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Würth Benedikt · Ständerat · 2025-12-15

Würth Benedikt · Ständerat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-12-15

Wortprotokoll

Ich bedanke mich beim Bundesrat für die Stellungnahme, die ich allerdings bedaure. Denn die Forderung der Motion ist wirklich nicht drastisch, ich habe es vorhin schon erwähnt. Die Motion verlangt lediglich, dass man zuwarten soll, bis die Ergebnisse der laufenden Unati-Studie vorliegen; dies, weil der Zusammenhang zwischen massvollem Alkoholkonsum und Gesundheit einerseits komplex und andererseits umstritten ist.

Wie auch Sie, Frau Bundesrätin, bin ich selbstverständlich nicht Wissenschaftler. Ich muss verschiedene wissenschaftliche Quellen und Expertisen beiziehen und mich auf diese stützen. Was ich aber zwischenzeitlich ganz sicher weiss - die Diskussion zum Ordnungsantrag hat es bestätigt -: Das Narrativ, das von gewissen Kreisen verbreitet und von der WHO und der Verwaltung offenbar übernommen wird, nämlich dass sich die Wissenschaft einig sei, stimmt definitiv nicht. Man sollte mit solchen Narrativen generell etwas vorsichtiger sein; ich glaube, das hat uns auch Corona gelehrt. Ich verweise beispielsweise auf den heutigen ausgezeichneten Gastkommentar von Professor Steurer in der "NZZ" oder auf die Stellungnahmen von Professor Osterwalder, mit dem ich in dieser Sache eng zusammenarbeite.

Die Motion betrifft eine ernsthafte Angelegenheit, sie ist nicht irgendeine Halligalli-Übung. Denn es kann nicht angehen, dass steuerfinanzierte Behörden auf wissenschaftlich unzureichender Basis einen Paradigmenwechsel vornehmen - darum geht es -, der weitreichende Bedeutung hat. Der Bundesrat sagt in diesem Zusammenhang, die WHO verfolge keine Nulltoleranzstrategie und der Paradigmenwechsel der WHO hin zur Aussage, es gebe keine sichere Alkoholmenge, sei wissenschaftlich korrekt; das sagt der Bundesrat. Ich habe nie behauptet, die WHO verfolge eine Nulltoleranzstrategie. Die Kritik richtet sich vielmehr gegen die WHO-Aussage, es gebe für die Gesundheit keine sichere Menge Alkohol, das Risiko für bestimmte Krankheiten beginne bereits bei kleinsten Mengen und eine Reduktion oder ein Verzicht auf Alkohol sei in jedem Fall vorteilhaft. Mit Verlaub: Für eine solche Aussage gibt es keinen ausreichenden wissenschaftlichen Konsens.

Bezeichnenderweise bleibt die Haltung des Bundesrates exakt in diesem zentralen Punkt unpräzis. Er vermeidet nämlich eine klare, wissenschaftlich fundierte Stellungnahme zur WHO-Behauptung, es gebe keine gesundheitlich sichere Menge Alkohol. Der Bundesrat sagt ferner lapidar, ein Abwarten der Ergebnisse der Unati-Studie sei nicht zielführend. Ich finde das doch sehr bemerkenswert. Diese Unati-Studie ist eine erste, lang erwartete, solide Grundlage für verlässlichere, differenzierte und altersabhängige Empfehlungen. Bisher beruhen alle Erkenntnisse über moderaten Alkoholkonsum auf Beobachtungsstudien, deren Ergebnisse umstritten sind und keine eindeutigen Aussagen zulassen. Die Unati-Studie ist die erste prospektiv-randomisierte Studie zum Thema "mässiger Weinkonsum und Gesundheit" unter realitätsnahen Bedingungen. Die Unterstützung durch den European Research Council erfolgt mit viel Geld, mit rund 2,4 Millionen Euro. Das zeigt unter anderem auch die Wichtigkeit des Themas. Man erhofft sich damit, die sichere Grenze des Alkoholkonsums besser zu definieren. Diese Studie gehört zur höchsten Evidenzklasse von Studien.

Ich komme zu einem Zwischenfazit, was den wissenschaftlichen Aspekt der Motion anbelangt. Bis jetzt ging es darum, den Leuten zu sagen, dass ein massvoller Umgang mit Alkohol wichtig ist. Die Aussage, bereits ein Tropfen sei schädlich, dieser Paradigmenwechsel ist neu. Die Motion will das heutige Setting beibehalten, solange nicht weitere Studienergebnisse vorliegen.

