Jans Beat · Bundesrat · 2025-12-15
Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2025-12-15
Wortprotokoll
In immer mehr Kommentaren liest man - wir haben es heute auch gehört -, die Leute hätten jetzt dann genug von der Zuwanderung. Die Schweiz sei im Dichtestress, man müsse etwas tun. Das Gefühl breite sich aus, dass es so nicht weitergehe. Und es gibt auch Umfragen, das haben wir ebenfalls gehört, die das bestätigen. Es gibt aber auch andere Umfragen, es gibt Rankings. Nach diesen Rankings gehört die Schweizer Bevölkerung zu den glücklichsten der Welt. Es gibt wenige Städte auf der ganzen Welt, in denen es sich besser lebt als in Schweizer Städten. Auch das wird durch solche Rankings bestätigt. Und es kommen viele weitere Rankings dazu: Die Schweiz gehört zu den reichsten, zu den sichersten, zu den friedlichsten, zu den wettbewerbsfähigsten und zu den innovativsten Ländern dieser Welt. Die Behauptung, Herr Schwander, dass die Schweiz nicht funktioniere, wird durch solche internationalen Vergleiche ganz sicher nicht bestätigt. Im Gegenteil, es gibt keinen Grund, wenn man diese internationalen Vergleiche sieht, anzunehmen, dass die Schweiz nicht funktioniere.
Wer hat nun recht: die Kommentare oder die Rankings? Ich überlasse die Entscheidung Ihnen oder vielleicht dem Volk. Aber ich bin persönlich überzeugt, dass die Schweiz und die Schweizer Bevölkerung etwas Wichtiges weiss, nämlich dass die Zuwanderung wichtig für unseren Wohlstand ist. Die Wirtschaft hat sich in den letzten Jahren in der Schweiz erfreulich positiv entwickelt und hat dafür gesorgt, dass es der Schweizer Bevölkerung vergleichsweise gut geht. Das war nur möglich, weil Jobs kreiert wurden. Als Folge davon hat auch die Bevölkerung zugenommen. Die Zuwanderung und unser Wohlstand gehören zusammen wie ein Paar Schuhe. Um vorwärtszukommen, braucht es beide. Wenn das Bevölkerungswachstum aber zu schnell erfolgt, dann können Probleme entstehen. Diese Herausforderungen, die gehen wir an: der Bundesrat, Sie - das Parlament -, die Kantone und Gemeinden, die Raum- und Verkehrsplaner, die Logistiker, Immobilienentwickler, Grossverteiler, all die klugen und engagierten Leute, die dazu beitragen, unsere Gesellschaft zu organisieren.
Die Initiative hingegen, die tut das nicht. Sie löst kein einziges Problem, sondern schafft ganz viele neue. Zwischen dem, was die Initiative will, und dem, was sie tatsächlich bewirken würde, klaffen Welten. Die Initiative will zum Beispiel die Zuwanderung souverän steuern können. Stattdessen steuert sie die Schweiz in die Isolation und nimmt der nächsten Generation wichtige Handlungsspielräume, um auf aktuelle Probleme reagieren zu können. Die Initiative will die Zuwanderung bremsen, stattdessen verschärft sie den Fachkräftemangel und setzt das gute Verhältnis zur EU aufs Spiel. Die EU ist unsere wichtigste Partnerin, und das wird sie noch sehr, sehr lange sein.
Weiter will die Initiative mehr Sicherheit, aber stattdessen gefährdet sie die Sicherheit der Schweiz, indem sie in letzter Konsequenz die Polizei und den Grenzschutz von den wichtigen europäischen Informationen abschneidet. Das wäre nämlich der Fall, wenn wir nicht mehr bei Schengen dabei wären. Das wäre eine brandgefährliche Entwicklung.
Und schliesslich möchte die Initiative auch die Flüchtlinge fernhalten. Heute machen die Asylsuchenden nur einen sehr kleinen Teil der Zuwanderung aus. Die Initiative aber macht die Schweiz zur Insel der Hoffnung für alle abgewiesenen Asylsuchenden Europas. Würden wir nämlich den bilateralen Weg und den Schengen-Raum tatsächlich verlassen, würden die Zahl der Asylgesuche und die Kosten in der Schweiz explodieren.
