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Jans Beat · Bundesrat · 2025-12-16

Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2025-12-16

Wortprotokoll

Überschuldung ist einer der wichtigsten Gründe, warum Familien in Armut enden und daraus nicht mehr hinausfinden. Die Schuldenberatungsstellen beklagen es seit Jahren. Neun von zehn Ratsuchenden müssen sie sagen: Wir können Ihnen nicht helfen; es gibt keine Chance für Sie, es gibt für Sie keinen Weg, sich von Ihren Schulden zu befreien.

Das ist volkswirtschaftlich fatal, weil diese Leute so in die Sozialhilfe getrieben werden oder bis zu ihrem Lebensende darin verharren. Dabei braucht es, wir haben es gehört, wirklich nur wenig, um in die Armutsfalle zu geraten: Jobverlust, Krankheit, eine Trennung oder eine gescheiterte Selbstständigkeit. Für Personen, die keine Erbschaft und keine finanzielle Unterstützung - im privaten Umfeld vielleicht - haben,[NB]kann[NB]eine[NB]Spirale nach unten losgehen, die sie ihr Leben lang nicht mehr stoppen können. Ich gebe Ihnen zwei Beispiele.

Erstes Beispiel: Eine Frau wird von ihrem Mann verlassen. Sie endet als alleinerziehende Mutter mit zwei Kindern in der Sozialhilfe. Sie sitzt auf einem Kreditvertrag von 30[NB]000 Franken, hinzu kommen Steuer- und Krankenkassenschulden. Sie sucht Arbeit, sie findet Arbeit im Service, aber der Lohn ist dort bescheiden, das wissen wir. Sie verdient gerade einmal so viel, dass sie mit Mietzinszuschuss, Prämienverbilligung und Alimentenbevorschussung über die Runden kommt. Übrig bleibt aber am Schluss nichts. Die Schulden kann sie nicht abbauen, und sie fragt sich, warum sie überhaupt arbeitet. Die ausweglose Situation bereitet ihr Angst und raubt ihr den Schlaf, auch wegen ihrer Kinder.[NB]Deren[NB]Entwicklungschancen[NB]sind stark beeinträchtigt, da sie die Mutter ja fast nie sehen und auf alles verzichten müssen.

Zweites Beispiel: Ein Fabrikarbeiter, der den Hauptteil des Familieneinkommens verdient, verliert wegen einer Umstrukturierung im Betrieb seinen Job; das gibt es. Er lebt dann vom Arbeitslosengeld und hat nur noch 80 Prozent seines Einkommens. Früher, vor der Entlassung, hat es gerade gereicht. Er konnte die Wohnung und all seine Verpflichtungen bezahlen. Seit er aber nur noch 80 Prozent des Einkommens verdient, reicht es nicht mehr. Die Nebenkosten, die Krankenkassenprämien, alles ist plötzlich zu hoch. Seit der Entlassung stapeln sich also die Rechnungen. Es kommen Zinsen und Mahngebühren hinzu. Dann braucht ein Kind vielleicht noch dringend eine Zahnbehandlung, und schnell wächst[NB]der[NB]Schuldenberg.[NB]Nach einer Weile schafft es die Familie vielleicht, wieder eine neue Wohnung zu finden, Arbeit zu finden. Aber die Situation mit den Schulden kann sie nicht lösen.

Nun, was können Betroffene tun, wenn sie in eine solche Situation kommen? Nach geltendem Recht eben nicht viel. Es gibt keine rechtliche Möglichkeit für einen Neustart. Firmen und Unternehmen können in Konkurs gehen und einfach aufhören zu existieren. Ein Mensch kann das nicht. Betroffene Personen können faktisch ein Leben lang bis auf das Existenzminimum gepfändet werden. Das führt zwangsläufig zu einer Ausweglosigkeit, was negative Folgen für die Betroffenen, ihre Familien und die ganze Gesellschaft nach sich zieht.

Das Parlament hat den gesetzgeberischen Handlungsbedarf erkannt und deshalb zwei Motionen überwiesen. Wir haben Ihnen daraus einen Entwurf erstellt und vorgelegt. Dieser wurde mit einer Expertengruppe erarbeitet. Das Ergebnis der Vernehmlassung war insgesamt sehr positiv. Auch die Anhörungen, die Ihre Kommission durchgeführt hat, haben den gesetzgeberischen Handlungsbedarf klar unterstrichen. Ihre Kommission ist schliesslich auch deutlich auf die Vorlage eingetreten. Die wenigen Änderungen, die sie vorschlägt, werden wir noch diskutieren.

Aber was wird jetzt eigentlich genau vorgeschlagen? Die Vorlage sieht zwei Verfahren vor. Das erste Verfahren soll Menschen helfen, die noch Geld auf der Seite haben, aber eben nicht genug. Es heisst "vereinfachtes Nachlassverfahren" und ist für jene Menschen gedacht, welche die Möglichkeit haben, wenigstens einen Teil ihrer Schulden zurückzuzahlen. Die Schuldnerin oder der Schuldner muss zusammen mit einem Sachwalter einen Vorschlag zur Bereinigung der Schuldensituation ausarbeiten. Die Lösung kann flexibel auf den jeweiligen Einzelfall zugeschnitten werden. Wenn eine qualifizierte Mehrheit der Gläubiger einverstanden ist und das Gericht den Vorschlag als angemessen beurteilt, wird er verbindlich. Dieser Teil der Vorlage war in der Vernehmlassung nahezu unbestritten. Auch Ihre Kommission stellt dazu keine Änderungsanträge.