Sie hat aber auch eine gesellschaftliche und wirtschaftliche Komponente. Zum Gesellschaftlichen: Ich war über die Resonanz dieses Vorstosses überrascht, und als ich sogar das Wort "Kulturkampf" las, wurde ich definitiv stutzig. Ich bin ja jetzt nicht gerade als Kulturkämpfer bekannt, aber hier bricht etwas auf, was wir ernst nehmen müssen. Die Leute sind ja nicht dumm und wollen sich auch nicht irgendwie für dumm verkaufen lassen. Die Leute wissen, was schon Paracelsus sagte: Alle Dinge sind Gift, und nichts ist ohne Gift, allein die Dosis macht, dass ein Ding kein Gift ist. Man soll mit Mass Alkohol trinken, und man muss dabei auch kein schlechtes Gewissen haben. Übermässiger Konsum oder gar Alkoholsucht, das ist selbstverständlich zu bekämpfen. Es ist nicht einzusehen, wieso das nicht mehr gelten soll. Man sagt ja den Leuten auch nicht: "Geht nicht Ski fahren jetzt im Winter, ihr könntet euch ein Bein brechen", sondern man sagt: "Passt auf, geht nicht weg von der Piste, wenn die Verhältnisse unsicher sind, fahrt vorsichtig." Das ist letztlich vernünftiges Verhalten.

Wirtschaftlich gibt es hier natürlich auch eine Komponente. Politik darf für sich in Anspruch nehmen, widersprüchlich, gelegentlich auch irrational zu sein. Aber es geht doch irgendwie nicht auf, dass wir in dieser Session einerseits Hilfen für Weinbauern beschliessen, Geld für PRE-Projekte, Promotion usw., und anderseits soll das Prinzip "no safe level" gelten. Die betroffenen Branchen finden das definitiv nicht lustig, denn sie haben ohnehin mit dem rückläufigen Konsum zu kämpfen. Gesellschaftliche Trends muss man als Unternehmerin, als Unternehmer akzeptieren, das ist keine Frage. Aber dass ein solcher Trend mit behördlichen Empfehlungen, die auf unzureichender wissenschaftlicher Basis beruhen, noch verstärkt wird, das geht nicht. Da hört der Spass auf.

Wie die Gefühlslage in diesen Branchen ist, gebe ich Ihnen anhand einer Zuschrift bekannt, die ich von der Firma Etter Söhne und Co. bekommen habe. Sie kennen den ausgezeichneten Zuger Kirsch dieser Firma. Das Unternehmen hat sich bedankt, weil bereits heute die Regulierung für sie Grenzen überschritten hat. So darf es z.[NB]B., notabene auf der eigenen Website, einen Imagefilm nicht mehr zeigen, welcher die blühenden Kirschbäume zeigt, dies mit der Begründung, es handle sich um emotionale Werbung - von Beiträgen in den sozialen Medien ganz zu schweigen. Zunehmend sei es gar untersagt, Alkohol im Schaufenster auszustellen. Das seien nur zwei Beispiele. Das ist eine konkrete Aussage einer Firma, die ich persönlich nicht gekannt habe und die mir im Kontext mit diesem Vorstoss geschrieben hat. Dass es im Alkoholgesetz Einschränkungen gibt, das ist klar, das wird nicht bestritten, das ist auch akzeptiert, aber offensichtlich gibt es im Vollzug Ausweitungen, die tatsächlich kaum zu glauben sind.

Ich komme zum Schluss. Longevity wird derzeit überall gehypt. Kennen Sie in diesem Zusammenhang die Blue Zones? Das ist ein interessantes Thema, auf Netflix gibt es eine spannende Sendung dazu. Sie finden diese Regionen auf der ganzen Welt. Es sind Zonen, in denen Menschen [PAGE 1339] statistisch gesehen besonders alt werden. Forscher haben untersucht, welches die besonderen Faktoren in diesen Regionen sind, welche diese Kausalität herstellen. Ganz wichtig ist die Gemeinschaft, das soziale Leben, natürlich die Bewegung und natürlich auch die Ernährung. Es interessiert Sie nun, welches in Europa die Blue Zones sind. Es sind Menorca in Spanien, Sardinien und Kalabrien in Italien und Ikaria in Griechenland. Interessanterweise finden sich in diesen Regionen auch sehr gute Weinbaugebiete, und Sie können versichert sein, dass die Menschen, die dort sehr alt werden, ganz sicher nicht nach dem Prinzip "no safe level" gelebt haben. Wieso soll in einer Kultur, die mehrere tausend Jahre alt ist, das alles heute nicht mehr gelten? Das lässt sich mit gesundem Menschenverstand nicht erschliessen.

Es ist die Eigenverantwortung jedes Einzelnen, das gesunde Mass, wie man so schön sagt, zu finden. Es ist nicht die Rolle des Staates, auf wissenschaftlich fragwürdiger Basis Empfehlungen auszusprechen, die sich gegen unser kulturelles und kulinarisches Erbe richten. Das sage ich explizit auch in meiner Eigenschaft als Präsident der Vereinigung der AOP-IGP.

Ich bitte Sie darum, die Motion anzunehmen. Die ablehnenden Argumente des Bundesrates überzeugen nicht.