Die Initiative ist auch schon als Chaos-Initiative bezeichnet worden. Ich würde ganz einfach sagen, die Initiative ist nicht im Interesse unseres Landes. Unsicherheit ist das Letzte, was wir in dieser ohnehin unsicheren Zeit brauchen können. Wenn wir Probleme haben, dann machen wir nicht einen Deckel darauf, sondern dann lösen wir diese Probleme.
Wohlstand und Zuwanderung gehören zusammen, wir haben es gehört. Ein Blick zurück lohnt sich: Im Wirtschaftswunder der Sechzigerjahre hatten wir teilweise über 200[NB]000 Zuwanderer pro Jahr, trotz Kontingentierung - netto. In den Neunzigerjahren lief die Schweizer Wirtschaft im Kriechgang, die Zuwanderung ging auf einige Zehntausend zurück. Und dann, in den 2000er-Jahren, zog die Konjunktur mit der Personenfreizügigkeit kräftig an und mit ihr auch die Zuwanderung. Sie wissen es ja, geschätzte Frau Ständerätin Friedli, geschätzter Herr Ständerat Schwander, und Sie haben recht: Damals hat der Bundesrat unterschätzt, wie enorm die Schweizer Unternehmen vom europäischen Binnenmarkt profitieren und wie erfolgreich sie sich darin entwickeln würden. Damit unterschätzte er auch den Bedarf an Fachkräften.
Man kann Zuwanderung auch als Leistungsausweis sehen. Ich weiss, das tönt provokativ. Aber schauen Sie nach Deutschland, dort ist die Zuwanderung im dritten Jahr der Rezession praktisch zum Erliegen gekommen. Die Zuwanderung und die gute Entwicklung der Wirtschaft machen die Schweiz zu dem, was sie ist: zu einem innovativen, friedlichen und demokratischen Land mit einer ausserordentlich hohen Lebensqualität. Die Initiative behauptet, all das bewahren zu wollen, aber in Wirklichkeit macht sie das Gegenteil. Sie widerspricht allem, was die Schweiz ausmacht, nämlich Wohlstand, Sicherheit und Menschlichkeit.
Niemand behauptet, dass es bei diesem Erfolg keine Nebengeräusche geben würde; das wäre realitätsfremd. Irgendwo habe ich in dem Zusammenhang das Wort "Wachstumsmüdigkeit" oder sogar "Wachstumsschmerz" gelesen. Den [PAGE 1355] Vergleich finde ich, ehrlich gesagt, gar nicht schlecht. Was tun Sie aber, wenn Ihre jugendlichen Kinder aus ihren Kleidern herauswachsen? Sagen Sie ihnen: "Schluss jetzt, 1,60 Meter ist genug"? Sicher nicht. Zunächst freuen Sie sich, dass die Kinder so gut gedeihen, dann kümmern Sie sich um sie, kaufen ihnen allenfalls neue Kleider, und im schlimmsten Fall, wenn Sie dann tatsächlich Schmerzen haben, gehen Sie zum Doktor - der ist übrigens mit grosser Wahrscheinlichkeit aus der EU.
