugendschutz klar verstärkt. Der Vorwurf der Verharmlosung ist unbegründet, ist demagogisch. Es geht um Entkriminalisierung, flankiert durch ein wirkungsvolles Opportunitätsprinzip, das der Bundesrat auf Verordnungsstufe zu konkretisieren hat.
Leider muss ich doch noch ein Wort zu den Rückweisungsanträgen sagen, obwohl mir meine Kollegin nicht genug Zeit hinterlassen hat. Die Rückweisungsanträge, mit Ausnahme des Rückweisungsantrages Leuthard, sind ganz klar eine Kampfansage an die bundesrätliche und vom Ständerat getragene Viersäulenpolitik. Der einzige Rückweisungsantrag, der das bundesrätliche Konzept mitträgt, der es verbessern will, ist der Antrag Leuthard. Trotzdem sind wir der Auffassung, dass wir uns dieser Diskussion jetzt stellen müssen.
Deshalb bitte ich Sie, die Nichteintretensanträge klar abzuweisen. Von den Rückweisungsanträgen ist nur jener von Frau Leuthard überhaupt diskutabel.