Das zweite Verfahren ist nun eben für diejenigen Menschen gedacht, die zu wenig verdienen oder die in der Sozialhilfe sind und keine Möglichkeit für Schuldenabbau haben. Es sind Leute, die sich unmöglich aus eigener Kraft von ihren Schulden befreien können. Wir sprechen bei diesem Verfahren vom "Sanierungskonkursverfahren". Am Ende dieses Verfahrens steht ein Schuldenschnitt, der einen Neuanfang ermöglicht. Dieses Verfahren ist für die Betroffenen aber alles andere als ein Zuckerschlecken - von wegen[NB]Schulden[NB]machen[NB]darf[NB]sich nicht lohnen! Wenn sie dieses Verfahren durchlaufen, müssen sie harte Bedingungen erfüllen.

Erstens müssen sie während der ganzen Verfahrensdauer ihre Finanzen offenlegen und zeigen, dass sie durchkommen, ohne sich weiter zu verschulden. Das ist eine beträchtliche Hürde, aber sie ist nötig. Nur wenn sie beweisen, dass sie mehrere Jahre lang schuldenfrei leben können, ist ein Schuldenschnitt überhaupt sinnvoll und ein nachhaltiger Erfolg möglich.

Zweitens müssen die Personen während einigen Jahren alles Vermögen und auch alles Einkommen, das über dem Existenzminimum liegt, abgeben. Das Existenzminimum ist tief. Da liegt nichts drin - kein Kinobesuch, keine Ferien, gar nichts. Für Familien ist das eine enorme Belastung.

Drittens müssen sie sich um Einkommen bemühen und ihre Bemühungen auch nachweisen. Wer arbeiten kann, aber nicht will, der fliegt aus dem Verfahren raus. Die Personen werden während des Sanierungsverfahrens eng begleitet und beraten. Den Entscheid aber, ob sie am Ende von den verbleibenden Schulden befreit werden, fällt dann ein Gericht. Wir sprechen hier von der sogenannten Restschuldbefreiung.

Solche Sanierungsmöglichkeiten sind volkswirtschaftlich sinnvoll, sie sind sogar nötig. Wichtig ist ein ehrlicher Vergleich mit der heutigen Situation. Schulden, die nicht zurückgezahlt werden, die sogar aufgebaut werden, bringen niemandem etwas. Die Gläubiger gehen leer aus. Zwei Drittel aller Verlustscheine werden nie zurückbezahlt - schon heute. Nicht weniger als 83 Prozent einer solchen Forderung [PAGE 2355] sind heute im Schnitt für Gläubiger sowieso verloren. Dennoch gibt es Gläubiger, die solche Forderungen aktiv bewirtschaften. Das sind in erster Linie Inkassofirmen. Wir alle kennen die zum Teil dreisten Methoden der Inkassofirmen. Trotzdem schaffen es diese Firmen nicht, den Verlust der Gläubiger signifikant zu verringern. Das ist unter dem Strich sogar kontraproduktiv. Die Mehrheit der betroffenen Schuldnerinnen und Schuldner kann nicht nur die vorhandenen Schulden nicht zurückzahlen, sondern häuft mit grosser Wahrscheinlichkeit weitere Schulden an. Das zeigt, dass es viel[NB]sinnvoller[NB]ist,[NB]wenigstens denjenigen Menschen, die dazu bereit sind, einen Ausweg aus der Schuldenfalle zu ermöglichen.

Herr Golay und Frau Steinemann, Sie haben gesagt: "Pacta sunt servanda." Wie viel Prozent der Verlustscheine, denken Sie, werden zusätzlich gedeckt, wenn wir dieses Verfahren nicht einführen? Wie viele? Wir haben in der Regulierungsfolgenabschätzung ein unabhängiges Büro damit beauftragt, das einmal abzuschätzen. Es sind 1 bis 2 Promille - 1 bis 2 Promille! Das zeigt doch absolut klar: Wir haben heute einen konzeptionellen Fehler in unserem System. Es lohnt sich für die Betroffenen nicht, sich anzustrengen. Mit dieser Revision ändern wir das endlich. Die durchgeführte Regulierungsfolgenabschätzung hat gezeigt, dass der volkswirtschaftliche Nutzen einer Restschuldbefreiung die Kosten um ein[NB]Vielfaches[NB]übersteigt. Wir sprechen hier von einem Faktor 4,5 bis 6.

Die Leidtragenden der heutigen Fehlentwicklung sind ja nicht nur die überschuldeten Menschen. Den Krankenkassen entgehen Prämien in Millionenhöhe, und die öffentliche Hand wird gleich doppelt bestraft: Ihr fehlen Steuern in Millionenhöhe, und sie muss die Sozialhilfe all derjenigen bezahlen, die wegen Überschuldung keinen Anreiz haben, den Ausstieg aus der Sozialhilfe überhaupt zu schaffen.

Und schliesslich behindert diese unbefriedigende Situation, das ist auch noch wichtig, die Innovation. Neue Geschäftsideen haben es nämlich schwer, wenn ein Scheitern bedeutet, nachher lebenslang verschuldet zu sein. Die Möglichkeit einer Schuldbefreiung fördert somit auch das Unternehmertum.

Ich bin überzeugt, dass wir Ihnen eine notwendige und ausgewogene Vorlage vorgelegt haben. Sie bringt soziale Fortschritte, überzeugt wirtschaftlich und verhindert Missbräuche. Mit dieser Vorlage setzen wir ein wichtiges und anerkanntes gesamtgesellschaftliches Anliegen um.

Im Namen des Bundesrates bitte ich Sie, der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen, den Antrag der Minderheit Golay Roger abzulehnen und auf die Vorlage einzutreten.