Auch der Bundesrat sorgt dafür, dass die Schweiz weiter so gut gedeiht, und er stellt sich den Herausforderungen, die auf dem Weg auftauchen. Der Bundesrat zeigt, geschätzte Frau Ständerätin Gössi, dass er lösungsbereit ist. Aber er will Lösungen, die funktionieren. Er investiert jedes Jahr Milliarden in den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur, und Sie können das auch noch weiter fördern, wenn Sie wollen - es steht Ihnen niemand im Weg. Der Bundesrat präsentiert einen Aktionsplan gegen die Wohnungsknappheit. Er hat ein Paket mit Begleitmassnahmen geschnürt. Er will die Lex Koller verschärfen. Er will den Fonds de Roulement aufstocken und damit weiterhin den Bau von preisgünstigen Wohnungen fördern, als Antwort auf den Wohnungsmangel. Er macht wirklich konkrete Vorschläge. Er macht auch im Bereich Arbeitsmarkt Vorschläge; wir haben es gehört, Herr Mühlemann hat es gesagt. Das Wichtigste, was wir tun können, ist, das inländische Arbeitskräftepotenzial zu stärken. Auch da macht der Bundesrat konkrete Vorschläge, um erstens Personen im Familiennachzug, zweitens Arbeitslose und drittens ältere Stellensuchende in den Arbeitsmarkt zu bringen. Auch hier können Sie weitere Massnahmen beschliessen; Sie müssen nicht warten, bis die Bevölkerung 9,5 Millionen erreicht hat. Wenn Ihnen die bundesrätlichen Vorschläge nicht genügen, dann intensivieren Sie diese; es steht Ihnen niemand im Weg.
Wenn wir die Zuwanderung wirklich, wirklich effizient bremsen wollten, dann müssten wir die Wirtschaft bremsen, dann müssten wir den Standort Schweiz schwächen, dann müssten wir die Löhne senken, die Infrastruktur verlottern lassen. Ja, dann kämen tatsächlich weniger Leute. Das will[NB]der[NB]Bundesrat[NB]aber nicht, das will niemand. Statt die Schweiz schrumpfen zu lassen, geht der Bundesrat die Herausforderung, ich habe es gesagt, aktiv an. Und - das scheint mir wichtig, und das kommt aus meiner Sicht eindeutig zu kurz - er hat sogar eine Notbremse ausgehandelt. Mit der konkretisierten Schutzklausel kann er die Personenfreizügigkeit einschränken, er kann sie sogar kontingentieren, wenn die Zuwanderung zu schnell erfolgt und messbar zu erheblichen sozialen oder wirtschaftlichen Problemen führt. Er kann das tun, ohne dabei den bilateralen Weg zu gefährden, wie das diese Initiative tut.
Die Initiative provoziert den Konflikt mit der EU, das ist klar. Es gibt keine Umsetzung, die mit dem Freizügigkeitsabkommen mit der EU vereinbar ist. Bei einer ständigen Wohnbevölkerung von 10 Millionen Menschen verlangt die Initiative endgültig die Kündigung des Freizügigkeitsabkommens, Sie haben es gehört. Damit würden die gesamten Bilateralen I und voraussichtlich auch die Bilateralen II dahinfallen. Auch unsere humanitäre Tradition würde dieser willkürlichen 10-Millionen-Schwelle zum Opfer fallen, weil die Schweiz wahrscheinlich auch aus der Europäischen Menschenrechtskonvention und den wichtigsten Menschenrechtsverträgen aussteigen müsste. All das ist offensichtlich nicht im Interesse der Schweiz.
Schauen Sie nach Grossbritannien. Wir haben es gehört, ich muss es auch nochmals sagen: Die Briten sind dem Versprechen auf den Leim gekrochen. Man hat ihnen ein goldenes Zeitalter versprochen. Für dieses Experiment bezahlen die Britinnen und Briten jetzt teuer, das kommt sie sehr teuer zu stehen. Vielleicht ist das der Grund dafür, dass im Nationalrat einige gesagt haben, dass der Ausstieg aus der Personenfreizügigkeit ja gar nicht nötig sei, man müsse die Zuwanderung einfach an der Wurzel packen. Aber mit dieser Initiative machen Sie das nicht. Sie bietet die Rezepte nicht. Sie kann nicht einlösen, was sie verspricht.
Wir sollten auch nicht der Versuchung erliegen, zu denken, dass in den Neunzigerjahren alles besser gewesen sei, damals, als wir noch keine Personenfreizügigkeit hatten. Das ist falsch. Damals war nämlich nicht alles besser, im Gegenteil. Wir hatten deutlich weniger Lohn als heute, wir mussten pro Woche vier Stunden länger arbeiten, wir konnten uns halb so viele Reisen leisten, die Lebenserwartung war um drei Jahre tiefer als heute. Das scheint mir ein entscheidender Unterschied zu damals zu sein. Und die Arbeitslosigkeit war in den Neunzigerjahren fast doppelt so hoch wie heute.
Wir sollten nicht rückwärts-, sondern vorwärtsgehen und unseren Weg weiterentwickeln. Darum hat der Bundesrat ein Vertragspaket mit der EU ausgehandelt. Das ist seine Antwort auf die aktuellen und künftigen Herausforderungen. Es ist definitiv der bessere Weg als diese Initiative.
Ich fasse zusammen: Diese Initiative steuert die Zuwanderung nicht und löst kein einziges Problem, sie schafft ganz viele neue. Die Schweiz soll weiter gedeihen können. Den Herausforderungen begegnen wir mit konstruktiven und gezielten Lösungen, die funktionieren. Und für den Fall, dass die Zuwanderung tatsächlich einmal zu schwerwiegenden Problemen führt, hat der Bundesrat eine Schutzklausel ausgehandelt. So bewahrt er das, was die Schweiz ausmacht: Wohlstand, Sicherheit und Menschlichkeit.
Aus diesem Grund beantragt Ihnen der Bundesrat, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen.
Zu den einzelnen Minderheitsanträgen nehme ich gerne wie folgt Stellung:
Der Antrag der Minderheit I (Gössi) will, dass Bund und Kantone Massnahmen ergreifen, wenn das Wachstum der ständigen Bevölkerung während drei Jahren in Folge 0,8 Prozent überschreitet. Die vorgeschlagenen Massnahmen im Asylbereich und beim Familiennachzug sind aber die gleichen wie in der Initiative. Im Bereich Personenfreizügigkeit soll der Bundesrat neu verpflichtet werden, ein völkerrechtliches Verfahren zur Aktivierung der Schutzklausel einzuleiten, sobald der erwähnte Grenzwert überschritten wird. Beim aktuellen wie auch beim aufdatierten Freizügigkeitsabkommen ist vorgesehen, dass die Auslösung der Schutzklausel bei schwerwiegenden wirtschaftlichen oder sozialen Problemen geprüft wird. Es darf aber keinen Automatismus geben - davon ist der Bundesrat überzeugt. Es darf nicht beim Überschreiten eines gewissen Grenzwertes automatisch zu Massnahmen kommen, sondern dann gilt es, die Situation zu beurteilen und in Bezug auf die aktuelle Situation zu entscheiden, ob wir kontingentieren wollen oder nicht. Mit der Schutzklausel können wir das tun.
Auch das Kriterium zum Ergreifen von Massnahmen ist nicht dasselbe. Laut Vernehmlassungsvorlage zum Paket Schweiz-EU würde die Auslösung der Schutzklausel unter anderem geprüft, wenn die Nettozuwanderung aus der EU in einem Jahr mehr als 0,74 Prozent der ständigen Wohnbevölkerung ausmacht. Die Minderheit I verlangt hingegen eine automatische Auslösung der Schutzklausel, wenn die ständige Wohnbevölkerung der Schweiz während drei Jahren in Folge um 0,8 Prozent wächst. Die Formulierung von Artikel 73a Absatz 3 stimmt somit nicht mit dem aufdatierten Freizügigkeitsabkommen überein und ist aus diesem Grund nicht mit diesem vereinbar. Ein Verfassungsartikel, der sowohl mit dem aktuellen als auch mit dem aufdatierten Freizügigkeitsabkommen kollidiert, würde die Beziehungen zur EU und das ausgehandelte Paket Schweiz-EU im Kern gefährden. Aus diesem Grund lehnt der Bundesrat den Antrag der Minderheit I (Gössi) ab.
Der Antrag der Minderheit II (Fässler Daniel) übernimmt im Wesentlichen die Stossrichtung der Initiative. Die Massnahmen bei Überschreiten der verschiedenen Schwellenwerte sind die gleichen. Im Unterschied zur Initiative verzichtet der Antrag aber auf automatische Kündigungen im internationalen Bereich. Stattdessen soll die Stimmbevölkerung über eine Kündigung des Freizügigkeitsabkommens entscheiden, wenn der 10-Millionen-Wert nicht eingehalten werden kann. Aber auch diese Bestimmung verankert eine fixe Bevölkerungsobergrenze in der Verfassung, und die Realität eines wachsenden Arbeits- und Fachkräftebedarfs wird ausgeklammert. Hier haben wir dieselben Probleme, nämlich dass die Instrumente, die beantragt werden, aus Sicht des Bundesrates nicht griffig sind. Der Bundesrat empfiehlt Ihnen [PAGE 1356] darum, der Mehrheit der Kommission zu folgen und den Antrag der Minderheit II (Fässler Daniel) abzulehnen.
Ich möchte hier noch etwas sagen. Es wurde mehrfach behauptet, das BIP pro Kopf stagniere seit 2023. Das ist nicht richtig. Seit Einführung der Personenfreizügigkeit ist das BIP pro Kopf um fast einen Viertel gestiegen. Das BIP pro Kopf hat nichts mit der Zuwanderung zu tun. Wenn das BIP pro Kopf in einem einzelnen Jahr sinkt, ist es nicht gefährdet. Es sank tatsächlich nach der Einführung der Personenfreizügigkeit in einzelnen Jahren; zum Beispiel sank es 2009 in der Finanzkrise, 2020 wegen Corona und 2023 wegen der grossen Zuwanderung aus der Ukraine im Zusammenhang mit dem Angriff Russlands auf dieses Land. Dies führte zu einem Rückgang des BIP pro Kopf, weil die Bevölkerung in kürzester Zeit stark zunahm. Aber 2024 stieg das BIP pro Kopf wieder, nämlich um 0,4 Prozent. Für 2025 kennen wir die endgültigen Zahlen noch nicht, aber trotz Turbulenzen ist es möglich, dass wir auch in diesem Jahr ein Wachstum des BIP pro Kopf sehen werden. In den Neunzigerjahren ist das BIP pro Kopf im Schnitt jährlich nur um 0,4 Prozent gewachsen. Vor der Personenfreizügigkeit war das Wachstum also tiefer. Ab der Personenfreizügigkeit ist das BIP[NB]bis[NB]2020[NB]im[NB]Durchschnitt[NB]um knapp 1 Prozent gewachsen. So viel zu dieser Zahl, die ich jetzt doch noch korrigieren musste.
Dann noch etwas zum Argument, wer die Wohnungsknappheit angehen wolle, müsse die Zuwanderung beschränken: Ich bitte Sie, hier festzuhalten, dass die Initiative in diesem Bereich keine Lösungen präsentiert, Sie hingegen die Möglichkeit haben, entsprechende Massnahmen zu ergreifen. Die Realität ist, dass Ausländerinnen und Ausländer in der Schweiz sehr viel weniger Wohnraum beanspruchen als Schweizerinnen und Schweizer. Ich sage nicht, dass das richtig oder falsch ist, aber das gehört in eine vollständige Auslegeordnung dieser Problematik.
Dann noch zum Antrag der Minderheit III (Z'graggen): Die Einführung einer Zuwanderungsabgabe für EU/EFTA-Staatsangehörige und für ihre Familienangehörigen ist mit dem Freizügigkeitsabkommen und dem EFTA-Übereinkommen nicht vereinbar. Weil im Entwurf von Artikel 121b auf die völkerrechtlichen Verpflichtungen verwiesen wird, könnte eine Zuwanderungsabgabe also nur bei Personen aus Drittstaaten erhoben werden. Zudem ist unklar, ob diese Steuer in Bezug auf den Familiennachzug mit der EMRK vereinbar wäre, sicher aber wäre es eine Abweichung vom Grundsatz der Allgemeinheit der Besteuerung gemäss Artikel 127 Absatz 2 der Bundesverfassung. Der Bundesrat empfiehlt Ihnen deshalb, der Mehrheit der Kommission zu folgen und den Antrag der Minderheit III (Z'graggen) abzulehnen.
Der Bericht zum Postulat Caroni ist unterwegs, er wird voraussichtlich im März 2026 vorliegen.